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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Dietrich am Fr.02.Dez 2005/ 17:40:14
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Moin gents,
das Amtsgericht Leipzig hat sich hinsichtlich des vorgeschriebenen Schritttempos in einem verkehrsberuhigten Bereich geäußert: Deutlich unter 20 km/h, darf seitens der Behörde (Polizei) aber nicht unbedingt auf ca. 4 bis 10 km/h mangels geeigneter Messeinrichtung im Auto festgelegt werden und sollte daher bei ca. 15 km/h liegen.
Alles klar ??
Schöne Grüße
Dietrich