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Jaguar-Technikforum => Allgemeine technische Themen => Thema gestartet von: ojb am So.11.Dez 2005/ 18:21:54
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Hallo Leute,
ich habe ja in meinem Beitrag
http://www.j-o-c.de/board/index.php?board=5;action=display;threadid=4928 (http://www.j-o-c.de/board/index.php?board=5;action=display;threadid=4928)
von meinem Motorschaden geschrieben.
Ich habe nun folgende Fragen und würde mich freuen, wenn Ihr mir vielleicht irgendwie weiterhelfen könntet.
Ich denke rechtlich ist das ganze sehr schwierig.
Ich versuche mal zu beschreiben, was alles passiert ist:
Ich habe den XJ-S Ende April dieses Jahres bei einem großen Autohaus in der Nähe von Karlsruhe gekauft.
Ganz normaler Kaufvertrag allerdings mit Einschränkung, daß z.B. Klima nicht geht und altersbedingte Schwächen.
Einige Zeit später fiel mir auf, daß der Wagen eine Katalysator Version war, dem die Kats entfernt worden waren.
Ich hätte hier bereits den Mangel anzeigen müssen, was ich aufgrund von Unwissenheit nicht tat. Stattdessen lies ich die Kats auf eigene Kosten nachrüsten bzw. wiedereinbauen.
Danach hatte ich Übertemp Probleme (Zusammenhang?) und war zweimal in einer Werkstatt. Die tauschten die Thermostate und den Temp-Fühler und sagten alles wäre ok. Danach wieder Übertemp und Motorschaden.
Nun meine Fragen:
Glaubt Ihr ich kann bei dem Händler etwas auf Gewährleistung herausholen. Die werden dann bestimmt sagen, ich hätte nichts an dem Wagen verändern dürfen. Ich bin hier bereits in Kontakt und man bot mir nach einigem hin und her 1500 EUR.
Oder meint Ihr bei der Werkstatt kann man was machen, wenn ich zweimal (nachgewiesen durch Rechnungstexte) wegen Übertemp dort war und dann wegen Übertemp einen Motorschaden erleide?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Oli
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Hallo Oli,
klingt ja nicht gerade super. Befürchte aber Du bekommst hier im Forum keine ausreichende Antwort auf Dein Problem.
Deshalb hier ein Link den ich gerne nutze wenn ich ein rechtliches Problem oder eine Frage habe.
http://www.123recht.net/
Lass uns auf jedenfall wissen wie es weitergeht.
Viel Glück
Martin
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Hallo Oli,
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe, aber lassen wir das... :(
Der Händler bei dem das Auto gekauft wurde und die Werkstatt die die Kats nachgerüstet hat sind zwei unterschiedliche Personen, richtig!?!
Dann sieht´s folgendermaßen aus:
Oli gegen Händler: Wenn der Händler nicht zugesichert hat, das der Wagen mit Katalysatoren ausgestattet ist, dann ist das auch so lange kein Mangel, wie der Käufer hätte erwarten können, das eine derartige Ausstattung "die Regel" ist. Ich meine, Du kaufts einen 2000´er Polo, der keinen Kat hat. Darüber würde man sich sehr wundern; bei einem 87´er JXS sieht das schon anders aus.
Oli gegen Werkstatt: Du hats mit der Werkstatt vereinbart, das sie Dir zwei Kats einbauen. Das haben die, wie Du beschrieben hast, auch ordnungsgemäß getan. Durch den Einbau ist nachweislich (hoffe ich zumindest) ein Schaden entstanden. Früher sprach man von der sog. PVV Positiven Vertragsverletzung, heute regelt das BGB Deine Rechte explizit. Lange Rede; kurzer Sinn: Die Werkstatt muss den Schaden beheben, und zwar auf ihre Kosten, wenn seit dem Einbau der Kats noch keine 2 Jahre vergangen sind. Dabei bleibt es ihr überlassen, ob sie die Maschine selbst überholt, oder einen ganz neuen Motor einbaut.
Scheue nicht davor, einen Gutachter einzuschalten, der feststellen kann, das die Überhitzung durch falsche Fühler bzw Thermostate verursacht wurde.
Im Streifall muss die Werkstatt übrigens nachweisen, das der Hitzeschaden nicht durch ihr falsches Handeln verursacht wurde.
Ich würde diesbezüglich aber auch nicht bei 123recht erkundigen, sondern mir einen Anwalt nehmen. Wo wir uns hier bewegen, ist simples Vertragsrecht und Handwerkszeug eines jeden Advokaten (sollte es zumindest)
Good luck!
Christian
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....nur nochmall des besseren Verständnisses wegen:
zu der Werkstatt, die dir die Kats eingebaut hat, bist Du auch wegen Deiner Übertemperaturprobleme hingefahren und die haben dann Thermostate und Fühler getauscht? Wenn das so ist, dann stimmt das auch so, wie ich das oben geschrieben habe.
Wenn Du wegen der Temperaturprobleme bei einer Dritten Werkstatt warst, die dann die oben aufgeführten Arbeiten durchgeführt haben, ist das mit dem Motorschaden natürlich deren Problem. Der Reperaturauftrag (also der Gegenstand des abgeschlossenen Werkvertrages) lautete doch: Motor wird zu heiß; bitte reparieren, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?
Vielleicht rufst Du mich einfach mal an. Sowas auf den Boards zu diskutieren ist immer schwierig.......
0173/ 2111273
Gruß:
Christian
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Hallo Christian,
Oli gegen Händler: Wenn der Händler nicht zugesichert hat, das der Wagen mit Katalysatoren ausgestattet ist
Da gebe ich Dir nicht Recht, auch wenn es die Aussage sonst nicht beeinflussen soll.
Laut Fahrzeugbrief hat der 89er!! XJ-S Kats und das gilt als Grundausstattung. Mit Verändern der grundsätzlichen Eigenschaften erlosch die ABE und das ist vom Händler beim Verkauf zu vermerken, darauf hinzuweisen. Nun hat Oli das selbst in die Hand genommen, leider und nun anscheinend bei einer anderen Werkstatt die Nachrüstung vornehmen lassen. Also heißt es dort fordern!
Nach Absprache mit einem Anwalt würde ich die 1.500,- vom Händler aber auch mitnehmen...
Viele Grüße
Kai
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Hallo Kai,
hallo Oli,
O.K., wenn das so im Fahrzeugbrif steht, fehlt dem Auto ja eine "Zugesicherte" Eigenschaft. Die Sache (Auto) ist somit mangelhaft.
Oli kann somit die Herausgabe des Betrages, den er für die "Nachrüstung" der Katalysatoren aufgewand hat, von dem Händler zurückverlangen; vorausgesetzt der Betrag, den Oli bezahlt hat, ist nicht unverhältnismäßig hoch.
(....wie im Lehrbuch :D :D)
Dieser Anspruch besteht allerdings parallel zu dem Anspruch gegen die Werkstatt, die das Hitzeproblem beseitigen sollten.
So sieht´s zumindest theoretisch aus! etzt käme noch die Sache mit dem "Recht haben und Recht bekommen" ???
Die 1500 EUR würde ich nur dann "mitnehmen" wenn das die Kosten für den Kat- Einbau ungefähr deckt. Dann könnte man sich zumindestens einen Prozess sparen......
meint:
Christian
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:+++ :+++ :+++
Hi Christian,
da geb ich Dir recht!
Viele Grüße
Kai
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Hallo,
jetzt hat wenistens Cristian Recht bekommen, ist ja auch schon was.
Gruß Rüdiger
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:D :D :D :D
..ja, nur das nützt Oli nichts.......