Autor Thema: Frage: Minderungsbetrag / Sachmängelhaftung bei kl. Kaufpreis + gr. Mängel  (Gelesen 14113 mal)

Offline jagmax

  • Forum Member
  • *
  • V8ophil
  • Club Member
  • Beiträge: 62
    • z.Zt. katzenlos :-(
Den Ablauf habe ich doch beschrieben.

Ist doch auch gar nicht das Thema, der schriftliche Vertrag ist mE nach rechtswidrig und damit unwirksam.

Mir geht es hier nur um einen theoretischen Minderungsbetrag und was passiert, wenn dieser im Verhältnis zum Kaufpreis relativ hoch ausfallen würde.

Gruß

Max

Offline jojo62

  • Forum Member
  • Beiträge: 379
Das ist sehrwohl das Thema.

Wenn du das unterschrieben hast ...
 
Zitat
". . . aufgrund der erheblichen Schäden an Karosse, Motor und Getriebe als Wagen zum Wiederaufbau ohne Haftung . . ."
... dann bist du doch selbst schuld.
Keine Ahnung, wie du ein Auto kaufst, aber bevor ich nur einen Euro über den Tisch schiebe, lese ich mir den Kaufvertrag durch.
Bei einer solchen Formulierung würden bei mir alle Alarmglocken klingen.

Den Minderungsbetrag wird der Vk sicher nicht akzeptieren, so musst du ihn ev. gerichtlich erzwingen.

Offline Willi

  • Forum "Veteran"
  • Beiträge: 550
    • Daimler X300, XK8 Cabrio
Doch Reuekauf ?

Gruß Willi

Offline jagmax

  • Forum Member
  • *
  • V8ophil
  • Club Member
  • Beiträge: 62
    • z.Zt. katzenlos :-(
Ich kann die juristische Lage einschätzen und wenn es erforderlich sein sollte auch mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit angehen.
(erster Beitrag: um die Sachmängelhaftung kommt der Händler nicht herum = geprüftes Thema)

Es ist bestimmt kein Reuekauf.
(erster Beitrag: eine Rückgabe kommt nicht in Frage = ehrliche Aussage)

Ich lasse gerade das Fahrwerk sanieren (Reifen, Dämpfer und alle Gummiteile rings rum), die Zündkabel gegen Magnecor tauschen und einen KLR einbauen. Außerdem wird ein großer Service gemacht. Alles in einer Jag-Fachwerkstatt. Ein Platz extra Garagenplatz ist bereits freigemacht.

Ich habe Freude an den Jag!



Mir ging es nur um die Höhe eines THEORETISCHEN Minderungsbetrages,
insbesondere für den Fall, dass dieser im Verhältnis zum Kaufpreis relativ hoch ist.

Gruß

Max

Offline jagmax

  • Forum Member
  • *
  • V8ophil
  • Club Member
  • Beiträge: 62
    • z.Zt. katzenlos :-(
So, die Sache ist abgeschlossen und so möchte dem Forum das Ende nicht vorenthalten.

Es Stand ein Minderungsbetrag von ca. 3.000,-- im Raum.
Die Richterin hate empfohlen einen Vergleich bei ca. der Hälfte zu schließen oder in die nächste Instanz zu gehen.
Ich habe dem zugestimmt, der Verkäufer hat noch etwas runter gehandelt und da mir "gefühlt" Gerechtigkeit widerfahren ist, habe ich mich darauf eingelassen.

Somit bekomme ich 1.250,-- und habe Genugtuung :-)

That´s it!

Gruß - M a x