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Jaguar-Technikforum => Allgemeine technische Themen => Thema gestartet von: Hannes am Do.31.Jul 2008/ 12:30:12

Titel: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Hannes am Do.31.Jul 2008/ 12:30:12
Frage mein JAG hätte zum 12.2007 zum TÜV gemusst (HU) Dies habe ich nicht gemacht und er stand jetzt die ganze Zeit! Wie ist na das jetzt wenn ich zum TÜV fahre? Eine Vollabnahme §21 gibt es ja nicht mehr (Beim 21er war das je egal da hat man den gemacht und hatte von da an wieder ganz normal 2 Jahre) Wenn ich jetzt zum TÜV fahre datiert er mir den dann 1 Jahr zurück? Das währe voll scheisse oder kann der da einfach einen Strich machen und ab dem Datum wo ich den hab machen lassen wieder 2 Jahre zählen? (Wie ist na das dann wenn ein Auto 2 oder 3 Jahre stillgelegt war da müsste er ja theoretisch den TÜV rückdatierein und dann gleich nochmal berechnen) Ich hab jedenfalls keine Lust nur ein Jahr TÜV zu bekommen jetzt in meinem Fall!
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: ken Willis am Do.31.Jul 2008/ 12:39:48
Es wird rückdatiert plus - € 40,oo Strafe und 1 Punkt in Flensburg.  Alles aus dem neusten Bußgeldkatalog. Also es ist Vorsicht geboten bei den Prüfstellen !
Greetings Euer Ken     Ps .Ist die Asu auch abgelaufen ? Ähnliche Procedur !
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Hannes am Do.31.Jul 2008/ 13:09:30
Jo also er hätte am 12. 2007 zum TÜV gemusst wurde aber scho 08.2007 abgemeldet (da hab ich nen gekauft) und seit dem nicht mehr zugelassen!
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Marcel am Do.31.Jul 2008/ 13:18:24
Hallo zusammen,

also die 40 Euro Bußgeld gibt's ja wohl bloß, wenn der Wagen angemeldet ist und in öffentlich zugänglichem Gelände steht.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, muß auch keine HU gemacht sein.

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: O-Men am Do.31.Jul 2008/ 13:28:43
Hallo Hannes, hallo Ken,
ganz so wild ist es nicht.
Der TÜV datiert zurück, soweit klar, aber Bußgelder darf er noch nicht ausstellen. Wenn natürlich die Polizei vor Ort bzw unterwegs kontrolliert, wird besagtes Busgeld fällig. Liegt allerdings auch an den Beamten und deren Bemessungsspielraum bzw. an der Begründung die man selbst bringt.

Eigenes Beispiel:
Habe an meinem Cabrio Saisonkennzeichen 04-10. TÜV war im November abgelaufen und ich war im folgenden Frühjahr unterwegs zum Termin. An der Grenze zu D fiel der abgelaufene TÜV sofort auf. Da ich aber einen Residentenstatus in CZ nachweisen konnte und sagte (stimmte auch), das Fahrzeug stand über den Winter in einer tschechischen Garage und ich bin auf dem Weg zum TüV (war 2. oder 3. April) erhielt ich nur eine Verwarnung ohne Geldstrafe /Punkt.

Gruß
Michael  :angelnot!
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Gerd Münch am Do.31.Jul 2008/ 14:07:38
hallo,

dies hier (http://www.tuev-nord.de/20617.asp#1) sollte so manches klären!

und die Zulassungstelle,
stellt zwar auch kein Busgeldbescheid aus, leitet aber an die zuständige Behörde, diese sind die Kreis- und Ortspolizeibehörden, die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig sind, weiter,
und diese leitet dann im Rahmen der Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung (VOwiZustV) iVm § 26 I StVG den Bußgeldbescheid ein.

Die Rechtsgrundlage ist ein Bundesgesetz und gilt daher auch bundesweit.

gruß
gerd
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: jojo62 am Do.31.Jul 2008/ 14:34:11
Hannes,
es gibt mindestens ein Bundesland, in dem NICHT (!) zurückdatiert wird. Es ist das Saarland. Wenn du dort wohnst, hast du Glück.
Gruss Jojo
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Gerd Münch am Do.31.Jul 2008/ 14:44:30
@alle

tatsächlich datiert niemand zurück,
die Zeitabstände zwischen zwei Hauptuntersuchung sind bundeseinheitlich bei Personenkraftwagen auf 24 Monate festgelegt!

<Link> (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php)


gruß
gerd
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Hannes am Do.31.Jul 2008/ 14:58:11
Najo das kann scho sein aber, wie ich meinen 7er letzes Jahr im November zum TÜV hab haben die auch zurück datiert! Er hätte im August 2007 hin gemusst, ich hab den aber net zugelassen und bin erst im November hin und im schein steht nächste HU 08.2009! und auf den Papieren steht das auch! also haben die von November auf August zurück datiert (Hintergrund war ich hab ihn gekauf im August dann abgemeldet und bis zum November nicht mehr bewegt!)
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: jojo62 am Do.31.Jul 2008/ 15:00:43
@alle

tatsächlich datiert niemand zurück,
die Zeitabstände zwischen zwei Hauptuntersuchung sind bundeseinheitlich bei Pesonenkraftwagen auf 24 Monate festgelegt!



Leider liegst du da falsch. Im Saarland und noch einem Bundesland wird
zurückdatiert.

PS: In dem oberen Posting von mir ist das "NICHT" zu viel ....
Fakt ist, dass im Saarland zurückdatiert wird.
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Gerd Münch am Do.31.Jul 2008/ 16:07:35
@jojo62

bitte mit Was liege ich falsch, ???

der Zeitrahmen zwischen HU und HU wird im Saarland anders festgelegt, hier sind es nicht 24 Monate wie im Rest der BRD, ?

sondern je nach Gutdüncken von Zulassungstelle und Sachverständigenorganisation mal mehr, mal weniger?

gruß
gerd

Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Marcel am Do.31.Jul 2008/ 16:16:53
Hallo zusammen,

jetzt hat der Marcel mal eine saudumme Frage.
Ich melde meinen XJS sagen wir jetzt für 4 Jahre ab und stelle ihn daheim in eine Einzelgarage. Bevor ich ihn abgemelde habe, führe ich eine HU durch. Juli 2012 mag ich ihn wieder zulassen. Muß ich dann 2 HUs auf einmal machen (da ich ja die erste nicht durchgeführt habe)? Wäre doch etwas seltsam... .

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: jojo62 am Do.31.Jul 2008/ 16:19:48
Nochmal ganz einfach. Vielleicht reden wir auch von 2 verschiedenen Dingen?

Was ich meine - Beispiel:

Heute ist 07/08
Du kommst mit einem Auto zur HU - Stempel ist 05/08

TüV in Saarland: Auto bekommt  neue Plakette 07/10
TüV sonstwo anders: Auto bekommt neue Plakette 05/10.

Marcel, wenn du ihn wieder zulässt und HU machen lässt, bekommst du natürlich 2 Jahre TüV.
  
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Gerd Münch am Do.31.Jul 2008/ 16:20:37
Hallo Marcel,

bitte auch immer meine links (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php) lesen,

Zitat: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
     Werbung:
      
Anlagen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10
 
Zitat
2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.



you know,
gruß
gerd
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Marcel am Do.31.Jul 2008/ 16:23:09
Hallo Gerd,

danke für den Hinweis. Damit sollte sich langsam alles klären.

Viele Grüße,

Marcel.

PS: Mein XJS wird bei dem schönen Wetter bestimmt nicht abgemeldet... .
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Tom am Do.31.Jul 2008/ 16:23:49
Zitat von: Gerd Münch
der Zeitrahmen zwischen HU und HU wird im Saarland anders festgelegt, hier sind es nicht 24 Monate wie im Rest der BRD, ?
De facto liegst Du damit richtig, ich kenne das auch nur so:

wenn die HU im Juni 2008 fällig gewesen wäre, Du aber erst morgen am 1. August zum TÜV fährst, dann pappt Dir der TÜV´ler den Aufkleber mit Ablauf Juni 2010 auf´s Auto.

2 Jahre ja, aber ab Ablauf der letzten Vorführfrist und nicht etwa ab spätetem Abnahmemonat. Da hat die TÜV-Lobby gut gearbeitet.

Gruß

Tom
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Gerd Münch am Do.31.Jul 2008/ 16:30:04
Ah jojo62,  ;D

nix zurückdatiert,

einfach nur dem Gesetz gefolgt, das sollte/wird auch in allen Bundesländern so gehandhabt,

gruß
gerd
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: jojo62 am Do.31.Jul 2008/ 16:57:49
einfach nur dem Gesetz gefolgt, das sollte/wird auch in allen Bundesländern so gehandhabt,
Und schon wieder liegst du falsch. Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

Schau mal hier, die Postings sind zwar älter aber thematisch immer noch aktuell.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=33174
Posting con Luxfor


http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=8489&st=40
Posting von Sachse

oder mal nach "TÜV Saarland rückdatieren" googeln
 8)
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Gerd Münch am Do.31.Jul 2008/ 17:51:02
Hallo ,

Und schon wieder liegst du falsch. Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

manchmal verwirren Begriffe (http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung) scheinbar nur ...

Zitat:(Mauerer, Allg. Verwaltungsrecht, München 1986, S. 44, 46)

Zitat
Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung liegt ausschließlich darin, dass Gesetze "von den verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsorganen in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden sind" (also durch die Parlamente), während Verordnungen Rechtsnormen sind, "die von Exekutivorganen (Regierung, Minister, Verwaltungsbehörden) erlassen werden"


und festgelegt sind diese Art des Verwaltungsakt im § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, hier ging es dem Gesetzgeber vorranging um die Beschleunigung des Verfahrens ohne ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren,



gruß
gerd

P.S. und es war schon mal Thema (http://www.jaguar-online-club-forum.de/index.php?topic=18681.msg69694#msg69694) und im PDF Dokument "Untersuchungen der Kraftfahrzeuge und Anhänger "
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Hannes am Fr.01.Aug 2008/ 14:17:24
Also ich war heute bei denen da -> http://www.pruefzentrum-kohl.de/ <- die haben gesagt wenn der Wagen abgemeldet ist wird gar nix zurück datiert dann bekommt man volle 2 Jahre TÜV nur wenn er angemeldet ist und halt TÜV überzogen hat, dann wird zurück datiert! Und wenn man 2 volle Jahre überzogen hat, z.B. man hätte 05.2006 hin gemusst und kommt 05.2008 dann hat man Glück gehabt und es wird auch nicht zurück datiert dann bekommt man das eine mal praktisch geschenkt und es muss auch nur einmal bezahlt werden! (Das waren Prüfers Worte) Und Strafe das macht nur die Polizeit also wenn du erwischt wirst wie du z.B. mit abgelaufenen TÜV durch die Gegen fährst, kommst du da an mit überzogenen TÜV, stellen die gar nix aus! So ist das bei Kohl in Diepersdorf bei Nürnberg, wie das wo anders gehandhabt wird weis ich nicht!

MFG
Hannes
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: KlausA am Fr.01.Aug 2008/ 22:59:47
Habe an meinem Cabrio Saisonkennzeichen 04-10. TÜV war im November abgelaufen und ich war im folgenden Frühjahr unterwegs zum Termin. An der Grenze zu D fiel der abgelaufene TÜV sofort auf. Da ich aber einen Residentenstatus in CZ nachweisen konnte und sagte (stimmte auch), das Fahrzeug stand über den Winter in einer tschechischen Garage und ich bin auf dem Weg zum TüV (war 2. oder 3. April) erhielt ich nur eine Verwarnung ohne Geldstrafe /Punkt.

Was soll denn der Unsinn? Wenn auf der Plakette Nov. steht und Du wegen Saisonkennzeichen erst ab Apr. wieder fährst, ist Dein HU-Termin Apr.
Wenn das nächste Mal einer kommt und meckert weil Du im April fährst, obwohl Termin April ist, dann sofort ohne Vorwarnung  :tongue! :tongue! :tongue!
Die Verwarnung darf der Kollege dann mit auf die Toilette nehmen...

Klaus A.
Titel: Re: TÜV Rück-Datierung?
Beitrag von: Kai Hoffmann am Sa.02.Aug 2008/ 01:05:14
Hi,

kurz, bei Saisonfahrzeugen und solchen de abgemeldet waren wird anders verfahren. Hier wird eine Umstellung durchgeführt auf "Ist"Datum oder dem Saisonstart - selbst erlebt und gemacht.

Gruß Kai