Neues Forum des Jaguar-Online-Club
Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: JagDriver am Fr.21.Apr 2006/ 13:39:19
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Hallo Forum,
vor ein paar Tagen habe ich von einer interessanten Geschichte gehört.
Einem PKW ist auf der Autobahn beim Öffnen des Schiebedaches selbiges weggeflogen und hat das Fahrzeug des hinter ihm Fahrenden stark beschädigt. Glücklicherweise ist niemandem etwas passiert.
Als es zur Regulierung durch die Versicherung des Verursachers kommen sollte, weigerte sich diese zu zahlen mit der Begründung derartige Umstände seien mit der Haftpflicht nicht abgedeckt!
Demnächst erfahre ich wie die Geschichte weitergegangen ist.
Gruß
JagDriver ;)
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Hallo Detlef,
komische Geschichte! Also zumindest in meinem Versicherungsvertrag steht, das die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden eintritt die bis zu einem gewissen Betrag gehen. Die einzige Exkulpationsmöglichkeit für die Versicherung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, was im konkrten fall wohl schwierig nachzuweisen sein dürfte.
Ich bin gespannt, wie´s weitergeht. Halt uns mal auf dem Laufenden!
Gruß:
Christian
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Hallo Detlef,
da würde mich auch die ganze Geschichte interessieren. Ich denke, da gibt es noch einen Aspekt, der das ganze erklären wird.
Bzgl. Haftpflicht sind die Ein- und Ausschlüsse eigentlich recht klar formuliert.
Gruß
Jörn
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Hallo Christian,
hallo Jörn,
das Auto habe ich mir schon angesehen. Sieht traurig aus so "ohne".
Ich frage nächste Woche mal nach, wie es dann ausgegangen ist.
Gruß
Detlef ;)
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Moin gents,
ich denke, damit wird die Versicherung nicht durchkommen, trotz einer zu erwartenden "Gutachterschlacht". Die Sache hört sich allerdings eher an wie Berufsgenossenschaft, denn Versicherung....
Schöne Grüße
Dietrich