Neues Forum des Jaguar-Online-Club

Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Dietrich am Do.23.Okt 2008/ 17:35:20

Titel: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Do.23.Okt 2008/ 17:35:20
Moin gents,

wie bereits bekannt, habe ich einen XK8 Conv. erworben. Und zwar bei ebay.

Text: "Deutsche TÜV-Abnahme ohne Mängel. - Alles funktioniert, mechanisch, wie elektrisch.

Also Auto ersteigert, umhergelaufen, Probe gefahren und lediglich leichten Kühlwasserverlust oberhalb der Wasserpumpe festgestellt.

Da Motor, Getriebe, Elekrik und Elektronik funktionieren und nicht auffällig sind, gekauft.
-
Der TÜV-Prüfbericht fehlt. Die HU wurde aber gleichzeitig mit der AU beim TÜV in Bremen gefertigt. Seit der HU/AU ist das ca. 1000 km gefahren.

Da das Auto bei 120 km/h derart vibrierte, dass im Rückspiegel nichts mehr zu sehen war, bin ich also zu Haus angekommen mal auf die Bühne gefahren udn habe mit der Werkstattbesatzung mir das Auto von unten genauer angesehen.

Hierbei wurden vom Sachverständigen folgende Mängel festgestellt:
a - Felge vorne rechts an der Innenflanke schwer beschädigt
b - Hardyscheibe in Auflösung begriffen
c - Bremsscheiben vorne an der Verschleißgrenze
d - Bereifung hinten rechts innen an der Verschleißgrenze
e - Sturz hinten
f - Motor Ölverlust
g - Befestigung der Stabistange - Kugelgelenke ausgeschlagen

Die ersten vier Mängel für sich würden bedeuten, dass keine Plakette erteilt werden würde.

Mängel b, c, f und g müssen dem TÜV aufgefallen sein, selbst wenn der Verkäufer im Nachhinein eine defekte Felge und einen defekten Reifen moniert hat.

Das ist schon starkes Stück.

Da haben wohl der Verkäufer und/oder der TÜV in Bremen mich über´s Ohr gehauen.

Also: Schadensgutachten - Staatsanwaltschaft in Bremen beim TÜV und in Kempten beim Verkäufer

kind regards
Dietrich

 
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: New_Cat am Do.23.Okt 2008/ 21:44:50
Moin gents,

Da haben wohl der Verkäufer und/oder der TÜV in Bremen mich über´s Ohr gehauen.

Also: Schadensgutachten - Staatsanwaltschaft in Bremen beim TÜV und in Kempten beim Verkäufer

kind regards
Dietrich

 


Richtig so  :super , so was muss natürlich so behandelt werden , aber mal was anders als du zum Abholung gekommen bist hast du keine Probefahrt gemacht  :gruebel  nur so am Rande ???

mfg
Andreas
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Fr.24.Okt 2008/ 07:52:07
Moin, Moin,

natürlich habe ich eine Probefahrt gemacht. Weit und breit war allerdings keine Strecke vorhanden, auf dem man hätte 120 km/h fahren können.

Insofern habe ich mein Augenmerk auf Motor, Wasserpumpe (Thermometer) und Getriebe gelegt.

Die vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften ("Deutsche TÜV-Abnahme ohne Mängel. - Alles funktioniert, mechanisch, wie elektrisch.) habe ich bis auf die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung und Scheibenwischer nicht weiter überprüft. Denn eben diese zwei Funktionen können seit dem Inserat des Autos und dem Verkauf schon mal defekt sein. Dies gilt jedoch nicht für Bremsscheiben, Hardyscheibe, Bereifung, Stabibefestigung oder Felge.

Schöne Grüße
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: X-Man am Fr.24.Okt 2008/ 12:04:18
Denn eben diese zwei Funktionen können seit dem Inserat des Autos und dem Verkauf schon mal defekt sein. Dies gilt jedoch nicht für Bremsscheiben, Hardyscheibe, Bereifung, Stabibefestigung oder Felge.

Schöne Grüße
Dietrich

Moin Dietrich,

 :gruebel :gruebel...was die Felge betrifft wäre ich mir da nicht so sicher. Er kann ja behaupten das du auf der Heimfahrt irgendwo angedetscht bist, Bordstein rauf oder runter oder was weis ich...

Ich wünsche dir auf alle Fälle das es gut für dich endet

Grüße
Ingmar
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Fr.24.Okt 2008/ 16:32:26
Moin gents,

das Gutachten liegt mir vor: ohne erkennbare Mängel. Ein klares Gefälligkeitsgutachten.

Die Mängel an der Hardyscheibe, den Bremsscheiben und der Stabiaufnahme muss ein gesunder Mensch sehen.

Ins Bild passen die anderen Mängel wie die defekte Felge und die abgefahrenen Reifen daher auch.

Mehr Ziviles am Montag. Am Sonntag folgt ein Blick ins Strafgesetzbuch.

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Marcel am Fr.24.Okt 2008/ 16:35:49
Hallo Dietrich,

was für ein Geschwindigkeitsindex ist denn auf den montierten Reifen? Das wäre der nächste Punkt... .

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Sa.25.Okt 2008/ 10:33:25
Moin gents,

bei meinen Internetrecherchen bin ich auf eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2004 gestoßen, wonach es für eine Schadensersatzforderungen schlecht aussieht:

Kein Schadensersatz bei fehlerhaftem TÜV-Gutachten

"In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr zwar bei der Erstellung eines Gutachtens für ein Fahrzeug hoheitlich handeln, dabei jedoch keine gegenüber dem spä- teren Erwerber des Fahrzeugs obliegende Amtspflicht verletzten, wenn sie bei der Überprüfung einen Mangel übersehen oder falsche techni- sche Angaben im Kfz-Brief als richtig bestätigen.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Geschädigte ein Wohnmobil zu einem Preise von über 70.000,00 EUR gekauft. Der Verkäufer hatte von einem TÜV-Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen. Darin wur- de vom Sachverständigen ein Leergewicht des Fahrzeugs von lediglich 5,98 t bescheinigt, obwohl das Fahrzeug im Leerzustand bereits über 7 t wog. Neben der Problematik des Erlöschens der Betriebserlaubnis hatte der Geschädigte das Problem, dass das Fahrzeug im Reisezustand deutlich über 7,5 t gewogen hätte, er jedoch lediglich einen Pkw-Führer- schein besaß.
Der BGH hat in dem Beschluss klargestellt, dass dem TÜV-Sachverstän- digen weder eine Amtspflicht obliegt, den zukünftigen Erwerber vor Mängeln zu schützen, noch eine Pflicht, ihn vor unrichtigen technischen Angaben im Kfz-Brief zu schützen. Es gebe keinen Anlass einem TÜV- Gutachten bei der Kfz-Zulassung eine „Verlässlichkeitsgrundlage“ zu geben, wie dies etwa aus der Erteilung einer Baugenehmigung folge. Für den Sachverständigen bestehe lediglich die Pflicht, die Zulassungs- fähigkeit eines solchen Fahrzeugs zu verneinen, nicht jedoch den zu- künftigen Erwerber vor Vermögensschäden zu schützen."

BGH, Beschluss vom 30.09.2004 – III ZR 194/04 –

Hiernach sind die Prüfberichte des TÜV nicht ihr Papier wert ..... . Im Gegenzug aber kann jeder TÜV-Prüfer ein Gefälligkeitsgutachten anfertigen und selbst gravierende, die Fahrzeugsicherheit, den Straßenverkehr und alle Beteiligten gefährdende Mängel "übersehen". Und anschließend kann der Halter das desolate Fahrzeug mit einem Prüfbericht "ohne erkennbare Mängel" zu einem weitaus überhöhten Preis weiterveräussern. - Schier unglaublich, da sich, wie auch ich, ein Großteil der Autokäufer für Gebrauchtwagen entscheiden und einen TÜV-Prüfbericht als Qualitätsmerkmal, an dem sich auch der Preis orierntiert und an Hand dessen überhaupt die Kaufentscheidung getroffen wird, akzeptieren.

Anders verhält es sich, wenn es zum Unfall kommt:

"Ein Schmerzensgeld von 25.564 Euro erhält eine Autofahrerin vom TÜV für erlittene Verletzungen. Ihr Auto war in eine Kollision verwickelt, bei der eine andere Autofahrerin wegen Lenkversagens auf die Gegenfahrbahn geraten war. Grund war eine gelöste Hinterachse aufgrund einer unsachgemäßen Reparatur. Weil der Mangel bei der vorherigen Hauptuntersuchung schon vorhanden, aber nicht entdeckt worden war, muss der TÜV wegen Amtspflichtverletzung zahlen." - Quelle unbekannt

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Tom am Sa.25.Okt 2008/ 11:51:49
Morgen auch


dann mach Dich doch mal damit:

Anders verhält es sich, wenn es zum Unfall kommt:

"Ein Schmerzensgeld von 25.564 Euro erhält eine Autofahrerin vom TÜV für erlittene Verletzungen. Ihr Auto war in eine Kollision verwickelt, bei der eine andere Autofahrerin wegen Lenkversagens auf die Gegenfahrbahn geraten war. Grund war eine gelöste Hinterachse aufgrund einer unsachgemäßen Reparatur. Weil der Mangel bei der vorherigen Hauptuntersuchung schon vorhanden, aber nicht entdeckt worden war, muss der TÜV wegen Amtspflichtverletzung zahlen." - Quelle unbekannt
dem TÜV-Bericht und dem Auto auf zum TÜV, der die Abnahme vorgenommen hat, laß den verantwortlichen Geschäftsführer mal druntergucken und sprich mit ihm über
- Betrug, Strafanzeige, Polizei im Haus, Schadensersatz
- Haftung bei einem Unfall
- öffentliches Interesse (Presse)
- Rückabwicklungsmöglichkeiten - wenn der Prüfer nicht tatsächlich geschlafen, sondern mit dem Verkäufer gemeinsame Sache gemacht hat, sind vielleicht beide daran interessiert, den Fall geräuschlos aus der Welt zu schaffen

Viel Glück

Tom

Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: KlausA am Sa.25.Okt 2008/ 12:07:39
BGH, Beschluss vom 30.09.2004 – III ZR 194/04 –

Hiernach sind die Prüfberichte des TÜV nicht ihr Papier wert ..... . Im Gegenzug aber kann jeder TÜV-Prüfer ein Gefälligkeitsgutachten anfertigen und selbst gravierende, die Fahrzeugsicherheit, den Straßenverkehr und alle Beteiligten gefährdende Mängel "übersehen".

Und das in Deutschland!
Dietrich, mich würde ja brennend interessieren, ob der Prüfer überhaupt mit Konsequenzen zu rechnen hat, und sei es nur ein Anschiss vom Chef, wenn wie in Deinem Fall der Käufer wiederkommt...

...andererseits werden (oder wurden?) viele HU aus technischen Gründen nur Gefälligkeitsgutachten sein können, denn die Fahrer von all den Seelenverkäufern auf unseren Straßen lassen die HU in der Hinterhofwerkstatt machen, da kommt dann der Dekra-Mann vorbei und klebt die Plakette drauf...

...wenn ich daran denke wie kürzlich beim Jag an der Vorderachse gerüttelt wurde (natürlich alles OK), und das "Auto" meiner besseren Hälfte bekommt auch die Plakette, obwohl dieses "Auto" beim Rütteltest auf der Werkstattgrube auseinanderfallen würde, komme ich mir reichlich verarscht vor...na immerhin kam der XJ40 ohne Mängel durch...


Klaus A.
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Sa.25.Okt 2008/ 12:34:28
Moin gents,

es sei im übrigen nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der HU um eine den Überwachungsorganisationen übertragene hoheitliche Aufgabe handelt. Sonst könnte ja jeder kommen und sich seine Phantasieplaketten kleben.

Daher ist von mir natürlich auch zu prüfen, ob die für die Vergabe dieser hoheitlichen Tätigkeit zuständige Dienststelle, nämlich die Hansestadt Bremen oder das Land Niedersachsen ggf. heranzuziehen sind.

Im übrigen habe ich die Entscheidung des BGH einem ehemaligen Richter an einem Verwaltungsgericht vorgelegt und den Fall geschildert - der Mann war fassungslos ob der verantwortungslosen Rechtsprechung des BGH. Ich bin gespannt, ob die Richter am BGH sich inzwischen korrigiert habe - nämlich dahingehend, dass auf die Prüfbericht wenigestens einigermaßen Verlass sein muss.

kind regards
Dietrich

Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: jojo62 am Sa.25.Okt 2008/ 16:12:09
Wie hoch ist/war denn die Laufleistung des XK8?
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Sa.25.Okt 2008/ 17:58:51
Moin jojo,

96700 Meilen......also ca. 153000 km

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: PeachyFFM am Mo.27.Okt 2008/ 08:55:49
hi,
zum wackeln ab 120kmh:
eines der reifen ist wohl nicht richtig ausgewuchtet...  ist eine typische reaktion zwischen 120 und 140.....

gruß
T
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Mo.27.Okt 2008/ 21:22:32
Moin T,

.......die Hardyscheibe ist zerbröselt ..... - Ich denke daher zunächst, dass es daran liegen wird.

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: New_Cat am Mo.27.Okt 2008/ 21:55:37
Moin T,

.......die Hardyscheibe ist zerbröselt ..... - Ich denke daher zunächst, dass es daran liegen wird.

kind regards
Dietrich

das ist eine Arglistige Versuch Mangel zu Vertuschen

Andreas
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Thorsten K am Mo.27.Okt 2008/ 22:57:40
Aber mal ganz ehrlich, auch wenn ich das Urteil selber hanebüchen finde, weil sich damit der Sinn eines Sachverständigen ja halbwegs verflüchtigt :
Eine TÜV-Plakette hat bei mir beim Gebrauchtwagenkauf nie mehr ausgelöst, als die befriedigende Feststellung, den Wagen direkt zulassen zu können - technisch habe ich mich nie darauf verlassen und ich meine dergleichen auch in diversen Gebrauchtwagen-Tips gelesen zu haben. In diesem speziellen Fall mußte natürlich eine Fern-Entscheidung her, daher kann ich die Notwendigkeit nachvollziehen. Aber grundsätzlich verlasse man sich doch nur auf sein eigenes (oder des neutralen Sachkundigen) Auge. Ich habe noch nie ein Auto gekauft, ohne es auf der Bühne zu haben - hat der Verkäufer dafür kein Verständnis, ist das schon Zeichen genug. Ich habe mehrere Autos an Menschen verkauft, die nicht mal eine Probefahrt gemacht haben und dann bisweilen im Nachhinein herumgenölt haben - verkauft wie besehen und probegefahren - oder auch nicht.
Wie auch immer wünsch ich natürlich viel Erfolg Dietrich!

Viele Grüße
Thorsten

(i. Ü. sind angeblich Prüfstatiker auch nicht für das Halten eines Gebäudes verantwortlich zu machen...)
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: HeikoK am Di.28.Okt 2008/ 12:51:35
Thorsten,

stimme Dir natürlich zu. Nur zum letzten Satz eine Bemerkung: ein Gebäude kann aus irgendwelchen, vom Statiker nicht erkennbaren (!) Gründen zusammenfallen. Das ist beim TÜV Prüfer ähnlich: auch er kann keine Garantie dafür geben, dass nicht irgendwelche Teile aus für ihn nicht erkennbaren Gründen in naher Zukunft versagen. Das ist auch logisch.

Diese Konstellation liegt bei Dietrichs Fall aber gar nicht vor! Es bestehen und bestanden ja Mängel, die der TÜV auf jeden Fall hätte sehen müssen, bzw. in keinem Fall übersehen konnte. Hier wurde eine Serie von Mängeln, von welchen zumindest einige die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs in Frage stellen, nicht bemängelt - und zwar zumindest grob fahrlässig, wenn nicht schlimmer. Von "Übersehen" kann hier keine Rede sein, denke ich. Eventuell trifft daher das BGH Urteil hier gar nicht zu.

Gruß,
Heiko
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Marcel am Di.28.Okt 2008/ 13:55:43
Hallo zusammen,

mir hat man beigebracht, daß ich bei grober Fahrlässigkeit mit meinem Privatvermögen hafte. Grobe Fahrlässigkeit liegt u.a. vor, wenn ich ohne Checkliste einen Motor auf dem Prüfstand in den Betrieb nehme und es kommt zu einem Schaden.
Warum sollte für einen beim TÜV beschäftigten Ingenieur etwas anderes gelten? Er muß auch eine Checkliste abarbeiten - und dann sein ok geben oder halt nicht... .
Langsam wird es Zeit, daß diese Gefälligkeitsgutachter mal in die Verantwortung genommen werden. Für ein XJ Coupé wurde mir dieses Jahr auch ein Gutachten für eine historische Zulassung versprochen - und der Wagen hatte offensichtliche Durchrostungen an tragenden Teilen.

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Di.28.Okt 2008/ 16:23:48
Moin gents,

gemach und ruhig Blut.

Ich war heute beim TÜV in Berlin und habe anschließend den HU-Bericht, der gerade 1000 mls her ist vorgezeigt. Nach Luft haben die Herren nicht gejapst, aber in Erklärungsnot waren sie schon.

Zu allem Überfluss hat das Auto auch noch eine andere Fahrgestellnummer am Fensterrahmen, als im Heck, was allerdings, so habe ich es anschließend von Jaguar Deutschland erfahren, für US-Modelle typisch sein soll. ...und der Prüfer hat bei der Vollabnahme die IdentNr. der Fensterrahmens eingetragen, so dass ich zunächst einmal die Papiere ändern lassen muss.

Nach Meinung der TÜV-Prüfer in Berlin, existieren die folgenden Mängel seit mehr als 1000 mls:

Bremsscheiben, Hardyscheibe, Ölverlust, falsche Identnummer, fehlende Leuchtweitenregelung

Die demolierte Felge und der einseitig abgefahrene Reifen, sowie die anderen Beleuchtungsmängel können natürlich seither entstanden sein, z.B. durch nachträgliche  Montage der Räder oder Ausfall der Leuchtkörper etc..

Jetzt warten wir erst einmal ab, was der betreffende TÜV dazu sagt/schreibt.

Auf meinen Anruf hin war der zuständige Herr sehr freundlich und zuvorkommend.


kind regards
Dietrich

Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Thorsten K am Di.28.Okt 2008/ 18:11:30
Thorsten,

stimme Dir natürlich zu. Nur zum letzten Satz eine Bemerkung: ein Gebäude kann aus irgendwelchen, vom Statiker nicht erkennbaren (!) Gründen zusammenfallen. Das ist beim TÜV Prüfer ähnlich: auch er kann keine Garantie dafür geben, dass nicht irgendwelche Teile aus für ihn nicht erkennbaren Gründen in naher Zukunft versagen. Das ist auch logisch.

Diese Konstellation liegt bei Dietrichs Fall aber gar nicht vor! Es bestehen und bestanden ja Mängel, die der TÜV auf jeden Fall hätte sehen müssen, bzw. in keinem Fall übersehen konnte. Hier wurde eine Serie von Mängeln, von welchen zumindest einige die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs in Frage stellen, nicht bemängelt - und zwar zumindest grob fahrlässig, wenn nicht schlimmer. Von "Übersehen" kann hier keine Rede sein, denke ich. Eventuell trifft daher das BGH Urteil hier gar nicht zu.

Gruß,
Heiko

Hallo Heiko,

das sind dann aber Mängel in der Bauausführung (wobei auch diese in Abständen kontrolliert werden muß, wobei natürlich nicht jedes Detail begutachtet werden kann) oder aber nicht vorhersehbare Lasten (Aufprall, extreme Wettersituationen o.ä.), mir ging es eher um die Planungshaftung.
Aber wie auch immer: Das solche Gefälligkeiten vorkommen ist klar (deswegen selber begutachten (lassen)), aber man sollte sich dabei eben nicht erwischen lassen. Man kann immer mal etwas übersehen, aber natürlich nicht so viel auf einmal.
Schaun mer mal, dann sehn mer scho.

Grüße und weiter good luck an Dietrich
Thorsten
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: X-Man am Di.28.Okt 2008/ 18:24:55
Auf meinen Anruf hin war der zuständige Herr sehr freundlich und zuvorkommend.

Moin Dietrich,

das ist ja schonmal was. Das ist auch nicht unbedingt selbstverständlich... :)

Grüße
Ingmar
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: castello3,6 am Mi.29.Okt 2008/ 14:51:44
Moin moin,
habe mir auch schon so manches Auto über Internet ersteigert oder auch einfach telef. gekauft. Teilweise auch mit recht weiten Anfahrten (gerade jetzt vergangenen Samstag aus Bad Tölz). Aber auf TÜV und AU habe ich mich NIE verlassen. Die Berichte sind nur wichtig das Kfz sofort anmelden zu können (sehe ich wie Thorsten). Bislang hatte ich offenbar immer Glück, aber...
- als erstes stelle ich mir einen Fragenkatalog zusammen, der
  aus eindeutigen Fragen besteht.
- diese Fragen sind auch eindeutig zu beantworten.

Wenn das nicht der Fall ist - Finger weg!
 
Auf jeden Fall Auto unbedingt selber abholen und im Zweifelsfall stehen lassen (egal wie sehr man sich in das Auto verliebt hat).

Übrigens gabs doch gestern Abend bei Akte 08 einen Bericht, der ähnlich aufgestllt war.

Gruß
Carsten
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Mi.29.Okt 2008/ 16:37:56
Moin Carsten,

den Artikel von sat1 Akte 08 hätte ich mir gerne mal angesehen. Klappt aber leider nicht auf deren website.

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: castello3,6 am Mi.29.Okt 2008/ 19:11:32
Hallo Dietrich,
direkt mit Deiner Erfahrung kann man das wohl nicht vergleichen, aber der
Kernpunkt ist der gleiche.
Es ging um ein 20 Jahre altes rotes Cabrio (TOYOTA oder so) mit frisch TÜV und AU. Ein älteres, wohl nicht gerade vermögendes Ehepaar wollte sich einen Traum erfüllen. Der Wagen hatte Mängel (Buchsen der Vorderachse, gekürzte Federn, kotflügelschleifende Reifen beim Lenkeinschlag. Ölverlust und fehlende Lambda-Sonde etc.), die sicher nicht erst kürzlich aufgetreten sind. Es wurde nachgehakt von SAT1 und es kamen einem die gleichen Gedanken, die Du auch hattest.
Allerdings wurde dieser Beitrag m.E. künstlich aufgebauscht, denn ein 20jähr. Cabrio mit vollem TÜV und AU bekommt man eigentlich nicht für 1.350,00 EUR. Das da irgendein Haken bei sein mußte, ist doch eigentlich klar.
Aber wie auch immer...ich gebe nix auf TÜV-Berichte...
Hauptsache anmelden geht.
Gruß aus der kalten Nordheide
Carsten
 
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Do.30.Okt 2008/ 14:07:37
Moin Carsten,

wie äusserte sich denn der TÜV dazu ? Gab´s eine Quintessenz ? Wurde das Interesse der Verkehrsverwaltung an verläßlichen HU angesprochen ?

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: castello3,6 am Do.30.Okt 2008/ 14:46:13
Hallo Dietrich,
der Mann, der die AU durchgeführt hat, sagte, daß zum Prüfzeitpunkt alles okay war und er könne sich das nicht erklären.
Der TÜV-Mann (oder besser KÜS) wurde befragt und äußerte sich freundlich, daß er zu dem Thema nichts sagen werde und das SAT1 sich an die Zentrale in Essen (?) wenden solle.
Im Abspann des Berichtes war dann nur ein unglückliches Ehepaar zu sehen.
SAT1 will zwar weiter nachhaken, aber ich glaube, das man nicht mehr viel davon hören wird.
Bist Du denn schon etwas weiter gekommen?
 
Gruß
Carsten
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Do.30.Okt 2008/ 15:46:54
Moin Carsten,

die Sache ist natürlich peinlich für KÜS.....

In meiner Sache prüft der TÜV intern, wie es dazu kommen konnte. Ich gehe mal davon aus, dass jeder, und natürlich auch ein noch so genauer TÜV-Prüfer, einen schlechten Tag haben kann.

Ist die Sache allerdings kein Versehen, handelte es sich um Urkundenfälschung bzw. "mittelbare Falschbeurkundung". Davon gehe ich aber nun wirklich nicht aus.

Wusste der Verkäufer davon, handelt es sich zusätzlich um Betrug. Was zu beweisen wäre...

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: castello3,6 am Do.30.Okt 2008/ 16:18:15
Hallo Dietrich,
die Sache mit dem Betrug stimmt - aber in der Realität läuft das anders.
Ein guter Freund von mir hat sich vor 9 Monaten einen BMW 320i mit 120 TKM gekauft. Zufällig fiel ihm 4 Wochen später beim Papiere durchsehen auf, daß die KM-angabe beim letzten HU-Bericht durchgestrichen/unkenntlich gemacht wurde. Er hat dann bei TÜV angerufen und nachgefragt...und siehe da: der BMW hat 250 TKM runter. Dann ging die "Rechtsanwalts-Geschichte" los mit Kauf wandeln usw.
Anzeige wg. Betrug wurde auch erstattet, aber nach 6 Wochen wg. "Geringfügigkeit" wieder eingestellt. Das Ganze entwickelt sich zu einer endlosen Geschichte.
Auf jeden Fall hat der Verkäufer (Betrüger?) auch in diesem Fall nicht allzuviel Ärger zu befürchten. So ist das eben in Deutschland.
Gruß
Carsten
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Di.04.Nov 2008/ 16:02:16
Moin Carsten,

einen derartige Betrug mit manipulierten Kilometern hatte ich ebenfalls mal. Ich habe es erst in Folge einer schadhaften Zylinderkopfdichtung festgestellt.

Verkäufer seinerzeit war ein Polizist, der die Bohrmaschine nutzte. Peinlich und teuer für ihn: Die Zylinderkopfreparatur hat er übernommen.

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Di.04.Nov 2008/ 16:17:27
Moin gents,

der TÜV hat sich gemeldet und mir telefonisch zunächst mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung die folgenden Punkte übernommen werden: Kosten für sie Berichtigung der Fahrzeugpapiere inklusive Kosten für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die fehlende Leuchtweitenregulierung (70€), Kosten für die kürzlich von mir erfolgte HU (50€) und Tausch der hinteren roten Positionsleuchten gegen gelbe.

Der Ölverlust zum Zeitpunkt der vorangegangenen Hauptuntersuchung wird dementiert. Hier wird darauf hingewiesen, dass offensichtlich der Auftraggeber den Ölverlust zuvor kaschiert haben wird und er deshalb nicht aufgefallen ist.

Die Bremsscheiben haben die Verschleißgrenze nicht erreicht. Die Verwschleißgrenze bei innenbelüfteten Schreiben liegt bei 2 mm Abrieb je Seite, gemessen am Grat. Ich habe dies nachgemessen und tatsächlich eine Abnutzung von lediglich 1,5 mm je Seite festgestellt, so dass ich nach Auffassung des TÜV noch zwei Jahre mit Tempo 250 durch die Gegend braten kann.

Die Hardyscheibe war seinerzeit ebenfalls nicht defekt. Denn diese Hardyscheibe besteht aus Gummi und der wird im Laufe der Zeit spröde und reißt dann urplötzlich, insbesondere wenn das Auto länger gestanden hat.

Die defekte Felge und der einseitig bis fast zum Slick abgefahrene Reifen waren damals ebenfalls nicht am Auto. Diese müssen nachträglich montiert worden sein.

Das Nebellicht hat seinerzeit funktioniert. Und im linken Schreinwerfer befand sich keine  Flüssigkeit. (Beide Fehlfunktionen habe ich beim Kauf in Kauf genommen - damit bzw. mit der Reparatur der Fehler kann ich leben).

Die Sache stinkt gewaltig: Entweder der TÜV-Prüfer hat den Zustand des Autos falsch beurkundet, oder der Verkäufer hat das Auto zur Vorführung des TÜV bzw. anschließend manipuliert. Das wäre Betrug. Quod erat demonstrandum. Aber das wäre dann die Sache der Staatsanwaltschaft in Memmingen, Berlin, Hannover oder Bremen.....

kind regards
Dietrich

Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: X-Man am Di.04.Nov 2008/ 18:01:49

Verkäufer seinerzeit war ein Polizist, der die Bohrmaschine nutzte.
kind regards
Dietrich

 :o :o Oje - von einem Polizisten kommt mein nächsten Auto (morgen)....

Ist denn selbst auf die Kameraden kein Verlaß mehr... ??? :'(

Grüße
Ingmar
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Do.06.Nov 2008/ 13:57:23
Moin gents,

nachdem der Verkäufer mir eine einigermaßen glaubhafte Stellungnahme übersandt hat, habe ich mich mit ihm geeinigt. Er trägt bis zu 500,- € der Kosten einer möglichen Reparatur des Zylinderkopfes, sofern es nicht doch ein Bagatellschaden ist. Die Kosten für einen Bagatellschaden (defekter Geber oder Dichtung dafür) trage ich.

kind regards
Dietrich




 
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Sa.08.Nov 2008/ 08:53:35
Moin gents.

in der Anlage die Prüfberichte. Ohne Worte ...

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: KlausA am Sa.08.Nov 2008/ 12:23:51
Kaum zu glauben was in nicht einmal 4 Monaten alles Kaputt gehen kann.  :tongue!

Ich werden meinen XJ40 dann für Anfang nächsten Mai nicht mehr aus der Garage holen, ist viel zu gefährlich auf den Straßen...darf gar nicht daran denken was passieren kann wenn plötzlich vor mir ein Auto mit mehr als 12 Monate zurückliegender HU auseinanderfällt...

Klaus A.
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Sa.08.Nov 2008/ 15:59:42
Moin Klaus,

man möge nicht nur die vier Monate Zeitraum, sondern auch die Fahrleistung von 1400 km beachten.

kind regards
Dietrich

Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Dietrich am Do.13.Nov 2008/ 19:29:03
Moin gents,

in der Anlage nun der vorläufige Abschluss zum Thema.

kind regards
Dietrich
Titel: Re: TÜV-Abnahme ohne Mängel
Beitrag von: Buddy am So.22.Feb 2009/ 11:07:56
Hallo zusammen,
dieser Thread erinnert mich an meine Erlebnisse mit meinem (inzwischen verkauften) E-Type S III.
Zur Erinnerung: Kauf bei Dorscheid, Friedrichsthal, im Jahre 2000  mit der Zusicherung: Bj. 1971 , also H in 2001. TÜV-Abnahme durch die Station in Kirkel mit "ohne Mängel".
Aber: alle Flüssigkeiten treten aus, Bremsen vorne , und und ... Aber ich vertraute ja dem Händler ...einmal - nie wieder.
Der Hammer aber: trotz vorliegendem alten Brief mit Erstzulassung 07/1973 bescheinigt der TÜV-Mensch als EZL 07/1971, verlegt also das Datum um 2 Jahre vor.
Auf mein Schreiben an den TÜV-Vorstand in  Sulzbach erklärt mir der Chef, dass seinen Mitarbeitern nicht die Daten zur Verfügung stehen, um das einwandfrei fest zu legen, wie das von einem Classic-Data -Mitarbeiter anhand der Fahrgestellnummer in 15 Minuten erledigt wurde. Gutachten dürfen aber erstellt werden !!!!!
Also der "Türöffner" für den betrügerischen Mitarbeiter, der natürlich dieses Datum als Gefälligkeit seinem Spezi (?) Dorscheid eingetragen hat, um mir das Fahrzeug schmackhaft zu machen.
Interessant jetzt ist für mich, dass da tatsächlich ein TÜV für übersehene Mängel sich verantwortlich zeigt und sich am materiellen Schaden beteiligt. Auf diese Frage meinerseits ging der Mensch in Sulzbach erst gar nicht ein.
Für mich ist das leider zu spät, ich hätte auch wahrscheinlich nicht den Nerv gehabt, das durch zu ziehen, trotz Rechtsschutz.
Genauere Angaben zu meinem Ärger mit Dorscheid sind in anderen Beiträgen von mir aufgezeigt.
Grüße
Buddy