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Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: jens am Fr.11.Feb 2005/ 20:46:17
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Hallo,
werde nächste Woche einen E-Type in UK anschauen und vielleicht kaufen. Welche Besonderheiten muss ich beim Import in Deutschland berücksichtigen. Welche kennzeichen muss ich verwenden, wenn ich den Wagen zurückfahren will?
Viele Grüße
Jens
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Hallo Jens,
wir haben uns im August letzten Jahres einen alten S-Type aus Schottland geholt.
Ging alles ganz easy.
Wir hatten zwar Kurz-Kennzeichen dabei, haben sie aber nicht gebraucht, da der Wagen in UK noch angemeldet war.
Ganz, ganz, ganz, wichtig : lass Dir das V5 (englischer Eigentumsnachweis- ähnlich wie Brief) unbedingt mitgeben.
Das erspart Dir im Nachhinein viel Schreiberei mit den Behörden, ewig lange Wartezeit und noch mal ein paar Pfund extra Gebühren... http://www.jaguar-online-club-forum.de/index.php?board=230;action=display;threadid=3196
Gruß
Michaela
P.S. Du hast auch noch eine PN!
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Hallo Jens,
wichtige Punkte:
1. Wie bereits erwähnt "V5 Papiere" MÜSSEN dabei sein!!
2. Ein Kaufvertrag inkl. Nachweis das der Verkäufer das Geld erhalten hat! Er muss das nochmal extra bestätigen. Diesen Kaufvertrag lässt du dann am besten von einem beglaubigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzen....sonst kann es eventuell bei der Zulassungstelle Probleme geben!
3. Mit Kurzzeitkennzeichen darfst du nicht in England fahren,auch nicht mit roten Händler Schildern! Das Fahrzeug muss noch "Road Tax" haben,damit du mit der Englischen Zulassung zurück fahren kannst. Wenn möglich auch "MOT" das ist der Englische Tüv.
4. HPI Check ist eigentlich nur bei jungen Fahrzeugen nötig (frei von rechten Dritter)!
5. Achte darauf,dass eine Service History dabei ist! Anzahl der Vorbesitzer steht auch in den V5 Papieren....
MfG :+++
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2. Ein Kaufvertrag inkl. Nachweis das der Verkäufer das Geld erhalten hat! Er muss das nochmal extra bestätigen. Diesen Kaufvertrag lässt du dann am besten von einem beglaubigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzen....sonst kann es eventuell bei der Zulassungstelle Probleme geben!
Wir hatten zwei ( Deutsch/Englisch ) vom ADAC dabei, damit gab es auch keine Probleme.
Übrigens: wenn Du die Fahrzeugdaten schon vorher hast, dann lass Dir vom Kraftfahrtbundesamt eine Unbedenlichkeitsbescheinigung für dieses Fahrzeug schicken. Kommt innerhalb 2-3 Tagen und ist einen Monat gültig. Muss auch bei der Zulassung vorgelegt werden.
Gruß
Michaela
P.S. und nochmal: alles ganz easy, auch wenn sich das jetzt sehr aufwändig anhört. Wir sind an die Sache ziemlich blauäugig ran gegangen und haben es, außer die Miesere mit dem V5, doch recht locker bewältigt.
Nur Mut :+++ Das ist eine tolle Sache, sein Auto aus dem Ursprungsland zu holen!
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Und hier im Anhang ist das ominöse V5C (Form V62),
das Ding regelt den ganzen Verkauf, und diese Web - Seite (http://www.dvla.gov.uk/welcome.htm)
bestehe unter allen, wirklich allen Umständen dass Du das originale V5 mit nach D nimmst. Der Engländer bietet Dir sicher an es selbst nach Swansea zu schicken, mach´ dass ja nicht, Du brauchst das V5 hier bei der Zulassung und nicht´s anderes.
Das V765 für die - Permanente Ausfuhr eines Vehicles aus GB -, welches Dir anstatt des V5 überreicht wird taugt in D nichts, aber auch gar nichts.
Kaufvertrag wie vor beschrieben, kann man auf der ADAC Seite runterladen in D und E.
Kein Zoll, keine Umsatzsteuer, keine Vorfahrt bei der Einfuhr in D beim Zoll zur Deklaration.
Vor der Fahrt zur Zulasungstelle und TÜH,
Reifen - wegen Geschweindigkeit und Gewichtsindex
Warnblinkanlage
Tachoumrüstungen eventuell ???
gruß
me. Gerd
[gelöscht durch Administrator nach 600Tagen ]
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3. Mit Kurzzeitkennzeichen darfst du nicht in England fahren,auch nicht mit roten Händler Schildern! Das Fahrzeug muss noch "Road Tax" haben,damit du mit der Englischen Zulassung zurück fahren kannst. Wenn möglich auch "MOT" das ist der Englische Tüv.
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Hallo Axel,
Das ist mir neu. Woher hast Du die Info, dass man mit deutschen Kurzzeitkennzeichen nicht in England unterwegs sein darf?
Ich habe meinen XJS vergangenes Jahr mit Kurzzeitkennzeichen in England abgeholt und hatte dabei keinerlei Probleme.
Gruss
Peter
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Hallo Jens,
erzähl' mal was.... man ist ja nicht neugierig ;)
Liebe Grüße
Michaela :-X
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@Peter: Ich habs am eigenen Leib zu spüren gekriegt! Bin mit 04er Kennzeichen von der Polizei in UK angehalten worden! Gab stress ohne ende! Hab dann mal im Internet geschaut und es hat sich auch bestätigt! Du darfst ja auch nicht nach Polen mit 04er fahren,obwohl die in der EU sind! :P
Gruß
Axel