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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Martin Welsch am So.30.Sep 2007/ 22:15:30
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Nabend allerseits,
ich habe Interesse an einem Jaguar der noch in England steht. Der Verkäufer kommt aus Deutschland. Der Wagen gehörte angeblich seinem Großvater.
Jetzt hat mir der Verkäufer angeboten den Wagen von einer Spedition nach Deutschland verschiffen zu lassen. Diese Spedition (Namen werde ich selbstverständlich vorher noch erfahren) unterhält ein Treuhandkonto. Soll heißen ich bezahle den Kaufpreis bei der Spedition ein und gebe das Geld frei wenn der Wagen in Deutschland angekommen ist und auch den Bildern usw. entspricht.
Klingt ja soweit eigentlich super, doch da ja ständig neue Betrügereien aktuell sind, dachte ich -frag mal nach.
Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise?
Grüße
Martin
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sorry wennn ich mich einmische
ist das die alte karre die gerade fuer 1000 pfund bei ebay weggegangen ist .....hoert sich legga an - aber ich wuerd die finger davon lassen
gruss von einem besorgtem troll :whistling :whistling
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Hallo elbtroll,
danke für Deine Fürsorge, ist aber keine Antwort auf meine Frage. :gruebel
noch unentschlossen
Martin 8)
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hi martin
deutsche tiefgaragen stehen voll mit teuren autos ....ok- du musst sie finden - aber - kauf bitte kein auto aus england - ohne es vorher gesehen zu haben ....auf der insel wohnen nur schlitzohren ....alle anderen verkaufen ihre autos nicht nach deutschland
sagt mein bauch
trolliger gruss
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Moin Martin,
auch ich wäre recht vorsichtig.
Wer bei mobile.de sein Auto inseriert, bekommt regelmäßig englischsprachige Post mit allerlei dubiosen Vorschlägen, vor denen mobile.de zu recht warnt.
Ich denke, dass man auch als Käufer, mit Hilfe des einen oder anderen Finanztricks über das Ohr gehauen werden kann.
Der Mann mit Großvaters Auto kann grundehrlich sein, aber eben auch nicht......
kind regards
Dietrich
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aber - kauf bitte kein auto aus england - ohne es vorher gesehen zu haben ....auf der insel wohnen nur schlitzohren
Ach ja? Erzähl mal!
Wir kaufen unsere Autos fast immer dort und auch, ohne gesehen zu haben...
Gruß
Michaela
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Hallo Martin,
tefelonieren, fragen,fragen, hören und so viel wie möglich zwischen den Zeilen lesen.
Wir hatten ja bisher immer das Glück, direkt mit dem Verkäufer in GB zu verhandeln, waren uns unserer Handlungsweise sehr sicher und wurden bisher nicht enttäuscht.
Wir halten es aber auch generell mit dem Motto. Geld gegen Ware.
Alles Andere wäre mir zu risikoreich...
Liebe Grüße
Michaela
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hi martin
....auf der insel wohnen nur schlitzohren ....
sagt mein bauch
trolliger gruss
... nicht mehr wie in Deutschland auch... weis ich aus Erfahrung....
Trotzdem - Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste...
Auto gegen Geld bzw. umgekehrt, so kenn ich das auch
Gruß
Ingmar
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Ich kann da Michaela nur voll zustimmen :bluemchen :bluemchen :bluemchen Best Regards Ken
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...auf der insel wohnen nur schlitzohren...
Hallo elbtroll,
sorry, aber das ist völliger Blödsinn was Du da schreibst. :-\
Vielleicht mal ein wenig mehr mit Köpfchen denn mit dem Bauch schreiben.
@Martin, ein Billigticket zwecks Besichtigung ist vielleicht auch nicht verkehrt. Wenn das Fahrzeug einem Verstorbenen gehörte, würde ich mir zweifelsfrei Kenntnis darüber verschaffen, wer denn nun der/die rechtmäßige(n) Besitzer ist/sind.
Gruß
JagDriver
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Hallo, seit Wochen geistert bei Mobile diesese Masche rum.
Seriöse real existierende Personen werden namentlich mißbraucht um angebliche Wagen vom Großvater o.ä. anzubieten.
Meist ist keine Telefonnummer angegeben, oder es meldet sich dort nur ein Fax.
Per Mail kommt dann die Antwort ob es nicht in English ginge und Stichwort shipping...
Ich habe mal vor ein paar Jahren bei Moneygram angerufen, um mich mal schlau zu machen wie das so abläuft bei Auktionen und Treuhandkonten ect. - die haben mich nur eine Frage gefragt: ebay? Und mir abgeraten IHREN Dienst zu nutzen! das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...
jedenfalls mein Tip, kein Pauschalverdacht trotzdem Vorsicht und vielleicht eine eigene Spedition mit Treuhand suchen und vorschlagen, dann sieht man ja wie die Reaktion ist...
beste Grüße Stefan
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Moin gents,
rüberfliegen mit Billigticket ist natürlich auch eine Möglichkeit. Am besten mit einem kleinen Urlaub verbinden. England lohnt immer.
Da ich keine Erfahrungen mit "Blindkäufen" habe, ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste:
Was wäre denn, wenn das Auto ankommt und die Beschreibung, die zum Kauf veranlasste, hat nicht gestimmt - das Auto ist ein Vollwrack ? Nimmt der Verkäufer auf eigene Rechnung die kompletten Speditionskosten auf sich ? - Erhält man das Geld vom Anderkonto der Spedition zurück ?
kind regards
Dietrich
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Hallo Dietrich!
Es handelt sich hier ja nicht um irgendeine 50 Euro-Karre. Wenn du nach ausreichendem Kontakt das Gefühl hast es gibt den Wagen wirklich und er gehört auch dem Verkäufer würde ich kurzerhand hinfahren.
Unerwartete Folgekosten sind vermutlich teurer.
Und hat er oder die Spedition erstmal das Geld (ich denke mal die spedition lässt den käufer erst gegen bares an den Wagen - sonst bleibt sie bei Nichtgefallen auf den Frachtkosten sitzen).
Und hinterher einklagen ist nervig und endet eh in einem Vergleich!
viel Glück Stefan
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Hallo,
ich finde Geld für ein kurz oder auch etwas länger besichtigtes Auto ist Risiko genug ;)
Hinfliegen!!!
Viele Grüße
Kai
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Hallo,
die Treuhandunternehmung wird gegen Vorlage der ordnungsgemäßen Papiere (Verschiffungspapiere) zahlen, das Auto kann trotzdem Schrott sein.
Gruß Rüdiger
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Hallo, seit Wochen geistert bei Mobile diesese Masche rum.
Seriöse real existierende Personen werden namentlich mißbraucht um angebliche Wagen vom Großvater o.ä. anzubieten.
....
Bei Mobile wird momentan ein Etype-Cabrio für unter 10.000 angeboten. Da meldet sich auch einer, der den Jag seines Opas verticken möchte :D
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Nabend,
ihr habt sicher recht. Ich hab ihm jetzt gemailt das ich das Auto in England ansehen,
bezahlen und mitnehmen werde.
Seitdem herrscht Funkstille. :gruebel
Danke für´s zurückholen in die Wirklichkeit. :xxx
Martin 8)
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Hallo Martin,
da kann ich nur sagen: PUUUH, NOCH MAL GUTGEGANGEN!! :-((
Dein Geld wäre todsicher weg gewesen. Diese Masche läuft tatsächlich seit einiger Zeit bei mobile und anderen. Erst kürzlich wäre ein Bekannter fast darauf reingefallen. Nach Kontaktaufnahme per email wird irgendeine Story präsentiert ( Auto des Großvaters o. ä., hier war es angeblich ein schottischer Arzt, der befristet in Deutschland arbeitet ) und gefragt, ob man in Englisch weiter korrespondieren könnte. Man stimmt zu, und es kommt von einer gänzlich anderen email-Adresse (!!), in der erst jetzt mitgeteilt wird, daß das Fahrzeug noch in England steht, Geld soll auf ein Treuhandkonto, Spedition etc. blabla...Dies alles in einem gruseligen Englisch, gegen das mein eigenes, mühsam über viele Jahre hinweggerettetes Schulenglisch geradezu brilliant wirkt!
Seriosität wird durch den Verweis auf die Homepage einer großen englischen Spedition vorgetäuscht, die von Ihrem "Glück" auf Nachfrage gar nichts weiß.
Du hast also das einzig richtige getan. Wenn man auf persönliche Ansichtnahme und Abholung des vermeintlichen "Schnäppchens" besteht, hat sich´s erledigt.
Übrigens, wo wir schon mal dabei sind.....auch wenn man ein Auto im Internet anbietet, kann man an Betrüger, die von England aus operieren, geraten. Sie bieten Vorauszahlung des Fahrzeugs mit einem Scheck, der aufgrund einer hanebüchenen Story ein paar Tausender höher als der Kaufpreis ausgestellt ist und bitten, den überschüssigen Betrag doch freundlicherweise nach Scheckeinlösung, am besten via Western Union :tongue! :tongue! zurückzuerstatten. Oder es wird einfach ein Scheck über den Kaufpreis geschickt und Abholung des Wagens nach Einlösung und Gutschrift vereinbart. Der Haken: Nach englischem Recht kann ein Scheck JEDERZEIT, auch noch nach Jahren, storniert werden und die einlösende deutsche Bank MUSS dann den Betrag zurückerstatten, was sie selbstredend unter Belastung des Empfängerkontos tut. Wenn dann die Deckung auf dem Konto nicht ausreicht, wird es für den "glücklichen" Empfänger richtig dramatisch.
Herzliche Grüße an alle, einen schönen Feiertag und immer genügend gesundes Misstrauen wünscht Euch allen
Ingo
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Hallo zusammen,
diese Masche läuft auch schon bestimmt seit zehn (!) Jahren. Damals wurde in der Motor-Klassik davor gewarnt.
Dort bot jemand mehrmals den Mercedes (manchmal als 300 SL Flügeltürer, Roadster oder den 190SL) weit unter dem handelsüblichen Preis an. Angeblich sei sein Vater gestorben. Dieser hätte den Wagen 40 Jahre gefahren und ihn als Auswanderer mitgenommen. Bilder ließen sich auch schon vor dem "Internetzeitalter" in Florida beschaffen. Der Sohn meinte, daß er kein Interesse am Fahrzeug hat und ihn schnell zu Geld machen will.
Die deutschen Käufer wähnten ein Schnäppchen und ließen das Ganze dann über eine Shipping Company, die in ihren AGBs drinstehen hatte, "we are not responsible for the condition of the car", nach Deutschland verschiffen. Vorher wurde der komplette Betrag an die Gesellschaft überwiesen, die daraufhin das Fahrzeug verschiffte und den Verkäufer auszahlte.
Meist kamen dann Fahrzeuge im mieserabelsten Zustand (festgerostete Achsen, zerschlagene Scheiben, und noch ein Haufen Unrat als Dreingabe) an, deren Restauration sich oft nicht mehr lohnte.
Also bei so einem Schnäppchen sind selbst 1000 Euro für einen Flug - egal ob man hinterher 1000 Euro mehr als nötig bezahlt hat, gut investiert. Wenn man vor Ort feststellt, daß der Wagen nicht existiert oder das Geld nicht wert ist, hat man immer noch einen Haufen Geld gespart... .
Viele Grüße,
Marcel.
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Der Haken: Nach englischem Recht kann ein Scheck JEDERZEIT, auch noch nach Jahren, storniert werden und die einlösende deutsche Bank MUSS dann den Betrag zurückerstatten, was sie selbstredend unter Belastung des Empfängerkontos tut.
Ingo
Hm .. ?
Was hindert den käufer eigentlich an der ausgabe seiner einkaufsbedingungen? Es geht in vielen fällen ja nicht um portobeträge, sondern um summen von 5, 10, 20, 30 .. tausend euro.
Die eigenen agbs sind schnell formuliert. Schon die angabe des gerichtsstandes kann mehrere tausend euro wert sein. Im einfachsten fall §§ BGB, darüber hinaus verschärfte klauseln für gewährleistung und haftung.
Es gibt vertragsfreiheit, auch in rechtsgeschäften unter privatpersonen. Das gegenteil heißt: kein vertag ist der vertrag.
Mit den parteien immer einig, nur wenn selbst formuliert -: peter
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So ist es Peter.
Der Vertrag sind die Einkaufsbedingungen und wenn was drinsteht, was mir nicht passt, ändere ich das oder schließe ich den Vertrag nicht ab.
Gruß Rüdiger
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Frisch aus dem Newsletter der Oldtimerfreunde Heidelberg (http://www.oldtimerfreunde-heidelberg.de/) :
Schadenersatz bei Oldtimeranzeigen
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Im Grunde nichts neues, aber jetzt wieder durch ein aktuelles Urteil bestätigt ist folgender Fall:
Wer hat sich nicht schon in der Hoffnung auf ein Schnäppchen mit Kollege und Transportanhänger auf eine 500 km Fahrt begeben, um dann festzustellen, dass das als Zustand eins bis zwei angekündigte Fahrzeug tatsächlich eher einem Zustand vier bis fünf glich und nur mit erheblichem Aufwand zu restaurieren war?
Hierfür kann Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangt werden, wenn ein besonders krasses Missverhältnis zwischen Ankündung und Realität bestand. Doch Vorsicht, anpreisen und nur die Vorteile in den Vordergrund stellen, das darf der Verkäufer auch künftig. Und Zustandsbeschreibungen, die nur mündlich am telefon gegeben werden sind im Prozess zumindest nur schwer nachweisbar.
http://nl.xeu.de/j.cfm?i=337227&k=82195
Sammlerbewertung bei Oldtimer keine Zusicherung
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Angabe einer Sammlerbewertung bei Oldtimer-Verkauf ist keine Zusicherung von Eigenschaften
Auf der Suche nach einem exklusiven Gefährt war ein Auto-Liebhaber auf die Annonce eines Autohändlers gestoßen, der einen Aston Martin Volante, Baujahr 1988 anbot. Nach der Beschreibung des Händlers sollte der Wagen in einem gepflegten Zustand sein und einen Sammlerwert von "5 Punkten = Höchstwert" haben. Nach Besichtigung und Probefahrt kaufte der Interessent den Wagen. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Als der Käufer kurze Zeit später technische Mängel feststellte. ließ er diese in einer Fachwerkstatt beseitigen. Die Kosten dafür wollte er von dem Verkäufer ersetzt haben. Der Streit kam vor das Oberlandesgericht Karlsruhe, das dem Händler Recht gab (Urteil vom 29.05.2002, - 9 U 133/01 -).
Zwar könnten Angaben auf Verkaufsschildern eine Zusicherung von Eigenschaften darstellen, für die der Verkäufer einstehen müsse. Durch die Angabe der Sammlerbewertung und die Bezeichnung als "sehr gepflegt" sei hier aber kein tadelloser technischer Zustand des Oldtimers zugesichert worden. Die Wendung "gepflegter Zustand" könne auch so verstanden werden, dass der Wagen ein tadelloses äußeres Erscheinungsbild habe. Ähnlich verhalte es sich auch mit dem Sammlerwert. Der Käufer könne vom Händler keinen Ersatz der Reparaturkosten verlangen, so das Gericht.
http://nl.xeu.de/j.cfm?i=337228&k=82195
Gruß
Michaela
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... und was lernen wir daraus:
Finger weg von den fahrenden Alttimern. Nur neu ist treu. Alles vor Bj. 2000 gehört ins Museum aber nicht auf die Strasse...
>:(
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Genau Jens :xxx :xxx :xxx :xxx
Wann bist Du eigendlich geboren ?? :whistling :whistling :whistling
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Oh mein Gott, ich bin ein Alttimer.