Neues Forum des Jaguar-Online-Club
Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: JagDriver am Di.21.Feb 2006/ 16:39:50
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Hallo Zusammen,
die 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (http://www.jaguar-online-club-forum.de/index.php?board=230;action=display;threadid=14654) wird ja an vielen Stellen im Netz heiß diskutiert.
Da die meisten älteren Katzen über hubraumstarke Motoren verfügen, wäre es einmal interessant zu erfahren, wer hier alles davon betroffen ist.
Gruß
JagDriver ;)
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Guten Morgen Forum....,
und der nächste Knaller wird die Tageslichtfahrverordnung...
Leidtragende werden die Gleichstromlichtmaschinen und die Motorradfahrer......
gruß
me. gerd
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und der nächste Knaller wird die Tageslichtfahrverordnung...
Wie wird das dann eigentlich bei den Fußgängern und Radfahrern geregelt? ??? :D
Klaus A.
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...doppelseitiger Bericht in der Autobild zu der Thematik.
Überschrift: Das Todesurteil für Youngtimer.
Gruß
JagDriver ;)
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Hallo Zusammen,
in diese Sache scheint jetzt ein wenig Bewegung gekommen zu sein.
Immerhin initiiert die Autobild eine Unterschriftenaktion (http://www.autobild.de/aktuell/meldungen/artikel.php?artikel_id=11210&artikel_seite=0).
Ist eine gute und wichtige Sache. Ich habe mich eingetragen. :super
Gruß
Detlef ;)
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Hallo Forum,
mittlerweile ist es rechtskräftig!
Rotes Oldtimerkennzeichen erst ab einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren.
Zur Info für Leseratten: Bundesgesetzblatt (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf)
Gruß
JagDriver ;)