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Jaguar-Technikforum => C,D,E-Type, S,MK,XK,SS => Thema gestartet von: Dirk_HH am Fr.06.Nov 2015/ 09:11:55
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Moin, moin aus Hamburg,
vor einigen Tagen hatte ich mich im "Jaguar Talk" schon kurz vorgestellt. Eigentlich bin ich auf der Suche nach einem XJ Serie 1 oder 2 und werde morgen (Samstag 7.11.2015) eine Tour druch Deutschland machen, um mir einige Autos anzusehen. Da ich den MK II sehr schön finde, er jedoch bis jetzt immer mein geplantes Budget überschritten hatte, will ich mir auf dem Weg auch einen MK II ansehen, da der Preis sehr attraktiv ist. Aber auf den Fotos habe ich folgendes schon gesehen:
1. Er hat ein altes Kennzeichen aus Holland. 2.Man sieht im Kofferraum einen Gastank.
Nach meiner Information, war es in Holland nicht unüblich, auch alte Autos auf LPG umzurüsten. Dazu jetzt die folgenden Fragen:
a) Seit 1.11.2011 soll es auch möglich sein, ein H-Kennzeichen für LPG Ümrüstungen zu bekommen. Stimmt das?
b) Wenn es eine Ümrüstung vor 1990 war, werden sicherlich die deutschen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. Bekommt man trotzdem eine Zulassung?
c) Welche Unterlagen würde man benötigen (z.B. vom ursprünglichen Einbau), um hier eine Zulassung zu beantragen?
d) Wäre ein Zurück-Bau, wieder auf Benzin überhaupt möglich?
e) Was muss man beachten, wenn man ein Auto aus Holland hier zulassen will ? Vollabnahme?
Wäre toll, wenn ich hier einige Antworten bekommen könnte. Vielleicht kann ich mir den Besuch dort gleich sparen....
Vielen Dank im voraus
Grüße aus dem Norden
Dirk
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Moinsen!
Ohne Gewähr auf die Richtigkeit (da meine Infos diesbezüglich auch schon etwas älter sind) kann ich da folgendes Anmerken:
a.) Keine Ahnung!
b.) Wird der ältere Umbau vom TÜV als "zeitgenössisch" eingestuft kann er wahrscheinlich im Fahrzeug verbleiben.
Grundsätzlich muß das Fahrzeug die seinerzeitigen Sicherheitsanforderung erfüllen, nicht die heutigen! Gibt es dennoch Versagensgründe (z.B: durch gravierende Sicherheitsmängel die sich erst später für diese Anlagen im Allgemeinen ergeben haben) wird der Prüfer die Nachrüstung von eventuellen Komponenten oder auch den Tausch fordern. Da diese dann aber "gefordert" werden, beinflussen sie die H-Einstufung nicht.
c.) Wenn das auf die Gasanlage gemünzt ist und das Fahrzeug von den niederländischen Behörden damit zugelassen wurde würde ich dies zuallererst mit dem TÜV abklären!
d.) Natürlich kann man jedes auf Gas umgebaute Fahrzeug auch wieder zurückrüsten da Gasanlagen immer parallel zur Benzinanlage laufen.
e.) Eine erweiterte Prüfung als Vollabnahme ist wahrscheinlich erforderlich, da NL aber auch schon EU-Papiere hat und die Vorschriften eigentlich die Gleichen sind dürfte das kein Problem sein. Bei EU-Papieren dürfte auch die Unbedenklichkeitsnachfrage beim KBA nicht erforderlich sein.
Gruß
Peter
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Hallo Peter,
Erst einmal Danke für die Antworten. Wenn ich den Wagen morgen gesehen habe, werde ich mal berichten.
Grüße
Dirk
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Moin Jaguar Gemeinde,
Gestern habe ich meine 830km Rundtour durch Norddeutschland gemacht. Der in diesem Thread angesprochene MK II sah auf den Bildern gut aus, entpuppte sich jedoch als totales Restaurations-Projekt und übersteigt damit meine Fähigkeiten.... Also Finger weg.
Eigentlich suchte ich ja auch nach einem XJ und habe mir auf der Tour auch so einige angesehen.
Darüber werde ich in den Rubrik "XJ" einen neuen Thread eröffnen.
Viele Grüße
Dirk