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Jaguar-Technikforum => Allgemeine technische Themen => Thema gestartet von: castello3,6 am Mi.25.Mär 2009/ 08:45:59

Titel: Grenzversicherung
Beitrag von: castello3,6 am Mi.25.Mär 2009/ 08:45:59
Moin,
hat hier jemand bereits Erfahrung mit einer Grenzversicherung und kann mir ein paar Tips geben?
Folgende Situation:
Gebrauchtes Fahrzeug in GB. Hat zwar noch MOT, aber TAX ist abgelaufen und versichert ist der Wagen auch nicht (weil in GB immer personenbezogen?).
Ist eine Überführung auf eigener Achse mit einer Grenzversicherung möglich oder ist noch irgendwas zu beachen?
Mit deutschen Überführungskennzeichen begebe ich mich wohl in die Illegalität, oder?
Gruß (aus dem verschneiten LK ROW)
Carsten

 
 
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: O-Men am Mi.25.Mär 2009/ 10:01:24
Hallo Carsten,
ich bin zwar nicht mit der Prozedur in GB vertraut, aber allgemein, länderübergreifend ist zu sagen, dass die Autos IMMER eine gültige technische Abnahme haben müssen. Zumindest wenn Du rollend überführen willst. Da Du im Land, in dem Du gekauft hast, Dir eine grenzüberschreitende Nummer inklusive Kurzzeitversicherung holen solltest, ist die abgelaufene TAX in Deinem Fall unwichtig.
Ein mit ausländischer Nummer auf einen Nichtinnländer privat zugelassenes in Deutschland von einem Deutschen gefahrenes Auto zieht zB automatisch die Zahlung der KfZ Steuer + Strafbescheid in Deutschland nachsich, obwohl der Eigner das Fahrzeug im Heimatland ordentlich versichert hat.

Ergo = korrekte Überführungskennzeichen bei rollender Überführung ! Alles andere ist strafbar.

Gruß
Michael :angelnot!
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: castello3,6 am Do.26.Mär 2009/ 12:33:50
Hallo,
hab mich mal heut Vormittag beim Amt informiert. Die Information war auch nicht so richtig erschöpfend. Export-Kennzeichen wurde mir vorgeschlagen (was mich allerdings nicht überzeugt hat). Die Prozedur ist mir allerdings zu umständlich, wenn sie denn überhaupt funktioniert.
Fakt ist allerdings, das sämtliche deutsche Überführungskennzeichen in GB (und auch in F und B) nicht anerkannt werden.
Werd mal weiterforschen...
Gruß
Carsten
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: O-Men am Do.26.Mär 2009/ 13:04:08
Hallo Carsten,
hier geht es auch nicht um ein rotes Überführungskennzeichen, wie es zu Probefahrten etc geholt werden kann. Hier geht es um ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) und das wirst Du nur vor Ort bekommen. Dabei werden die Daten des Fahrzeugs AM Fahrzeug geprüft (zumindest läuft es in D so) und ja, es ist alles etwas aufwändig.

Gruß
Michael  :angelnot!
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: Peter Pleyer am Do.26.Mär 2009/ 13:12:35
Hmmm......wäre es nicht möglich sich die Dokumente schicken zu lassen (UPS overnight) und damit ein deutsches 5-Tages-Kennzeichen zu bekommen? Da der MOT noch vorhanden ist, dürfte das doch evtl. funktionieren. Im 5-Tages Kennzeichen steht eh nur der gröbste Kram und versichert isses. Das müsste doch EG-weit gelten wie ich meine, jedenfalls habe ich genug davon schon im Ausland gesehen.
Gruß
Peter  :)
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: freeman04 am Do.26.Mär 2009/ 13:26:47
... genau so habe ich meine lady aus england geholt  8)


gruss

jochen
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: O-Men am Do.26.Mär 2009/ 14:33:43
Hallo Peter  ;), hallo Jochen  ;),
hier geht es um rechtliche Dinge und dabei sind Bauchentscheidungen meist nicht die erste Wahl. Man unterscheidet in Deutschland Kurzzeitkennzeichen (das sind die, mit dem gelben Streifen rechts ) und Ausfuhrkennzeichen (roter Streifen rechts). Ersteres dient nur zum Bewegen des Autos von A nach B. Zweites bewirkt, das besagtes Fahrzeug auf offiziellem Weg das Land verlässt und im Landesregister abgemeldet ist.



Ob ein englischer Polizist ein deutsches Kurzzeitkennzeichen von einem deutschen Ausfuhrkennzeichen unterscheiden kann, lasse ich mal im Raum stehen.
Rechtlich, oder eher unrechtlich kann ich auch ohne Kennzeichen fahren, technisch gesehen.

Gruß
Michael  :angelnot!
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: castello3,6 am Do.26.Mär 2009/ 15:12:46
So, jetzt hab ichs wohl...
Wenn der Wagen MOT und TAX hat kann ich mit einer Grenzversicherung (beim ADAC zu bekommen) das Fahrzeug der Begierde auf eigener Achse mit engl. Nummern bewegen. Ohne MOT würde ich die Versicherung nicht erhalten.
Was man macht, wenn das Auto kein MOT hat weis ich auch nicht...
Trailer?
Gruß
Carsten
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: freeman04 am Do.26.Mär 2009/ 15:14:50
"Rechtlich, oder eher unrechtlich kann ich auch ohne Kennzeichen fahren, technisch gesehen."

was mich zu der aussage (in einem anderen forum) veranlasst hat, das ein angebrachtes kennzeichen nichts über den versicherungsschutz aussagt und (für mich wichtiger) ein nicht angebrachtes kennzeichen auch nicht zwingend besagt das das fahrzeug nicht gemeldet und versichert ist :-)

ein fehlendes kennzeichen ist nach meiner meinung nur eine ordnungswidrigkeit, oder ?


oasst nicht ganz zum thema aber wenn ihr schon bei kennzeichen seid, dann gebt doch mal eure meinung ab  8)

so long folks

jochen

Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: O-Men am Do.26.Mär 2009/ 15:35:33
 :D :D Ja, Jochen, natürlich sagt ein vorhandenes Kennzeichen nichts über den Versicherungsstatus aus  ;)

@Carsten
Um aber nochmals zum Anfang zu kommen. Es ist in Deutschland einem Deutschen verboten ein Fahrzeug zu führen, welches in einem anderem Land auf eine Privatperson zugelassen ist. Auch wenn dieses Fahrzeug im Heimatland ordentlich versichert und technisch ok ist, zieht dies die Zahlung der deutschen KFZ-Steuer + Bußgeld nach sich. In GB oder einenm anderen Land kannst Du problemlos ein solches Auto fahren, so MOT/TAX ok sind.
Die ADAC Grenzversicherung hat nichts mit Überführungen zu tun, sondern dient als eine Art Grüne Karte.
edit: Diese ADAC Karte setzt aber MOT/TAX voraus


Gruß
Michael  :angelnot!
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: Peter Pleyer am Do.26.Mär 2009/ 19:19:35
Stimmt nicht, Michael.... : nein
Erst wenn du dich länger als ein Jahr in dem EG-zugehörigen Land aufhältst. Bei Mitnahme des Fahrzeuges gilt die 90-Tage -Regelung. Immer unter dem Gesichtspunkt WO dein Hauptwohnsitz ist.
Gruß
Peter  8)
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: O-Men am Do.26.Mär 2009/ 20:17:05
Stimmt nicht, Michael.... : nein
Erst wenn du dich länger als ein Jahr in dem EG-zugehörigen Land aufhältst. Bei Mitnahme des Fahrzeuges gilt die 90-Tage -Regelung. Immer unter dem Gesichtspunkt WO dein Hauptwohnsitz ist.
Gruß
Peter  8)


Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei Peter und meinen unterschiedliche Situationen.
Da ich immernoch an 3 meiner Fahrzeuge CZ-Nummern habe und bei Grenzübertritt in D auch schon zur Zahlung aufgefordert wurde, weiss ich sehr wohl von was ich rede und wie es rechtlich richtig ist.

Gruß
Michael  :angelnot!
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: castello3,6 am Do.26.Mär 2009/ 21:04:30
Hallo,
also ich möchte das Auto ja hier in D nicht endlos lang mit englischer Nummer fahren. Es ging mir nur um die rechtliche Situation bzgl. der Überführung.
Ich möchte soweit es geht den absolut legalen Weg einhalten, da ich das Auto nicht alleine holen würde (will niemanden in unangenehme Situationen bringen) und auch keine Lust habe irgendwo in GB von irgenwelchen Cops festgesetzt zu werden. Mit deutschen Überführungskennzeichen oder roter Nummer ist es offenbar nicht legal. Wenns bei irgendwem geklappt hat, wars wohl Glück.
Um die sog. Grenzversicherung komme ich also nicht herum (macht auch nix), solange das Auto MOT hat.
Kennt denn jemand einen legalen Weg ein Auto ohne MOT aus GB auf eigener Achse hierherzubringen?
Oder gibts diesen Weg gar nicht?
Gruß
Carsten

 
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: Ralph Loge am Do.26.Mär 2009/ 21:41:48
take a look ... ---> http://www.jaguar-online-club-forum.de/index.php?topic=3636.0

vielleicht der Schlüssel zum Erfolg.

Gruß Ralph
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: castello3,6 am Fr.27.Mär 2009/ 07:13:10
Hallo Ralph,
ja, das hilft auf jeden Fall weiter. Geht doch nicht über Erfahrungsberichte.
Gruß aus dem verregneten Norden
Carsten
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: Peter Pleyer am Fr.27.Mär 2009/ 09:19:22
Kann sein Michael.... :gruebel
ich hatte halt mit den Italienern die umgekehrte Erfahrung..... :whistling
Bin aber den Klauen der Bürokratie entkommen weil mein Hauptwohnsitz immer in D lag. Nur das mit den 90 Tagen..... :whistling.
Gruß
Peter  :)
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: Marcel am Fr.27.Mär 2009/ 11:18:05
Hallo zusammen,

ich hatte mich letztes Jahr mit der Thematik befasst, da ging es um den Kauf eines schweizer Fahrzeugs. Letzten Endes hatte ich einen Friedrichshafner Händler drum gebeten, mir im Falle eines Kaufs den Wagen zu überführen. Hätte mich glaube ich 700 Euro gekostet, und er hätte den Wagen mir mit H-Gutachten übergeben, so daß ich direkt mit Kennzeichen von der Zulassungsstelle hätte losfahren können.
Wie die rechtliche Lage beim Autokauf innerhalb der EU ist, kann ich nicht beurteilen - aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: jojo62 am Fr.27.Mär 2009/ 11:55:50
.... - aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.

..
Marcel, da hat dir aber jemand einen Bären aufgebunden.
Gruss Jojo
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: O-Men am Fr.27.Mär 2009/ 12:18:48
........ aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.

Viele Grüße,

Marcel.

Das läuft unter der Rubrik: " HALT bleiben Sie stehen, Sie haben noch unser Geld in der Tasche "       :D :D


Gruß
Michael  :angelnot!
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: Marcel am Fr.27.Mär 2009/ 12:25:07
Hallo Joachim,

dann mache mal einen Vorschlag wie...
Mit deutschen Kurzzeitkennzeichen darfst Du offiziell in der Schweiz nicht fahren.

Viele Grüße,

Marcel.
Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: jojo62 am Fr.27.Mär 2009/ 17:23:42

dann mache mal einen Vorschlag wie...
Mit deutschen Kurzzeitkennzeichen darfst Du offiziell in der Schweiz nicht fahren.

Auch die Schweizer haben Ausfuhrkennzeichen.

Titel: Re: Grenzversicherung
Beitrag von: castello3,6 am Do.07.Mai 2009/ 20:15:58
Guten Abend,
da es zu diesem Thema ja viel verschiedene Meinungen gibt, werd ich jetzt mal aus eigener Erfahrung berichten.
Um diese sog. Grenzversicherung beim ADAC abzuschließen benötigt man das V5-Dokument, da dort alle Daten drinstehen. MOT und TAX hat niemanden interessiert. Allerdings muß das Fahrzeug diese Nachweise eigentlich haben, aber man hat es nicht überprüft. Die Grenzversicherung kostet 105,00 EURO für 30 Tage und man kann auch verlängern. Ich hab gleich 2 Monate gemacht, damit der Wagen auch mit den brit. Kennzeichen bewegt werden darf, wenn ich ihn TÜV-fertig mache oder sonstige Probe- und Ausfahrten mache. Die grüne Versicherungskarte habe ich somit auch.
Für UK ist die TAX wichtig (wenn man nicht erwischt wird natürlich nicht).
Alles in Allem war die Überführung recht einfach. Außerdem kann man sich bei den günstigen Fahrpreisen und dem z.Zt. günstigen Pfund ein schönes Wochenende gönnen.
Gruß
Carsten