Neues Forum des Jaguar-Online-Club
Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Kai Hoffmann am Do.04.Dez 2003/ 12:56:06
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Liebe Forumianer,
Das Importieren von Fahrzeugen der Baujahre 1986-1996 in die Schweiz bringt große zum Teil Schwierigkeiten mit sich. Die Ursache liegt in einer Verordnung FAV1 (Emission und Geräusch), mit der extrem strenge Vorschriften geschaffen wurden und die das Abgasverhalten z.B. in Bezug auf das Standgas strenger als später reglementierten. Die Fahrzeuge wurden mit KAT und anderen Endtöpfen ausgestattet und erhielten eine Kraftstoffverdunstungsanlage. Zusätzlich wurde die Luftsteuerung beeinflußt um den Motor im Leerlauf noch magerer zu betreiben.
Da eine Nachrüstung mangels spezieller Teile zweck Nachlieferungsproblem teilweise unmöglich ist, empfiehlt es sich nicht ein solches Fahrzeug in die Schweiz zu importieren. Einzige Ausnahmeregelung: Ein Deutscher mit Wohn/Arbeitssitz in der Schweiz kann ein solches Fahrzeug ohne Probleme zulassen und einführen!
Ab 1996 habe die Schweizer dann endlich die Europaweit geltenden Normen akzeptiert und übernommen.
Viele Grüße
Kai Hoffmann
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Hallo Kai
Noch ein ergänzender Tipp zu Deinen interessanten Ausführungen: Die ausführlichen Vorschriften für die Einfuhr finden sich unter:
http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/form1550d.pdf
Dabei geht es zwar hauptsächlich um Verzollungsfragen, einige Hinweise betreffend die (wie Du richtig schreibst) je nach Baujahr sehr aufwendige Zulassung sind aber auch enthalten.
Mit Glück habe ich vor einigen Jahren mein XJC (da Erstzulassung 1977) sehr einfach von Deutschland in die Schweiz "entführen" können.
Herzliche Grüsse
Leander