N`abend gents,
das Amtsgericht Viechtach hat sich zum Thema Querparker, wie man häufig nun Smartautos, Polos, Minis, Toyota Yaris´u.a. sieht geäußert: Grundsätzlich wird in Fahrtrichtung längst der Fahrbahn geparkt in Deutschland. Aber im Sinne eines optimal zu nutzenden Parkraumes ist es zulässig mit seinem Einaufswagen schon mal quer zur Fahrbahn zu parken.
Na denn los...
Schöne Grüße
Dietrich