Neues Forum des Jaguar-Online-Club
Jaguar-Talk => Rechtliches / Probleme => Thema gestartet von: JagDriver am Sa.06.Aug 2005/ 13:43:41
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Hallo Zusammen,
gibt es eigentlich in der STVO einen Hinweis darüber, was man für Schuhwerk beim Autofahren tragen darf oder nicht?
Ist z.B. Barfußfahren erlaubt?
Gruß
JagDriver ;)
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Hallo Jag Driver
Kenne mich da nicht aus,aber in einer Autosendung habe ich gesehen ,dass Lkw Fahrer abkassiert wurden welche keine Schuhe anhatten. :o
Gruß Mario.
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...aber in einer Autosendung habe ich gesehen ,dass Lkw Fahrer abkassiert wurden welche keine Schuhe anhatten...
Hallo Mario,
wir haben offensichtlich die gleiche Sendung gesehen... ;)
Gruß
Detlef ;)
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Hallo zusammen,
hierzu ein Bericht vom ADAC:
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
Gute Nacht wünscht
Steffen :zzz
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Hallo Steffen,
vielen Dank für Deinen Hinweis.
Das ist es exakt was ich gesucht habe... :+++ :+++ :+++
Dann werde ich mal versuchen, diese Informationen an die entsprechende Stelle weiter zu vermitteln... :D
Gruß
Detlef ;)
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Doktor Kaetzel,
ich bin beeindruckt! ;)
Gruß Mario.
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Hi Steffen,
10 Tage Internet-Entzug scheinen große Potientiale freizulegen (Uhrzeit des Threads und die ausführliche und vollständige Erläuterung), gelle ;).
Grüße nach PS
Dino
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Nur weil ich einen Bericht ins Forum kopiert habe? :o
Ihr seid zu liebenswürdig. :D
@ Dino:
Die erlebten 10 Tage liesen einen nicht mal an das Internet denken.
Diese perfekt organisierte Ausfahrt ( mit einem lustigen Völkchen ) muß nun erst mal gedanklich verarbeitet werden. :+++
Gruß
Steffen
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@steffen:
Nur weil ich einen Bericht ins Forum kopiert habe?
nun ist die Illusion zerplatzt :)
und das mit dem lustigen völkchen kannste laut sagen!
D.W. alleine ist schon ein lustiges völkchen. völkchen (mehrzahl) deshalb, da er wohl wieder für 2 gegessen hat ?!? :-X ;)
war bestimmt lustig.
grüße
DINO
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D.W. alleine ist schon ein lustiges völkchen. völkchen (mehrzahl) deshalb, da er wohl wieder für 2 gegessen hat ?!? :-X ;)
Hallo Dino,
Gegenüber Rocky ( aber auch Walter ) war D.W. in der Kategorie Nachtisch ein Asket.
Unglaublich was man so alles in sich rein schieben kann. :D
Gruß
Steffen