Neues Forum des Jaguar-Online-Club
Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Dietrich am Fr.02.Dez 2005/ 17:45:36
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N`abend gents,
das Amtsgericht Viechtach hat sich zum Thema Querparker, wie man häufig nun Smartautos, Polos, Minis, Toyota Yaris´u.a. sieht geäußert: Grundsätzlich wird in Fahrtrichtung längst der Fahrbahn geparkt in Deutschland. Aber im Sinne eines optimal zu nutzenden Parkraumes ist es zulässig mit seinem Einaufswagen schon mal quer zur Fahrbahn zu parken.
Na denn los...
Schöne Grüße
Dietrich
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Hallo Dietrich
Kann man die Urteilsbegründung mal sehen..?
Gruß
Gatto
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Moin gatto,
die Begründung Wort für Wort habe ich leider ebenso wenig, wie ein Aktenzeichen. Quelle meiner Info ist die ADAC Motorwelt. Die NJW oder andere Quellen habe ich schon seit einiger Zeit nicht mehr bekommen....
Schöne Grüße
Dietrich