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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: MartinK am Do.27.Jul 2006/ 14:40:47
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Hallo an Alle,
die Regelung wann die Nebelschlußleuchte verwendet werden darf ist ja oft und überall zu lesen (Sichtweite unter 50m).
Aber gibt es bei den Nebelscheinwerfern auch irgendwelche Einschränkungen ? Ich habe mal gelesen dass die auch nicht immer eingeschaltet werden dürfen, aber welche Kriterien erfüllt sein müssen stand nicht dabei.
Weiß jemand von Euch Bescheid und kann mich da aufklären ?
Vorab schon mal vielen Dank für die Informationen.
Gruß Martin
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Soweit ich weiss gibt es da keine Beschraenkung weil Nebelscheinwerfer sowieso "nicht blendend" und fest eingestellt sind. (Streulicht). Sollte es da doch was geben waer's interessant zu erfahren.
Gruss
Peter :xxx
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Hallo, Peter,
darf man dann tagsüber auf der Autobahn mit seinem tiefergelegten 330er BMW- Coupe nur die Nebelscheinwerfer einschalten ? Machen ja einige Herrschaften und ich finde es wirkt irgendwie deutlich agressiver als wenn man einfach nur mit Abblendlicht fährt.
Gruß,
Stephan
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Moin Stephan, ich glaube schon! Dadurch dass die dermassen tief angebracht sind und aufgrund der Streuglaeser sind sie zwar unangenehm anzusehen, blenden aber nicht. Zudem gibt es viele Fahrzeuge (Jaguar inklusive) die ein Einschalten der Nebellampen unabhaengig vom normalen Scheinwerfer erlauben. Die Einzige Kopplung die noch ezxistiert is die Fernlichtumschaltung. Bei Fernlicht gehen die Nebellampen aus, was ja Sinn macht. Oesterreich duldet sogar Nebelscheinwerfer als TFL, auch mit verminderter Leuchtkraft. Wichtig is nur, dass Nebellicht und Nebelschlussleuchte nicht gemeinsam angehen. Die Nebelschlussleuchte ist, wenn man sich die StVo mal laaaangsam durchliest....nur zulaessig wenn die Sichtweite unter 50m betraegt, dann aber zwingend. Nebeneffekt: Die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit ist dann 50km/h. Was ja auch Sinn macht. Ergo: Wer die Nebelschlussleuchte anhat darf nicht schneller als 50km/h fahren! Alles ein wenig Auslegungssache.... ;)
Gruss
Peter :xxx
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Also meine Herren, ich bin enttäuscht.
Die Nebelscheinwerfer als "Scheuchlicht" zu verwenden, ist selbstverständlich verboten (wobei ich zugebe, das auch gelegentlich getan zu haben...ab 160 Abblend, ab 190 Nebel...). Also: NSW gehen immer nur zusammen mit Standlicht oder Abblendlicht (sinnvoll, da Abblend im Nebel mitunter schon zu viel), bei manchen schaltet Fernlicht das aus (auch sinnvoll, da weiße Wand, aber schade, da man nie aus Spaß (Foto o.ä.) mal volle Befeuerung schalten kann - bei meinem XJ gehts aber jedenfalls).
Eine Nebelschlußleuchte darf man nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50m nutzen. Nebelscheinwerfer auch bei Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee, ohne nähere Einschränkung der Sichtweite - aber bestimmt nicht bei Sonnenschein und 180...
Grüße Thorsten
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:gruebel Deswegen sagte ich ja, ich weis es nicht...naja Scheuchlicht... :D wenn Oesterreich Nebelscheinwerfer als (vorgeschriebenes) Tagfahrlicht zulaesst....da verschwimmen schon ein bisschen die Grenzen, oder? Weil Deutschland dann dieses TFL auch tolerieren muss...TFL geht sinnvollerweise IMMER an wenn der Motor laeuft...heisst es laesst sich nicht ausschalten!
Peter :>x<
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Hallo Peter,
der Ausdruck ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das hab ich öfter so gelesen oder gehört.
Zum Thema Tagfahrlicht gibts ja sehr verschiedene Meinungen; ich für meinen Teil stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß man das (Abblend-) Licht nach eigenem Ermessen einschalten sollte - wer am hellichten Tag ein herannahendes Auto übersieht, weils kein Licht an hat, der sollte es vielleicht besser lassen mit dem Fahren...
Auf der einen Seite war immer das Fahren mit Standlicht (ich präferiere den Ausdruck Positionslicht) verboten, und nun hypet das Tagfahrlicht, naja.
Es grüßt
Thorsten
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Hallo Martin,
die NSW darfst Du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnefall oder Nebel benutzen.
Als Richtwert gelten Sichtweiten unter 150m, wurde mir damals zumindest - lang ist es her - in der Fahrschule so beigebracht.
Viele Grüße
Günter 2
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Also,
daß NSW bei Verwendung des Fernlichts automatisch ausgehen, warum macht das Sinn? Blenden wird das FL, ob NSW dann noch mitleuchtet ist oder nicht, Wurscht. Die schlechtere Randausleuchtung mit FL ohne NSW bringt nur Nachteile, wenn da was am Fahrbahnrand lauert, sieht mans nur schlechter. Hab bei meinem Koreaner FL mit NSW gekoppelt, die NSW gehen automatisch mit dem FL an. Im Dunkeln auf unseren Landstraßen und Nebenwegen ein absolute MUß.
Übrigens ist die gleichzeitige SCHALTUNG von FL mit NSW erlaubt, paradoxerweise aber die gleichzeitige VERWENDUNG von beiden nicht. Der ADAC versuchte vor längerer Zeit diese wegen des Sicherheitsgewinnes durchzusetzen, fiel damit aber auf die Nase.
Gruß
Mattias
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Bei meinem XJS is ja noch der Stufenschalter:
Begrenzungslicht,Abblendlicht,Nebelschlussleuchte und NSW.
Beim Aufblenden gehen die NSW aus. Lichthupe extra gibts nicht, d.h. bei NSW an spielts vorne Disco....naja.
Beim XJ308 gibts dafuer ne Lichthupe und 2 extra Schalterchen fuer NSL und NSW. Dafuer kann ich die beiden jetzt auch bei Begrenzungslicht einschalten...
Also irgendwie ein Plan scheint mir in dieser ganzen Mimik nicht drin zu sein.... :gruebel
Gruss
Peter :xxx
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...zudem sind auch die beiden seitlichen Begrenzungsleuchten in den Stossfaengern nicht verkabelt..(X300/308,XK)..vorne und hinten nur orange als Reflektor... :gruebel Die US-Modelle haben ja hinten rot und beide dann beleuchtet. Frage: wenn die hier so auf Sicherheit aus sind, warum haben wir das dann nicht? Die Begrenzungslichter sind vorne wie hinten von der Seite nur schwer zu erkennen. Vorne zudem sitzt das Laempchen ja im innenliegenden Scheinwerfer....also die Ecke is ganz dunkel! Versteh' ich alles nicht! Wenn ich mir jetzt die Laempchen da reinbaue ist das wahrscheinlich wieder gleich verboten weils hinten auch orange is.... :(
Versteh' das wer will..... :motz!
Gruss
Peter :xxx
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Hallo Martin,
die NSW darfst Du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnefall oder Nebel benutzen.
Als Richtwert gelten Sichtweiten unter 150m, wurde mir damals zumindest - lang ist es her - in der Fahrschule so beigebracht.
Viele Grüße
Günter 2
Recht so :super Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gruß
Bernd
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Auszug:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m betraegt."
In diesem Falle gilt aber auch: automatische Begrenzung der Hoechstgewschwindigkeit auf 50km/h! Das heisst dass man im Strassenverkehr erstmal automatisch diese fuer das vorfahrende Fahrzeug als gegeben annehmen muss wenn vor einem ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Nebelschlusslicht auftaucht! Betraegt die Sichtweite allerdings mehr als 50m so ist das NOETIGUNG!
Gruss
Peter :xxx
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"Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m betraegt."
In diesem Falle gilt aber auch: automatische Begrenzung der Hoechstgewschwindigkeit auf 50km/h! Das heisst dass man im Strassenverkehr erstmal automatisch diese fuer das vorfahrende Fahrzeug als gegeben annehmen muss wenn vor einem ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Nebelschlusslicht auftaucht! Betraegt die Sichtweite allerdings mehr als 50m so ist das NOETIGUNG!
Gruss
Peter :xxx
Ist soweit klar und sollte bekannt sein.
Ab sofort fahre ich nur noch 50km/h, wenn ich vor mir ein Auto mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte sehe, da ich ja von unter 50m Sichtweite ausgehen darf und meine Geschwindigkeit anpassen muß.
Technische Lösung: Elektronische Abregelung der Geschwindigkeit auf maximal 60 km/h, wenn Schlußleuchte an. Gibt auch ein gutes Zubrot für Autowerkstätten (Herr KFZ-Meister, der Wagen fährt nur noch 60....)
Und dann noch mein Beitag zum Thema "Da werden sie geholfen": Ich werde Polizist. Halte einen auf der in klarer Nacht mit Schlußleuchte fährt. Dann: Heute ist mein freundlicher Tag, sie dürfen sich aussuchen, ob sie wegen ungerechtfertigter Verwendung der Schlußleuchte oder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen wollen. Haha, ich nehme das mit der Geschwindigkeit, bin ja nur 100 gefahren. Weiter: Das sind dann 50 km/h zu schnell außerorts, abzüglich Skonto noch 46, also her mit dem Führerschein.... ;D