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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: Gerd Münch am Mi.11.Feb 2004/ 11:48:12

Titel: Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Gerd Münch am Mi.11.Feb 2004/ 11:48:12
Zitat
11.02.2004, 11:13 Uhr  
 Gebrauchtwagenhändler wegen zu alter Reifen haftbar  
 Karlsruhe (dpa) - Fahrer eines Gebrauchtwagens, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall haben, können unter Umständen den Händler haftbar machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach muss der Händler vor dem Verkauf das Alter des Reifens prüfen, wenn er Zweifel an seiner Tauglichkeit hat. Damit gaben die Richter einer Schadensklage wegen eines Ferarri-Fahrers statt. Das Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen - der schon beim Verkauf zu alt war - einen Unfall mit Totalschaden.
 

Bald erschießen sich alle Gebrauchtwagenhändler!!!,
oder verkaufen nur noch in den nahen und fernen Osten

gruß gerd
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Christian Knoop am Mi.11.Feb 2004/ 11:57:06
Hallo Gerd,

der Trend ist doch schon bei moblie.de zu beobachten. Ich habe dort schon zig Anzeigen mit der Einschränkung " Verkauf nur an Händler oder für Export " gelesen.

Gruß:
Christian
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Dietrich am Mi.11.Feb 2004/ 13:12:20
Moin gents,

ich kenne weder den Wortlaut des Urteils noch die Beweggründe des Gerichts.
Ich denke aber, ein Gebrauchtwagenhändler, also gemeinhin ein Fachmann, sollte ein sicheres Auto verkaufen. Ein Rennwagen der Marke Ferrari auf z.B. 15 Jahre ollen, rissigen und verbeulten Pneus ist nicht sicher. Der Zustand und das Alter der Reifen müssen dem Kunden als Laien nicht unbedingt auffallen. Der Kunde muss und kann im übrigen auch nicht alle sicherheitsrelevanten Baugruppen des Autos zunächst einmal unter die Lupe nehmen.

... und welcher Kunde denkt beim Kauf eines Ferrari schon an derartige Schlampereien, wie vergammelte Reifen ?

Schöne Grüße
Dietrich
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Mi.11.Feb 2004/ 13:43:48
Hallo,
nämlich der Kunde der ein Ferrari oder andere Marke als Sonderangebot haben möchte, und das Auto nicht beim Vetragshändler, sondern beim Fänchenplatz kauft!!!!!!
Möglichst noch mit Vorbesitzer aus dem Orient oder sonstwo her!
Bald kann ich hier in Deutschland leider keine Oldtimer mehr verkaufen.
Grüße
Alfred
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Kai Hoffmann am Mi.11.Feb 2004/ 13:49:42
Hallo Alfred,

ich weiß nicht, ob das so arg ablaufen wird. In den Staaten, wo sie bekannterweise sehr viel Klagefreudiger sind, werden immerhin auch Gebrauchtwagen verkauft. Wie bekommen die das auf die Reihe?

Viele Grüße
Kai
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Mi.11.Feb 2004/ 14:08:19
Hallo Kai,
die spielen vielleicht lieber Lotto oder russisch Roulette,
 da sind aber auch die Haftungsbedingungen wesentlich niedriger wie hier, ZB. Ltd. etc. gegenüber unsere GmbH.
Und wenn da mal was passiert, fass doch mal ein nackter Mann in der Tasche! :-
Also mir ist das Risiko zu groß! :o
Grüße
Alfred
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Dietrich am Do.12.Feb 2004/ 08:53:11
Moin gents,

der Verkauf von Klassikern oder Oldtimern stellt aufgrund des neuen Gewährleistungsrechts sicherlich ein Problem dar......

Ich kann mir allerdings vorstellen, dass sich bei Streitfragen das Zivilgericht auf die Seite des Oldtimerhändlers stellt. Nämlich dann, wenn der Kunde einen Oldtimer will und kauft und der Zustand penibel festgestellt und schriftlich im Kaufvertrag fixiert wird. Wer nämlich einen Oldtimer kauft, muss je nach Zustand dringend damit rechnen, dass Verschleißteile auch in kürzerer Zeit als bei einem Neuwagen oder üblichen Gebrauchtwagen erneuert werden müssen und dass Betriebsteile auch kurzfristig kaputt gehen können (z.B. Motorschaden).

Abgesehen davon sollt man sich vom Käufer die Aushändigung einer Gebrauchsanweisung nebst der Wartungsintervalle für das Auto unterschreiben lassen.

und, und, und.....

Urteile bei derartigen Streitfragen sind mir bisher leider nicht bekannt. Sobald das erste Urteil in einem derartige "Oldtimer"- Fall bekannt wird, werde ich es veröffentlichen.

Schöne Grüße
Dietrich
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Do.12.Feb 2004/ 09:42:02
Moin Dietrich,
... bis jetzt habe ich leider noch kein Gericht gesehen welche sich auf die seite des Händlers gestellt hat.
Die Richter argumentieren fast immer, der Händler sei Fachmann und der Kunde nur Laie!
Deshalb hat fast immer der Händler zumindestens ein Mitschuld und muss blechen :P
Das Klima hier in Deutschland vor Gericht ist leider, wie die gesamte Gesetzgebung, sehr Unternehmerfeindlich!
 
Grüße
Alfred
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Gerald am Fr.13.Feb 2004/ 09:37:13
Moin, moin,

es wäre interessant, mehr über diesen Fall zu erfahren.

Es ist ganz klar, dass der Händler nicht für alle Unwägbarkeiten in Leben des Kunden haften kann...
Leider geht aber der Trend ganz allgemein dahin, dass die Welt böse, alle anderen sowieso doof und man selbst nie an etwas schuld ist oder gar verantwortlich. Geht mir in der Arbeit seitens der Kunden immer öfter so.

Andererseits kenne ich selbst einen Ferrarifahrer der das Ding nur zur Selbstinszenierung braucht, der würde noch nicht mal Holzspeichenräder bemerken :D

Vielleicht sollten mal die Reifen des Autos untersucht werden, dass der Händler privat fährt?

Ein schönes Wochenende wünscht

Gerald



Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: stefan_d am Fr.13.Feb 2004/ 10:54:53
ne alfred - das muss nicht zwingend ein Fähnchenhändler gewesen sein. mein xk8 stand auch im verkaufsraum eines jaguar-vertragshändlers und hatte die laufrichtungsgebundenen reifen falschrum montiert...

es mag für den ein oder anderen händler zwar bitter sein in die haftung genommen zu werden, bei reifen sehe ich hier aber die verantwortung klar bei der werkstatt - sprich beim händler. jeder reifen hat eine dot-nummer an der das alter problemlos abzulesen ist. es sollte auch jedem händler bewußt sein, dass ein älterer reifen ein ernstzunehmendes risiko darstellt! wenn er diese sicherheitsrelevanten punkte als fachmann nicht vor dem verkauft prüft ist das aus meiner sicht verantwortungslos! und das gilt nicht nur bei einem ferrari sondern auch bei jedem polo!

bei allen anderen punkten sehe ich das genauso wie ihr - bald wird es schwierig werden aufgrund des neuen gewährleistungsrechts überhaupt noch ältere wagen bei seriösen händlern zu finden, da diese das risiko immer mehr scheuen. da sollte sicher noch mal drüber nachgedacht werden, ob hier eine haftung bei nicht sicherheitsrelevanten teilen nicht reduziert werden sollte

gruss
stefan
Hallo,
nämlich der Kunde der ein Ferrari oder andere Marke als Sonderangebot haben möchte, und das Auto nicht beim Vetragshändler, sondern beim Fänchenplatz kauft!!!!!!
Möglichst noch mit Vorbesitzer aus dem Orient oder sonstwo her!
Bald kann ich hier in Deutschland leider keine Oldtimer mehr verkaufen.
Grüße
Alfred
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Fr.13.Feb 2004/ 13:14:23
Hallo Stefan,
also muß ich demnächst bei jedem Oldtimer den ich verkaufen möchte, 5 neue Reifen, ein Satz neue Bremsschläuche und Leitungen, neue Kraftstoffleitungen, evtl. neue  Speichenräder und Servolenkungsschläuche Montieren? Ausserdem die Bremsanlage überholen, mit neuen Beläge, Scheiben oder Trommel etc. Neue Batterie, Lenkung und Radaufhängung mit neue Kugelköpfe und Metalastics versehen?????
Wer bezahlt das alles?
Fragt erstaunt der Alfred
P.S. Und dann fährt er über die Autobahn hetzt ein Porsche oder Audi vor sich her der plötzlich im Anker geht und knallt rein.
Hätte ich doch glatt den Aufkleber auf die Windschutzscheibe vergessen,, Achtung dieses Auto bremst schlechter als sie glauben!" Schon bin ich wieder der Depp!
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: stefan_d am Fr.13.Feb 2004/ 15:24:59
Hallo Alfred,
bei bremsschläuchen kann ich es nicht beurteilen, wie lange die so halten und ob man es ihnen ansieht. es sollte auch jedem klar sein, dass ein altes auto nicht zwingend ein rennwagen ist und öfter technische defekte hat als ein neuwagen :)
ich gehe schon davon aus, dass ein händler zumindest mal drunterschaut ob alles ok, wenn da schon alles wackelt und leckt kann er es entweder machen oder er sollte meiner ansicht nach das auto ohne gewährleistung aber mit einem deutlichen bezug auf die defekten punkte an jemanden verkaufen dürfen, der das dann selbst macht. hier sollte dann auch rechtlich nix zumachen sein, wenn das gute stück nach 14 tagen auseinander fällt!

wenn man aber bei einem händler ein auto kauft - egal ob oldtimer oder einen jüngeren polo dann sollten dinge, die definitiv nicht mehr sicher sind (wie in obigem beispiel die alten reifen) getauscht sein. wenn ein händler das beim ankauf nicht gemerkt und dies in seine kalkulation einbezogen hat, dann ist das halt beim verkauf sein problem.

man kann natürlich geteilter meinung sein, ob es reicht, wenn er den kunden darauf hinweist, dass er sein neues schätzchen auf steinalten gummis bewegt oder selbst vor dem verkauf die reifen tauscht.

das kernproblem ist bei reifen sicherlich auch, dass es den meisten leuten entweder egal ist, wie alt die reifen sind oder sie davon ausgehen, dass 5mm profil schon genug sein werden, ohne mal gedanken darauf zu verschwenden, dass ein 15jahre alter reifen nicht die beste verbindung zur strasse darstellt

nachdem sich vor mir auf der autobahn schon 2x jemand mit einem geplatzten reifen überschlagen hat (bei 100km/h!) finde ich den gedanken, dass immer noch diverse - vor allem wenig bewegte fahrzeuge wie es oft oldtimer sind - auf porösen alten gummis über die autobahn düsen zumindest als nachfolgendes fahrzeug (der dann nämlich auch der depp ist ;)) nicht wirklich beruhigend

gruss
stefan
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Fr.13.Feb 2004/ 15:41:50
Hallo Stefan,
sicherlich hast du recht, ich darf aber als Händler die Garantie nicht mehr ausschliesen! D.H auch wenn das Auto schon 40 Jahre in der Scheune gestanden hat darf es nicht so wie früher ohne Garantie verkauft werden. Auch ein verkauf als sog. Bastlerfahrzeug ist lt. neueste Gerichtssprechung nicht mehr zulässig.
Ich bleibe dabei, in deutschland kann ich kein Oldtimer mehr verkaufen als Händler.
Grüße
Alfred :(
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: stefan_d am Fr.13.Feb 2004/ 15:56:10
Hallo Alfred,
darin teile ich deinen sicht! diese neue regelung trifft sowohl händler als auch nicht ganz finanzstarke oldiefreunde. zudem ist sie eine weitere unnötige gängelung die weit über einen vielleicht gar nicht so schlechten ansatz hinausgeschossen ist  >:(
mit anteilnahme
stefan
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Willi am Mi.14.Apr 2004/ 21:41:49
Hallo Alfred,
so ist es auch nicht wieder, daß Du kein 40 Jahre altes Auto verkaufen kannst. Bastler-Auto geht wirklich nicht, da da nichts an Mängel definiert ist. Du als Fachmann aber kannst sehr wohl Mängel erkennen, und die müssen eben beim Verkauf schriftlich festgehalten werden. Wo ist da dass Problem ? Klar kannst du nicht das Auto komplett zerlegen und alle Einzelteile vorher prüfen . Das erwartet auch kein Richter von Dir. Bei einem 40 Jahren alten Fahrzeug wird auch niemand was anmeckern, wenn morgen irgendwo ein Schloss klemmt oder die Uhr ausfällt.  Klar wird erwartet, wenn Du z.B. feststellst, daß die Flüssigkeiten (welche auch immer ) gewechselt gehören, dieses entweder machst, oder dem Kunden im Kaufvertrag das klarstellst. Die meisten Händler haben nur das Problem, daß die Mängelliste zum Verkaufspreis nicht mehr zusammenpasst. Und genau das  will das neu Gewährleistungsrecht verhindern. Und bei Sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen wie Bremsen , Reifen oder Lenkung muß dies ohne Diskussion im Vertrag stehen, wenn da Mängel da sind. Als Händler berücksichtigt man das im Ankauf.
Was halt nicht mehr geht, ist daß dem Kaufinteressenten erzählt wird, wie techn. toll und zuverlässig das Auto sein (gestern noch ohne Probleme von Hamburg nach München gefahren) und morgen zufällig aus heiterem Himmel das Öl aus dem Auspuff kommt.

Gruß Willi (der auch im Gebrauchthandel mit Endkunden tätig ist, wenn auch nicht mit Autos)
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: JagDriver am Mo.07.Jun 2004/ 20:46:54
Hallo,

ich habe mich schon immer gefragt, was denn wohl der Erfindungsreichtum bei dieser neuen Regelung so auf die Beine stellt und bin dabei neulich auf folgende Variante gestoßen:

Händler hat super Auto (Sportwagen 5 Jahre alt) für 30k anzubieten. Ohne Garantie...

Der Vertragsentwurf sah dann folgendermaßen aus: Kaufpreis 30k + 5k. Zahlbar sind aber nur 30k, wenn jedoch von der gesetzmäßigen Gewährleistung Gebrauch gemacht wird, wird sofort der Restbetrag von 5K fällig.

Ein kleines Schmunzeln konnte ich mir nicht verkneifen...

Gruß
Detlef ;)
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: don_franco am Mo.07.Jun 2004/ 23:33:39
Buenas noches,

warum immer gleich so übertreiben ? Ja Senor Alfred hat Recht, es muss gerade bei Autoverkäufen auch dem Händler mehr Grundlagen geschaffen werden. Gerade bei Oldtimern da hat er Recht, kann man nicht erwarten, dass man einen Scheunenfund mit voller Gewährleistung verkaufen muss.

Grundlegend jedoch sollte sich jeder Autohändler ob Vertragshändler oder Fähnchenhändler selbst fragen, ob er im richtigen Job ist, wenn er ein Auto mit zu alten Reifen verkauft. Ein Satz Reifen, billigster Marke aus dem Baumarkt oder gar re-inforced von reifendirekt.de kann wahrlich jeder Händler kaufen, montieren und muß nicht zum Sozialamt. Ein Auto nahe am Schrottzustand sollte als solches auch verkauft werden dürfen ohne Haftung, allerdings als solches tituliert.

Der Käufer selbst, das ist die verflucht Vollkaskomentalität, merkt gar nicht wie willen- und verantwortungslos er gemacht wird und das auch noch geniesst. Wer heute blind über die Straße läuft hat Recht, ist möglichweise tot oder nur verletzt, aber der Autofahrer ist voll schuld, nicht der Depp der blind über die Straße geht.

Wer zum Autohändler geht und sich eine Schrottmöhre andrehen lässt für Taschengeld, darf doch kein Recht bekommen, nur weil er zu einem gebrochen deutschsprechenden Fähnchenhändler gegangen ist.

Ich plädiere für das Stärken der Eigenverantwortung eines Jeden, Aufklärungskampagnen bis in den letzten Hinterhof und gerechtere Urteilsplattform.

Aber von diesem Staat ? Wer weiß ob das nicht zuviel Erwartung ist.

don franco
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Kai Hoffmann am Di.08.Jun 2004/ 12:24:26
Hallo Alfred,

warscheinlich wirst Du irgendwann "Bausätze" verkaufen müssen... :P

Viele Grüße
Kai
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Benni am Di.08.Jun 2004/ 14:21:51
Also ich weiß nicht,  wo das Problem ist?

Natürlich kann Alfred noch genau so Oldtimer verkaufen wie vorher! Nur darf er dabei nicht mehr wie früher, wissentlich div. Mängel oder deren Möglichkeit verschweigen. Zumindest in soweit, wie man es Ihm als Fachmann zutrauen kann.  (Womit ich jetzt nicht sagen will, dass Alfred Mängel verschweigt oder verschwiegen hätte, sondern nur den Vorgang als solches beschreibe)
Willi hat das vorher schon ganz gut beschrieben. Natürlich kann Alfred niemand einen Vorwurf machen, wenn bei einem Oldtimer ein Getriebe kaputt geht, das kann man nicht immer vorher wissen. Wenn allerdings bei der ersten Fahrt der Bremsschlauch platzt weil er mürbe ist, dann kann man schon sagen, dass der Händler wenigstens auf den Umstand hätte hinweisen können, das die Schläuche nicht mehr ganz die neuesten sind und bald mal gewechselt werden müssen. Das finde ich auch ganz richtig so und ist absolut zumutbar!
Sein wir doch mal Ehrlich, nicht umsonst gibt es den Spruch vom Auto- und Viehhändler...  ;)
Keiner möchte dem Handel sein Geschäft kaputt machen, aber ich habe als Verbraucher auch ein Recht auf ehrliche Auskunft. Wenn ich für einen E-Type 40.000 Euro ausgebe, der an der nächsten Ecke seinen Motor verliert und an dem nachher keine Bremse mehr geht, fühle ich mich betrogen.
Klar, hätte ich ja vorher alles genau prüfen können, aber wenn ich nun mal ein totaler Laie bin, der sich halt mal so ein Auto kaufen wollte?  ???
Also liebe Händler, Mängelliste erstellen und dann sehen wir mal, ob der geforderte Kaufpreis noch gerechtfertigt ist. Alles andere wäre doch dann wohl Übervorteilung oder? ::)
Schließlich sind die Einkäufer der Autohäuser auch die größten Preistreiber und Schlitzohren, nur weil jetzt gleiche Verhältnisse geschaffen werden, muss man nicht gleich seinen Beruf aufgeben.

Jeder so wie er kann
Benni
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Di.08.Jun 2004/ 15:19:18
Hallo Benni,
nur zum Beispiel, ich habe hier ein Mercedes W110 stehen, der Wagen hat 3 Vorbesitzer, ist seit 1978 abgemeldet.
Muß ich jetzt alle reifen, Bremsleitungen etc erneuern um den verkaufen zu können?
Oder verkaufe ich lieber kein Auto sondern ein ,, zusammenhängende Masse 1300 KG Metallschrott mit Glas und Kunststoff anhaftungen zum KG. Preis von 3.54 Euro" oder ein,, Bootsanker"?
Eine komplette Überprüfung und Instandsetzung des Autos würde den Kaufpreis bei weitem überscheiten.
Früher konnte man solche Fahrzeuge als Restaurationsobjekt oder Bastlerfahrzeug verkaufen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Genau diese ist Heute nicht mehr möglich!

Grüße
Alfred ???
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Benni am Mi.09.Jun 2004/ 06:40:01
Ich denke, das es schon möglich ist, den Wagen zu Verkaufen.
Da muss man halt im Kaufvertrag (der wird ja wohl noch abgeschlossen oder?) reinschreiben. Fahrzeug ist seit 1978 abgemeldet. Letzte Inspektion der Sicherheitsrelevanten Teile war 19??. Reifenproduktionsdatum 05.77(??) usw. usw. Am Schluss den Zusatz, dass sich das Fahrzeug in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet und vor in Betriebnahme dringend zu einer Inspektion der sicherheitsrelevanten Teile geraten wird.

Wo ist da das Problem?

Kein Gericht der Welt wird einem daraus ein Würmchen drehen, wenn der Käufer sich reinsetzt und mit geplatzten Reifen vor den Baum fährt. Es gibt dann immer noch eine gewisse Selbstverantwortung. Er ist ja von Dir darauf hingewiesen worden, dass die Bereifung nicht mehr Verkehrssicher war.
Wer in ein Schwimmbecken springt, an dem deutlich lesbar steht "Kein Wasser! Schwimmen nicht möglich." der hat ja auch selber schuld!

Also hast Du lediglich den erhöhten Aufwand, den Wagen richtig auszuzeichnen, Dann kann auch nichts passieren. Ob dann der Kaufpreis noch gerechtfertigt ist, dass muss dann der Markt entscheiden.

Gruß
Benni
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Kai Hoffmann am Mi.09.Jun 2004/ 13:53:29
Ach Ihr Lieben,

die vorschreitende Amerikanisierung oder besser Verdummung schreitet auch hier voran. Warum muß ich an ein Schwimmbecken schreiben, daß kein Wasser drin ist?

Lieber Alfred, im Zuge Deiner gutachterischen Tätigkeiten wirst Du doch sicherlich einen fitten Anwalt kennen, der Dir ein paar Sätze entwirft, in welchen vielleicht steht "Wir weisen darauf hin, dass es sich um ein historisches Fahrzeug mit unter Umständen langen Standzeiten und dadurch möglichen Schwächen an relevanten Teilen handelt. Wir empfehlen diese durch eine Werkstatt überprüfen zu lassen"
Dann ab damit auf den zu unterschreibenden Kaufvertrag und das wars.
Das sollte doch machbar sein oder?

Viele Grüße
Kai
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Mi.09.Jun 2004/ 15:59:25
Hallo Kai und Benni,
sicherlich ist das machbar, es entbindet mich aber nicht davon 2 Jahre Garantie geben zu müssen.
Ich kann auch sämtliche mir bekannte Mängel auflisten, auf die mir nicht bekannte und genannte Mängel muß ich trotzdem Garantie übernehmen!
Konkret, auf grund der lange Standzeit sind die Bremsen übeholungsbedürftig, ebenso die Vergaser. Der Motor läuft zwar im Stand aber eine Probefahrt ist nicht möglich. Der Käufer unterscheibt den Kaufvertrag mit diese Mängel, repariert die Bremse und Vergaser, und kommt anschließend an und sagt das Differential heult, bzw. ist kaputt.
Dann bin ich verpflichtet dieses zu reparieren!
Wie soll ich sowas kalkulieren? ???
Also ab ins Ausland!
Grüße
Alfred
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: XJörn am Mi.09.Jun 2004/ 16:41:27
Hallo Alfred,

Du irrst (zu Deinen Ungunsten) in zwei Punkten. Da würde ich dann auch an Deiner Stelle auswandern  ;)

1. mußt Du überhaupt keine Garantie geben. Du haftest generell nur für Mängel im Rahmen der sog. Sachmängelhaftung (=Gewährleistung"). Garantie ist etwas anderes.
Nachzulesen z.B. hier (http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp?ComponentID=31258&SourcePageID=26895%230).


2.) Die Sachmängelhaftung gilt grundsätzlich mal zwei Jahre. Das kannst Du nicht ausschließen. Allerdings kannst Du sie vollkommen legal (und das ist auch der Normalfall) auf ein Jahr reduzieren.
Neu war dabei, das in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt. Da muß der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorhanden oder bereits angelegt war. Nach 6 Monaten muß der Verkäufer entsprechend nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand (was i.d.R. schwierig war). Letzteres galt ja früher für die gesamte Gewährleistung und wurde im Sinne eines Verbraucherschutzes eben für die ersten 6 Monate umgekehrt.

Nachzulesen hier (http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasing/gebrauchtwagenkauf/maengelhaftung/default.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=26895%230).

Auch ganz interessant ist dieser Artikel (http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20020611/b_4.phtml)

Die Deklaration als "Bastlerfahrzeug" oder "zum Ausschlachten" ist auch nicht 100% einwandfrei. Das kann evtl. als "Umgehung" gewertet werden. Der Preis müßte schon deutlich niedriger angesetzt werden als "normal". Ich kann aber als Kunde auch nicht beides haben: ein unterdurschschnittlich teures Auto und gleichzeitig volle Gewährleistung.

Interessante Diskussionen findet man hier (http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=31).

Ausgenommen von der Gewährleistung sind übrigens eindeutige Verschleißteile!

Seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 ist der private Käufer zwar besser gestellt worden als vorher, aber das war auch nötig (wie soll man nachweisen, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand?)

Alfred, ich denke es ist nicht ganz sooo schlimm, wie Du es schilderst und ich hoffe, Du bleibst im Lande  ;)

Gruß

Jörn



 
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Alfred Veninga am Mi.09.Jun 2004/ 17:08:48
Hallo Jörn,
diese Punkte sind mir bekannt, vielleicht habe ich etwas falsch beschrieben.
Aber Tatsache ist ich müßte im Zweifelsfall zahlen!
Grüße
Alfred
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: XJörn am Mi.09.Jun 2004/ 19:21:35
Zitat
und sagt das Differential heult, bzw. ist kaputt.
Dann bin ich verpflichtet dieses zu reparieren!

Hallo Alfred,

ich glaube, ich muß zukünftig alle Autos bei Dir kaufen  :D

Genau den o.a. Fall exerziere ich seit nunmehr fast einem Jahr als Käufer durch!* Ich war gezwungen, einen Anwalt einzuschalten und warte z.Zt. auf das Ergebnis des Gutachters.
Die Werkstatt behauptet steif und fest es läge kein Mangel vor.
Ohne Rechtsschutz überlegt man es sich doch zweimal, ob mann zum Anwalt geht. Ich habe RS und streite hier auch nur deshalb, weil man mich bei dem Händler (offizielle Jaguar-Vertretung) auch in anderen Punkten vera... wollte.

Daher auch meine o.a. Ausführungen. Gewährleistung und Garantie sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten werden immer wieder durcheinandergebracht.
Habe den gegnerischen Anwalt auch erst erklären müssen, das nicht ich etwas zu beweisen hatte.

Hätte mich auch überrascht, wenn ich Dir was Neues erzählt hätte. Aber Deine Bemerkungen ließen mich das wirklich glauben  ;)


Gruß

Jörn

* wenn die Sache durch ist, werde ich hier mal ein paar Lustige Sachen reinstellen  ;)
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: dirtyflex am Fr.11.Jun 2004/ 08:39:05
Hi an alle,
wir werden leider in Deutschland regelrecht entmündigt. Als volljähriger uneingeschränkt geschäftsfähiger Bürger kann ich doch nicht ständig andere für meine Fehler verantwortlich machen und damit vor Gericht ziehen. Rechtsschutz macht es möglich das unsere Gerichte völlig überlaufen sind. Zum Thema Schwimmbecken: es reicht nicht mittels eines Schildes darauf hinzuweisen das sich kein Wasser darin befindet. Ein findiger Anwalt beweißt Dir, im Falle eines Schadens, das Du Deine Aufsichts- und Sorgfalltspflicht vernachläßigt hast. Denn Du hast dafür Sorge zu tragen das kein Unfall passieren kann. Bin Besitzer eines Fitness-Studios. Ein kleines Beispiel: habe die Röhren meines Solariums ausgewechselt. Das ganze mit Schildern abgesichert, Achtung neue Röhren Bitte Bräunungsdauer verkürzen! Eine Trulla mit hellem Hauttyp meldet sich an Theke fürs Solarium an. Habe sie unter Zeugen darauf hingewiesen, bitte nur 5 Minuten drunterlegen, die Röhren sind neu und dadurch intensiver. Sie schaut mich an und sagt:"ja klar, danke für den Hinweis, leg mich nur 5 Minuten darunter" 14 Tage später bekomme ich Post: werde auf 5.000 EURO Schmerzensgeld verklagt. Bitte entschuldigt meinen Ausdruck, aber die Tusnelda hat sich glatt eine halbe Stunde darunter gelegt und prompt ihren PO verbrannt. Trotz Zeugen und Gutachten meinerseits das Sich das Solarium in einwandfreien Zustand befand mußte ich löhnen. Der Richter meinte ich hätte meine Aufsichtspflicht verletzt und hätte verhindern müssen das sie sich so lange besonnt. Hätte wahrscheinlich mit in die Kabine gehen sollen und sie nach 5 Minuten von der Sonnenbank ziehen sollen. Dann hätte sie mich vielleicht wegen sexueller Nötigung verklagt. Hatte Glück meine Versicherung hat das anstandslos übernommen. Egal mit was man Selbständig ist, Du stehst mit einem Bein im Gefängnis und mit dem anderen vor dem Konkurs. Und bald wird es so wie in den Staaten, wenn Du Dir den Mund an einer heißen Tasse Kaffee verbrennst, dann kannst Du ja den Bistrobesitzer verklagen.
Viele Grüße
Harry

sorry wenn ich vom Thema Autokauf abgeschweift bin!
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: XJörn am Fr.11.Jun 2004/ 09:44:50
Harry,

klar, machen wir mal eben einen Laden auf, bieten 'ne Dienstleistung oder Produkte an - aber Verantwortung für unser Tun übernehmen wir lieber nicht.
Soll doch der blöde Kunde zusehen, wie er zurecht kommt  - hauptsache die Kröten sind in unsere Tasche gewandert.
Oder noch besser: sollen doch die blöden Nachbarskinder aufpassen, dass sie nicht in meinen ungesicherten Fischteich fallen und ertrinken.
Ein Weltbild das ich nie teilen werde.

Wenn Du aber meintest:
Wer nicht bereit ist, Verantwortung für sein Tun zu übernehmen und die Schuld für eigene Fehler anderen unterschiebt gehört bestraft, dann stimme ich Dir zu. Das ist dann aber unabhängig davon, ob ich nun Kunde oder Anbieter bin!

Gruß

Jörn
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: dirtyflex am Fr.11.Jun 2004/ 16:59:44
Jörn,
Du hast schon recht, ich meinte letzteres. Wollte nur mit dem Beispiel zeigen, wie schnell man in der Verantwortung steht. Obwohl man glaubt man hat doch alles Nötige veranlasst seiner Aufsichtspflicht Sorge zu tragen. Das war in meinem Fall nicht genug. Bin jetzt doppelt dahinter, damit so was nicht mehr vor kommt. Sicher man könnte sagen dafür gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung. Aber im endeffekt erhöhen sich die Prämien und alle zahlen mehr. Lieber fünf Minuten opfern und dafür kommt keiner zu Schaden.
Zum einem bin ich der Meinung das die schwarzen Schafe, sei es nun Dienstleister oder Verkäufer,die einen Mangel mutwillig verschweigen verfolgt und geahndet werden sollten. Und die gibt es in meiner Branche auch genug. Hier ist jeder selber gefragt sich ins Gewissen zu reden.
Zum anderen trägt jeder selbst Verantwortung. Und ich bin der Meinung wir sind in Deutschland schon genug durch Satzungen, Verordnungen und Gesetze eingeengt. Aber solange jeder nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist wird sich daran nichts ändern.
Viele Grüße
Harry
Titel: Re:Haftung des Gebrauchtwagenhändlers
Beitrag von: Mattias am Do.29.Jul 2004/ 11:47:10
Hallo,

bin seid langem mal wieder hier gelandet und muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben.

Die Besserstellung des Kunden war in der Gebrauchwagenbranche dringend an der Zeit. Was hier verkloppt wurde (und wird) geht auf keine Kuhhaut. Es fand sich beim Opel-Vertrags-Händler neulich ein nicht ganz preiswerter Corsa, rel. geringe km-Leistung (90000km), angeblich alle Service bei dem Händler (letzter als Rechnung beigebracht, plausibler km.Stand) und dann findet mein Kollege bei der ersten gründlichen Reinigung ein Serviceheft (untern Sitzt gerutscht), wonach die Kiste mal eben 120000km mehr runter hat. Joo, alles ehrliche Leute. Für die Reaktion des Händlers daraufhin hät man ihm eigentlich ein paar Grüße von Bekannten aus dem Osten schicken lassen müssen. Fragt man bei gebrauchten Autos gezielter nach (sprich der Händler merkt, daß er keinen Volldeppen vor sich hat), wird nahzu immer relativiert (und auch nur häppchenweise) oder er will ab sofort kein Fahrzeug mehr an einen verkaufen (was sein gutes Recht ist). Im übrigen gibts den Passus des dem alter entsprechenden Zustandes des Gebrauchsgutes, d.h., wenn beim 200000km alten Motor was krepiert, sind da nicht ohne weiteres nennenswerte Ansprüche drin (da rächt sich dann ein manipulierter Tacho für den Händler).

Laßt euch doch am besten schon bei Neuprodukten entmündigen (2Jahre Gewährleistung). Schließlich würden die Produkte sicherlich günstiger angeboten werden, wenn die auch neu defekt sein dürften (haha). Ich möcht die KFZ-Spezialisten mal sehen , wenn se wat Elektronisches kaufen (da kenn ich mich aus und kann beurteilen, was länger hält und was nicht). Nur weil sich die meisten hier mit den Kisten gut auskennen, darf deshalb nicht "Ottonormal" bei PKWs weiter ver.... werden, schließlich hat mans früher auch so gemacht, oder wie?

Zur Eigenverantwortung, da bin ich schon der Meinung, daß die mehr zum Tragen kommen darf. Man sollte erwarten können, daß jemand der ins leere Becken springt weiß, was er tut, wenn das leere Becken aber neben einem Kindergarten oder Behindertemwohnheim liegt, muß die "Eigenverantwortung" des Inhabers greifen. Ich kann nicht einfach ein Dach in der Fußgängerzone reparieren und unten nur ein Schild "Bauarbeiten" hinstellen. Möcht mal die Reaktion von euch sehen, wenn der Kram aufgrund mangelnder Absicherung runterkommt und eure Lebengefährtin (-ten) erschlägt. Hättet ja nen anderen Weg nehmen können. Wenn mir im Labor ein Student infolge Stromschlags tod umkippt, bin ich auch erstmal der Dumme. Nicht nur deshalb achtet man bei den Versuchen drauf, was die machen und wie so manches aufgebaut wird. Es beibt aber trotzdem unvermeidbar, an offenen elektrischen Kontakten zu arbeiten, die Studis werden explizit auf die Gefahren hingewiesen (und wenn dann ein dummer Schnack kommt ist der Studi raus!).

Zum Solarium: wieso zu der Dame reingehen? Bei den Leistungen der Sonnenbänke müßte jede einzelne abgesichert sein. Die Tusnelda wär schon zum Meckern rausgekommen. (kleine, nicht ganz ernst gemeinte wortspielerische Ketzerei an Rande: Die die ins Solarium gehen, sind doch eh nicht die Hellsten). Sicher könnte man erwarten, daß die peilt was Sache ist, aber warum nicht mal klären, wieso die solang nicht rauskommt? Könnt auch ein Notfall sein, Kreislaufschwäche, Ohnmacht oder schlicht einschlafen. Hättest die jetzt stundenlang braten lassen? Sonnenbänke sind kein Spielzeug sondern ggfs. sogar ein tödliches Gerät, nicht zuletzt deshalb erwartet der Gesetzgeber beim gewerblichen Betrieb wenigstens ein Mindestmaß an Sachverstand beim Betreiberpersonal. Wozu dann noch die "Schwimmeister" in öffentlichen Bädern? Laß die Leute doch ersaufen wenn was schiefgeht, holen wir beim Reinigen wieder raus, schließlich weis jeder, dass man im Wasser ertrinken kann.

Die "Schärfe" bei meinen Äußerungen bitte ich zu entschuldigen, aber manchmal muß etwas übertrieben werden, um klar zu machen, wo Probleme liegen. Natürlich ist eine erkennbare Rostlaube eine Rostlaube, aber warum die nicht als volldefekt verkaufen. Wenn jemand nicht gewährleisten will, darf halt nix funktioneren, d.h. jedes Aggregat/System als defekt aufführen.

Im übrigen ist nicht jeder G.-Händler ein Lümmel, erste Ausnahme ist der BMW-Händler bei dem ich meinen jetzigen Jag erstanden habe. Der hat jeden Krams reingeschrieben (z.B. kleiner Steinschlag Windschutzscheibe) und die Rep.-Kosten für die ausgelatschten Quelenkerdämpferuchsen sehr sehr kulant in Naturalien vergütet worden. (Wir hatten noch zusammen über die schlechte Inspektion geschimpft, die der Jag-Händler in seinem Auftrag hat machen lassen)

So, nu solls aber gut sein, Gruß

Mattias