Damit ein in der EU hergestelltes Fahrzeug
zollfrei nach Deutschland oder in ein anderes EU Land re-exportiert werden kann, braucht es gewisse Nachweise der präferenziellen Ursprungseigenschaft. Anschließend kann eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 von uns erstellt werden.
Das EUR.1 ist bei der Ausfuhr des Autos bei einer zuständigen schweizerischen Ausfuhrzollstelle innerhalb der Öffnungszeiten beglaubigen zu lassen.
Damit die Warenverkehrsbescheinigung beglaubigt wird, muss das Fahrzeug bereits mit einem Ursprungsnachweis von der EU in die Schweiz eingeführt worden sein. Daher ist eine Bestätigung des schweizerischen Generalimporteurs anzufordern, woraus hervorgeht, dass das Fahrzeug bereits als Ursprungsware präferenzberechtigt in die Schweiz eingeführt worden ist. Falls es sich um ein Occasions-Fahrzeug (einen Gebrauchtwagen) handelt, kann der Ursprung auch mit einer Herstellererklärung des EU-Herstellerwerkes nachgewiesen werden.
Zudem ist für das ausgeführte Fahrzeug eine Ausfuhrdeklaration zu erstellen und es muss der Ausfuhrzollstelle eine Kopie des Fahrzeugausweises vorgelegt werden.
...........
Zusätzlich kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert oder Kaufpreis hinzu
.................
Quelle: https://ausfuhrbegleitdokument.com/auto-import-deutschland/#COC_EG-Konformitatsbescheinigung