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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Dietrich am Di.17.Nov 2009/ 14:19:06
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Moin gents,
ich war bisher immer davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer eines geleasten Autos von den Versicherungsprämien freigestellt wird, sofern er das Auto pünktlich zum Vertragsende an den Autohändler zurückgibt und dieser das Auto umgehend abmeldet.
In dem mir vorliegenden Fall eines Berliner BMW-Händlers, wurde das Auto allerdings erst dreieinhalb Monate nach Rückgabe vom Händler abgemeldet. Dies wurde mit dem Umstand begründet, dass Uneinigkeit zwischen Leasinggeber und -nehmer hinsichtlich eines Minderwertes bzw. einer Schadensregulierung bestanden hat (das Auto hatte deutliche Gebrauchsspuren) und der Leasingnehmer das Auto jederzeit hätte abholen können, um die Schäden beseitigen zu lassen.
Kennt jemand hierzu Rechtsprechung ?
kind regards
Dietrich
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...Dies wurde mit dem Umstand begründet, dass Uneinigkeit zwischen Leasinggeber und -nehmer hinsichtlich eines Minderwertes bzw. einer Schadensregulierung bestanden hat (das Auto hatte deutliche Gebrauchsspuren) und der Leasingnehmer das Auto jederzeit hätte abholen können, um die Schäden beseitigen zu lassen.
Hallo Dietrich,
vermutlich der Klassiker, wo ein Leasingnehmer meint: Ist ja eh nicht mein Wagen, und am Ende das böse Erwachen kommt, wenn die diversen Schäden beseitigt werden müssen. Diese Streitereien sind nicht ungewöhnlich. Aber aus Sicht des Leasinggebers nur verständlich, schließlich will er keinen Schrotthaufen zurück bekommen, da er das Auto weiter vermarkten muss.
Bei verschiedenen Automarken werden bei Rückgabe aus dem Leasing teilweise auch die Steuergeräte ausgelesen, da die z.B. Überdreher protokollieren!
Gruß
Detlef
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Moin @all,
kann man denn eine KFZ-Haftpflichtversicherung überhaupt kündigen, ohne das Auto ab zu melden?? Ich denke nein!
Daher ist das beschreibene Vorgehen doch durchaus ohne Beanstandung oder?
Der Leasingnehmer hätte evtl. fristgerecht seine Kasko kündigen können?
Ich denke es liegt ausschließlich an der Kulanz des betreffenden Händlers, gerade in Fragen des Fahrzeugzustandes!
Wäre das Fahrzeug bei Rückgabe verschrottet worden, hätte man mit der Versicherung sicher eine Lösung finden können. Da es aber wahrscheinlich noch fahrbereit gewesen ist, muß es doch auch Versicherungsschutz aufweisen?
Gruß
Florian
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Moin @all,
kann man denn eine KFZ-Haftpflichtversicherung überhaupt kündigen, ohne das Auto ab zu melden?? Ich denke nein!
Hallo,
doch natürlich. Spätestens jetzt wieder mal vor dem 31.11 - wie jedes Jahr.
Grüße
Ingmar
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In dem mir vorliegenden Fall eines Berliner BMW-Händlers, wurde das Auto allerdings erst dreieinhalb Monate nach Rückgabe vom Händler abgemeldet. Dies wurde mit dem Umstand begründet, dass Uneinigkeit zwischen Leasinggeber und -nehmer hinsichtlich eines Minderwertes bzw. einer Schadensregulierung bestanden hat (das Auto hatte deutliche Gebrauchsspuren) und der Leasingnehmer das Auto jederzeit hätte abholen können, um die Schäden beseitigen zu lassen.
Kennt jemand hierzu Rechtsprechung ?
Ich würde, bevor ich die Rechtsprechung bemühe, mal in den Leasingvertrag reinschauen.
Warum hat der Nutzer das Auto nicht abgemeldet?
Bestand eine Vereinbarung, wonach der Händler umgehend abmelden sollte?
Hat der Händler den Leasingenhmer zur Beseitigung aufgefordert und Frist gesetzt?
Oder sollten noch Arbeiten zu Lasten Leasingnehmer gemacht werden, bevor eine Abnahme erfolgte?
Wie hoch war die Prämie für die 3,5 Monate? Lohnt der Aufwand?
Hat der Händler das Auto zwischenzeitlich genutzt?
Oder zur Nutzung Fremden überlassen?
Hat der Leasingnehmer Schäden selber beseitigen lassen?
Hätte er dafür eine Zulassung benötigt?
Wäre ein Kurzzeitkennzeichen wirtschaftlicher gewesen?
Fragen über Fragen ???
Ich denken, man muß den Sachverhalt ganz genau analysieren und die für beide Seiten sprechenden Punkte gegenüberstellen, damit man beurteilen kann, ob nun der Händler nur seine Arbeit gemacht hat und dabei vielleicht sogar zugunsten des Leasingnehmers weiteren Schaden vermieden hat oder ob es ihm einfach egal war und er die weiterlaufende Versicherung als Druckmittel gegen LN nutzen wollte.
Gruß
Tom
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Moin gents,
- Warum hat der Nutzer das Auto nicht abgemeldet? - Weil laut Leasingvertrag das Fahrzeug nebst aller Unterlagen samt Schlüsseln zurückgegeben werden musste und natürlich zum Händler gefahren wurde.
- Bestand eine Vereinbarung, wonach der Händler umgehend abmelden sollte? - Nein. Hier gibt es keine Regelung im Leasingvertrag.
- Hat der Händler den Leasingenhmer zur Beseitigung aufgefordert und Frist gesetzt? - Nein. Vielmehr hatte der Händler den Vorschlag gemacht die selbst fabrizierten Mängel (Kratzer etc.) über die Vollkasko-Versicherung als Fremdschäden abzurechnen.
- Oder sollten noch Arbeiten zu Lasten Leasingnehmer gemacht werden, bevor eine Abnahme erfolgte? - Nein. Der vom Gutachter errechnete Betrag zu Mangelbeseitigung wurde verlangt. Dies wurde seitens des Kunden nicht akzeptiert.
- Wie hoch war die Prämie für die 3,5 Monate? Lohnt der Aufwand? - Ca. 300,- €
- Hat der Händler das Auto zwischenzeitlich genutzt? - Unbekannt.
- Oder zur Nutzung Fremden überlassen? - Unbekannt.
- Hat der Leasingnehmer Schäden selber beseitigen lassen? - Nein.
- Hätte er dafür eine Zulassung benötigt? - Nein, das Auto war eben die dreieinhalb Monate zugelassen und versichert.
- Wäre ein Kurzzeitkennzeichen wirtschaftlicher gewesen? - Sicherlich.
Dem Leasingnehmer wurde vom BMW-Händler, der BMW-Bank und der Versicherung, die einen Vertreter innerhalb der Händlerräume hat, ein Leasing-allround-paket geschnürt: Abholen, reinsetzen und losfahren.
Folglich ist der Kunde auch bei Beendigung des Leasingvertrages davon ausgegangen: Abgeben, fertig. Und später Wertausgleich für Minderwerte wg. Beschädigungen. Denkste ! - Dass BMW das Auto einfach mal für einige Monate nicht abmeldet, wusste er nicht, hat er nicht geahnt und hat sich zuvor auch nicht explizit erkundigt. Und wurde ihm natürlich auch nicht erklärt. Hätte er nach Abgabe des Autos die Papiere verlangt, um das Auto abzumelden, hätte dies laut Vertrag zunächst weiterer schriftlicher Regelungen bedurft und möglicherweise dazu geführt, dass er eine Bearbeitungsgebühr und/oder eine weitere Leasingrate hätte zahlen müssen.
Ich meine, dass hier der Kunde, der im übrigen von BMW nicht ohne Grund zu Jaguar gewechselt ist und nunmehr zufrieden XF und S-Type fährt sehr wohl eine Retourkutsche erfahren hat. Er war nicht bereit die abnorm hohe Summe des Gutachters für die Schadensbeseitigung zu zahlen. Vielmehr hat er sich nach Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung mit der BMW-Bank auf ca. 35 % der Summe geeinigt.
Verlangt der Kunde nunmehr Schadensersatz von BMW für die in seinen Augen nachlässige, weil verspätete Abmeldung des Autos ist das Prozeßrisiko recht hoch. Zwar entscheiden die Gerichte zunehmend kundenorientiert. Dennoch ist der Verbraucher natürlich nicht aus seiner Pflicht entlassen Verträge auch zu lesen. Insbesondere dann, wenn diese so kurz sind, wie der Leasingvertrag von BMW.
Ich jedenfalls habe ihm abgeraten, gegen BMW zu prozessieren und geraten, die Versicherungsprämien zu zahlen.
Unter´m Strich sag ich´s immer wieder: Leasing ist doof, oder wenn´s doch sein muss, und dies gilt für alle Verträge: Ohne meinen Rechtsanwalt unterschreibe ich gar nichts.
kind regards
Dietrich
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Dem Leasingnehmer wurde vom BMW-Händler, der BMW-Bank und der Versicherung, die einen Vertreter innerhalb der Händlerräume hat, ein Leasing-allround-paket geschnürt: Abholen, reinsetzen und losfahren.
Folglich ist der Kunde auch bei Beendigung des Leasingvertrages davon ausgegangen: Abgeben, fertig. Und später Wertausgleich für Minderwerte wg. Beschädigungen. Denkste ! - Dass BMW das Auto einfach mal für einige Monate nicht abmeldet, wusste er nicht, hat er nicht geahnt und hat sich zuvor auch nicht explizit erkundigt. Und wurde ihm natürlich auch nicht erklärt. Hätte er nach Abgabe des Autos die Papiere verlangt, um das Auto abzumelden, hätte dies laut Vertrag zunächst weiterer schriftlicher Regelungen bedurft und möglicherweise dazu geführt, dass er eine Bearbeitungsgebühr und/oder eine weitere Leasingrate hätte zahlen müssen.
Hallo Dietrich,
es ist doch richtig, dass der Kunde auch der Versicherungsnehmer ist, oder?
Wenn ich einen Wagen verkaufe oder Inzahlung gebe, dann teile ich dies schon aus eigenem Interesse der Versicherung mit (bei der ich ggf. auch das Nachfolgemodell versichern möchte). Dann endet auch sofort der Versicherungsvertrag, egal was der neue bzw. hier ja wohl alte Besitzer damit macht.
-Bei einer Leasingrückgabe gibt es i.d.R. ein Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll. Was steht denn dort drin? Datum der Rückgabe?
-Sind die Beschädigungen aufgenommen bzw. protokolliert worden?
-Wie ist die Regulierung vereinbart worden?
-Warum ist der Regulierung über die Vollkasko nicht zugestimmt worden? SB zu hoch?
-Wie hoch waren denn die Schäden bzw. die Regulierungssumme?
-Was wurde nach Ablehnung der Instandsetzung ( bzw.Gutachten) unternommen?
-Ist die Einigung umgehend erfolgt oder ist das erst mal Ausgesessen worden?
Dem Leasingnehmer wurde vom BMW-Händler, der BMW-Bank und der Versicherung, die einen Vertreter innerhalb der Händlerräume hat, ein Leasing-allround-paket geschnürt: Abholen, reinsetzen und losfahren.
Und womöglich einfach alles ohne durchlesen unterschrieben??? Das nenne ich sportlich!
Abgeben, fertig.
Das wünschen sich ja die Meisten. Die Leasingkarren niederheizen und dann den Schlüssel in den Briefkasten werfen. Funktioniert nur leider nicht. Dazwischen steht immernoch ein Vertrag (Vertrag kommt übrigens von vertragen!) und den sollte man auch mal durchlesen. Und gerade dann wenn es sich um ein Rundrumsorglospaket handelt, da wäre ich schon von Natur aus skeptisch. Bei der BMW-Bank schlafen die auch nicht mehr auf den Bäumen.
Verlangt der Kunde nunmehr Schadensersatz von BMW für die in seinen Augen nachlässige, weil verspätete Abmeldung des Autos ist das Prozeßrisiko recht hoch.
Nicht ohne Grund. Da wäre zumindest mal zu prüfen, ob er eine Mitwirkungspflicht gehabt hätte.
der im übrigen von BMW nicht ohne Grund zu Jaguar gewechselt ist und nunmehr zufrieden XF und S-Type fährt
Bin mal gespannt, ob die Zufriedenheit bei gleicher Sachlage dort die Gleiche wäre. In 24 bzw. 36 Monaten wird man's wissen.
Also ich hätte mich vor der Rückgabe mal schlau gemacht, was mich erwarten würde und hätte es erst garnicht auf ein Gutachten zur Schadensregulierung ankommen lassen, dass a.) unnötige Kosten produziert und b.) bekanntermaßen oft sehr einseitig ausgelegt ist. Smartrepair heisst in solchen Fällen die Devise.
...sehr wohl eine Retourkutsche erfahren hat...
Das sehe ich nur bedingt so. Die Konditionen sind vorher ausgemacht worden. Anzunehmen: 'Abgeben und Fertig' halte ich für etwas zu gutgläubig.
Sich in diesem Falle um die 300,- Euro zu streiten halte ich auch für nicht sinnvoll.
Gruß
Detlef
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Moin gents,
- Bei einer Leasingrückgabe gibt es i.d.R. ein Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll. Was steht denn dort drin? Datum der Rückgabe? - Das Datum der Rückgabe ist auch das Datum des Leasingsvertragsendes gewesen.
- Sind die Beschädigungen aufgenommen bzw. protokolliert worden? - Nein. Die Beschädigungen wurden durch ein vertraglich vereinbartes Gutachten ein/zwei Tage später durch einen Gutachter festgestellt. Der Rückgabetermin wurde zwar zuvor vereinbart mit dem Händler. Der zuständige Kundenbetreuer war aber trotz Terminvereinbarung nicht vor Ort und so wurden auf Wunsch des Autohauses Fahrzeug, Schlüssel und Papiere vor Ort gelassen.
-Wie ist die Regulierung vereinbart worden? - a) Finanzieller Schadensausgleich b) schriftlich
- Warum ist der Regulierung über die Vollkasko nicht zugestimmt worden? SB zu hoch? - SB zu hoch und Tarif-Hochstufung.
- Wie hoch waren denn die Schäden bzw. die Regulierungssumme? - Verlangt wurden fast 6.000,- €. Geeinigt hat man sich auf 2.500 €. Mit smart repair war da teilweise nicht viel zu machen. Die Gerichte haben im übrigen bei Schäden, die durch smart repair repariert werden können, nämlich kleinen Kratzern und winzigen Beulen, von normalen Gebrauchsspuren eines Fahrzeugs, die im Laufe der Jahre auftreten können, gesprochen und ents hieden, dass derartige Schäden der Leasingnehmer nicht zu übernehmen hat.
- Was wurde nach Ablehnung der Instandsetzung (bzw.Gutachten) unternommen? - An Hand der aktuellen Rechtsprechung Gegenvorschlag über Übernahme einer reduzierten Schadenssumme gemacht - nämlich ca. 1.000,- € (Verhandlungsbasis).
- Ist die Einigung umgehend erfolgt oder ist das erst mal ausgesessen worden? - Ausgesessen wurde seitens der Leasingnehmers nichts. Allerdings war die Kommunikation und der Einigungsweg sehr schwierig. Die Zustimmung zur Ratenzahlung der Schadensersatzsumme durch den Leasinggeber, also die Bank, erfolgte erst dreieinhalb Monate nach Ende des Leasingvertrages und Rückgabe des Autos.
Ich denke und hoffe, dass die Leasing-Geschichte bei Jaguar anders ausgehen wird, da der Leasingnehmer nunmehr seine Erfahrungen gemacht hat.
Dennoch bleibe ich dabei: Händler, Bank und Versicherung haben dem Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket geschnürt. Das böse Erwachen kam dann beim zuvor eingelullten, sorglosen, unbedarften und vermutlich etwas naiven Kunden bei der Rückgabe/beim Ende des Leasingzeitraums/-vertrages.
kind regards
Dietrich
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Hallo Dietrich ;),
der Leasingvertrag bei Jaguar wird bestimmt nicht anders ausgehen. Sicher können beteiligte Personen anders reagieren, dies hat aber nichts mit Jaguar zu tun. Der Händler ist immer nur dier lange Arm der Bank und alle wollen Ihre Brötchen verdienen/behalten. Auch wenn die Art und Weise manchmal etwas eigenwillig ist (ich meine hier auch den Leasingnehmer).
Wenn ein Leasingfahrzeug einen Rempler hatte, ob 1000€, 2500€ oder 6000€ habe ich das als Leasingnehmer ohne murren zu verantworten, egal ob die Versicherungsprämie hinterher steigt. Ist das Fahrzeug in der Höhe dieser Werte über Durchschnitt abgelebt, wäre das Ganze eine noch größere Sauerei.
Für mich sind die Restwerte bei Leasingfahrzeugen viel zu hoch angesetzt. In CZ werden Leasingverträge mit einem Restwert von ca 50€ + MwSt abgeschlossen. Die Verträge unterscheiden sich nur in Laufzeit, Zins und angebotenen Zusatzleistungen. Es gibt nie Ärger wegen des Zustandes und die Autos werden meist nach zB 2 Jahren zum Restwert von den Leasingnehmer gekauft(ist etwas komplizierter, aber so in etwa).
Gruß
Michael :angelnot!
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Das böse Erwachen kam dann beim zuvor eingelullten, sorglosen, unbedarften und vermutlich etwas naiven Kunden bei der Rückgabe/beim Ende des Leasingzeitraums/-vertrages.
Hallo Dietrich,
stimmt, der Geschädigte ist eindeutig der Kunde. Er hat ja den Wagen schlußendlich so sorgsam behandelt, sodass nur Schäden im mittleren 4stelligen Bereich enstanden sind. :D Und die bösen Buben wollen dafür auch noch ggf. seine Versicherungsprämie hochstufen. Geht ja garnicht. : nein
Ich vermute hier mal einen (Leasing)Ersttäter, der geglaubt hat, da der Wagen einem Dritten gehört, dass er sich um dessen Zustand keine Gedanken machen muß. Als 'naiv' kann man das schon nicht mehr bezeichnen. Vorsatz mal ausgeschlossen, ist das einfach nur talentfrei.
Mein Fazit: Willkommen in der Realität!
Gruß
Detlef
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Hallo zusammen,
also eins verstehe ich hier nicht. Der Wagen wurde mit Beschädigungen zurückgegeben - diese gilt es zu regulieren. Was man beschädigt läßt man reparieren. Keine Diskussion.
Aber muß dazu eine Kfz-Versicherung, die normalerweise bei Abmeldung eines Kfz als beitragsfreie Ruheversicherung weiterläuft, durch unterlassenes Abmelden am Laufen gehalten werden?
Ich habe nie ein Fahrzeug geleast - aber es würde mich nicht wundern, wenn diese Fahrzeuge unternehmensintern versichert sind, wie sie auch von konzerneigenen Banken finanziert werden. Ein Schelm, wer dabei was Böses denkt, zumal man den Kunden an einen Wettbewerber verloren hat.
Viele Grüße,
Marcel.
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Moin gents,
A: Ersttäter oder besser Ersttäterin. Die Quittung hat er/sie bekommen: 2500,- € Schadensersatz. Steht auch nicht zur Diskussion.
B: Leasingnehmer ist Versicherungsnehmer.
C: Warum hat der dealer das Auto nicht nach Vertragsende abgemeldet ?
kind regards
Dietrich
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Hallo,
...Die Zustimmung zur Ratenzahlung der Schadensersatzsumme durch den Leasinggeber, also die Bank, erfolgte erst dreieinhalb Monate nach Ende des Leasingvertrages und Rückgabe des Autos....
Na ja, da wäre ich als Vertragspartner auch erst einmal äußerst vorsichtig und würde genau prüfen, ob ich mir damit nicht gleich das nächste Ei ins Nest lege! Man könnte hier das Entgegenkommen der Versicherung evtl. sogar als kundenfreundlich auslegen. :Cool2*
...aber es würde mich nicht wundern, wenn diese Fahrzeuge unternehmensintern versichert sind, wie sie auch von konzerneigenen Banken finanziert werden...
@Marcel, die Konditionen bzw. Versicherungsbeiträge möchte ich sehen. :D Die Versicherungen der großen Hersteller haben auch nix zu verschenken!
...Was man beschädigt läßt man reparieren. Keine Diskussion...
Völlig richtig, aber nach dem bisher Geschriebenen mag man den Eindruck bekommen, dass es auch eine andere, 'unbedarftere' Sichtweise gegeben hat. :whistling
...Aber muß dazu eine Kfz-Versicherung, die normalerweise bei Abmeldung eines Kfz als beitragsfreie Ruheversicherung weiterläuft, durch unterlassenes Abmelden am Laufen gehalten werden?...
Aus meiner Sicht nicht. Hier mag ich mittlerweile annehmen, das der ganze Sacherverhalt und insbesondere die Regulierung komplexer war als hier geschrieben.
...Ich habe nie ein Fahrzeug geleast...
Ich auch nicht. Aber die allgemeinen Mißverständnisse beim Leasing sind eigentlich geläufig. Ich habe neulich erst einen Kollegen, der seine im Leasingvertrag vereinbarte Laufleistung erheblich überschreiten wird auf die Folgen hingewiesen. Lt. Vertrag ist eine Vergütung für jeden Mehrkilometer festgelegt und danach gäbe es fast 6.000 Euro nachzuzahlen. Ist dem Kollegen egal. Ich höre jetzt schon das Wehklagen bei der Wagenrückgabe! : nein Ist übrigens auch einer aus der Fraktion: Die Karre gehört ja nicht mir, und brettert mit kaltem Motor munter drauflos (erster Satz Reifen hielt 15.000 km)... :o
Gruß
Detlef