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Jaguar-Technikforum => S-, X-Type => Thema gestartet von: Elmo1006 am Di.13.Dez 2016/ 12:43:41
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Hallo zusammen,
ich bin grad dabei mir ein Fahrwerk für den X Type Estate zu kaufen.
Es soll ein KW Gewindefahrwerk werden. Im Gutachten zum Fahrwerk ist jedoch nur die Limousine gelistet und nach Rücksprache bei KW (Super Service) teilte man mir mit, dass der Kombi nicht getestet wurde.
Sofern die Achslasten passen, könnte ich natürlich über eine Sondereintragung das eintragen lassen.
Frage:
im Gutachten steht
max. Achslast vorne 1135kg und hinten 1100kg
Welchen Wert entnehme ich dem Fahrzeugschein?
7: technisch zulässige Achslast
8: zulässige maximale Achslast
7.1 1095kg
8.1 1095kg
oder
7.2 1145kg
8.2 1145kg
Ich denke 8.1 und 8.2.
Würde heißen: Vorne ok und hinten um 45kg überschritten, oder?
Sind die Dämpferaufnahmen Limousine zu Kombi hinten gleich oder unterschiedlich?
Gruß
Elmar
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so, das mit den Achslasten is geklärt!
Es gelten die Lasten zu 7.1 und 8.1 für die Eintragung.
Somit wäre das kein Problem.
Sind die Stoßdämpfer für hinten bei der Limo und dem Estate gleich?
Gruß
Elmo