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Jaguar-Sales => Teilegesuche => Thema gestartet von: rosenbaum001 am Mo.23.Mai 2011/ 19:02:31
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Damit ich nun endlich mal TÜV bekomme muß ich die Scheinwerfer austauschen, daher suche ich für meinen XJ 40 Bj 1989 3.6l, Sov., RHD ein paar rechteckige Scheinwerfer Bitte Angebote per PN an mich
Gruß Elmar
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Moin Elmar,
ich hätte da ja noch welche mit Steuereinheiten :whistling
Allerdings passen die Stecker nicht, die müsstest du umbauen.
Frage doch mal unseren Lieblingsmechaniker (aber bitte nicht von der Arbeit abhalten) :( ;)
Gruß
Florian
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Hallo Florian
Elmar braucht da nix umbauen : nein,denn er Rechteckige Scheinwerfer verbaut :super.
Schöne Grüße
Günter
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Hallo Ihr zwei,
wir sehen uns ja an Himmelfahrt da können wir uns ja direkt die Geschichte anschauen und Günter wird mir dann sagen können ob und was ich evtl ändern muß. Freue mich schon jetzt auf Himmelfahrt
Gruß Cornelia und Elmar
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Suche auch Scheinwerfer, bitte bei mir melden. :)
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Welche?
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Robert, schau mal hier (http://www.all4jags.com/indexseiten/d.index.htm)
Da gibt es auch was für den X308
;)
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Oder hier (http://www.exco.nl/catalog/index.php?cPath=28_108)
Gute Jagd :super
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Hab was besseres gefunden:http://www.britishparts.co.uk/ (http://www.britishparts.co.uk/)
Ist für uns interessant, Service-Kit, abgebrochen Clips... gleich mitbestellt Preise wie für nen alten Polo.
Vielen dank für eure Hilfe :super
Beste Grüße aus Kassel
P.S. Hab ein Xj8 aus GB, wie mach ich das mit dem Tüv und Anmelden, würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann der sowas schon mal gemacht hat. Hab die unterschiedlichsten Sachen gelesen. Nur damit ich die Kosten kenne und nicht zweimal hin mus. :feuerwerk1*
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Moin Robert,
britishparts ist auch mein Händler der ersten Wahl, allerdings genießen die mechanisch beanspruchten Teile aus dem Sortiment der Drittanbieter dort keinen so guten Ruf!!
Für den TÜV:
- Vorher Termin machen für eine Abnahme nach §21 StVZO (kann/darf nicht jeder Prüfer)
- Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Sheet) für den X308 wird wohl in deren Datenbank vorliegen.
- Bei Importen aus nicht EU muss man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA haben. Wie es bei EU-Importen ist, weiß ich garnicht...
Aus letzterer geht hervor, das dein Fahrzeug nicht gestohlen ist oder gesucht wird und die VIN vollständig und nicht schon in D vorhanden ist.
Am besten vorher mal beim TÜV anrufen
Gruß
Florian