Autor Thema: Ende eines Leasingvertrages und Beendigung des Versicherungsverhältnisses  (Gelesen 11371 mal)

Offline Marcel

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Hallo zusammen,

also eins verstehe ich hier nicht. Der Wagen wurde mit Beschädigungen zurückgegeben - diese gilt es zu regulieren. Was man beschädigt läßt man reparieren. Keine Diskussion.
Aber muß dazu eine Kfz-Versicherung, die normalerweise bei Abmeldung eines Kfz als beitragsfreie Ruheversicherung weiterläuft, durch unterlassenes Abmelden am Laufen gehalten werden?
Ich habe nie ein Fahrzeug geleast - aber es würde mich nicht wundern, wenn diese Fahrzeuge unternehmensintern versichert sind, wie sie auch von konzerneigenen Banken finanziert werden. Ein Schelm, wer dabei was Böses denkt, zumal man den Kunden an einen Wettbewerber verloren hat.

Viele Grüße,

Marcel.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
bildschöner 5.3 Liter und sagenhafter Sexlidder

Offline Dietrich

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Moin gents,

A: Ersttäter oder besser Ersttäterin. Die Quittung hat er/sie bekommen: 2500,- € Schadensersatz. Steht auch nicht zur Diskussion.

B: Leasingnehmer ist Versicherungsnehmer.

C: Warum hat der dealer das Auto nicht nach Vertragsende abgemeldet ?

kind regards
Dietrich

Offline JagDriver

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Hallo,

...Die Zustimmung zur Ratenzahlung der Schadensersatzsumme durch den Leasinggeber, also die Bank, erfolgte erst dreieinhalb Monate nach Ende des Leasingvertrages und Rückgabe des Autos....
Na ja, da wäre ich als Vertragspartner auch erst einmal äußerst vorsichtig und würde genau prüfen, ob ich mir damit nicht gleich das nächste Ei ins Nest lege! Man könnte hier das Entgegenkommen der Versicherung evtl. sogar als kundenfreundlich auslegen. :Cool2*

...aber es würde mich nicht wundern, wenn diese Fahrzeuge unternehmensintern versichert sind, wie sie auch von konzerneigenen Banken finanziert werden...
@Marcel, die Konditionen bzw. Versicherungsbeiträge möchte ich sehen. :D Die Versicherungen der großen Hersteller haben auch nix zu verschenken!

...Was man beschädigt läßt man reparieren. Keine Diskussion...
Völlig richtig, aber nach dem bisher Geschriebenen mag man den Eindruck bekommen, dass es auch eine andere, 'unbedarftere' Sichtweise gegeben hat. :whistling

...Aber muß dazu eine Kfz-Versicherung, die normalerweise bei Abmeldung eines Kfz als beitragsfreie Ruheversicherung weiterläuft, durch unterlassenes Abmelden am Laufen gehalten werden?...
Aus meiner Sicht nicht. Hier mag ich mittlerweile annehmen, das der ganze Sacherverhalt und insbesondere die Regulierung komplexer war als hier geschrieben.

...Ich habe nie ein Fahrzeug geleast...
Ich auch nicht. Aber die allgemeinen Mißverständnisse beim Leasing sind eigentlich geläufig. Ich habe neulich erst einen Kollegen, der seine im Leasingvertrag vereinbarte Laufleistung erheblich überschreiten wird auf die Folgen hingewiesen. Lt. Vertrag ist eine Vergütung für jeden Mehrkilometer festgelegt und danach gäbe es fast 6.000 Euro nachzuzahlen. Ist dem Kollegen egal. Ich höre jetzt schon das Wehklagen bei der Wagenrückgabe! : nein Ist übrigens auch einer aus der Fraktion: Die Karre gehört ja nicht mir, und brettert mit kaltem Motor munter drauflos (erster Satz Reifen hielt 15.000 km)... :o

Gruß
Detlef
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