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Forum Archive / Jaguartechnik => XJ-40, XJ-81, X300 - Archiv => Thema gestartet von: rolf am Fr.20.Feb 2004/ 14:04:38
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>:(moin, ???
mir hat man einen xj 40, Baujahr 1990, mit einem linken Scheinwerfer, welcher nur für Linksverkehr zugelassen ist verkauft.
Die Herren vom TÜV waren damit nicht so ganz einverstanden.
Wer hat einen linken großen Scheinwerfer zugelassen für Rechtsverkehr zuverhökern, oder kann ich die Laterne abkleben.
Gruß Rolf
ewald.sylt@t-online.de
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Hallo Rolf,
die Mechaniker haben bei unseren Testfahrzeugen aus England die Scheinwerfer immer abgeklebt.
Die Stelle ist im Glas m.E. markiert.
Schwarzes Tape (dreieckig) müsste eigentlich erstmal ok und zulässig sein. ???
Liebe Grüße
Michaela
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Moin gents,
bei einem Vollgutachten wird ggf. das Auto aber mit einem abgeklebten Scheinwerfer nicht durchkommen. Das ist wie mit den Tachos: dem einen Gutachter reicht ein Geschwindigkeitsmesser, dem anderen muss man ein km/h-Tacho vorzeigen (und sei das Ziffernblatt aus schwarer Pappe und Rubbelbuchstaben selbst zusammengeschustert - das habe ich selbst erlebt).
Schöne Grüße
Dietrich