Hallo Dietrich,
im Korrigieren sind wir spitze

Beim Import aus der Schweiz spielt es eine Rolle, ob der Wagen ursprünglich innerhalb der EU hergestellt worden ist, denn dann ist es ein Re-Import. Man braucht dazu nicht die Anmeldepapiere oder so, sondern die Bestätigung des Herstellers. Das gilt auch für so eindeutige Fälle wie Jaguar. Beim Re-Import ist man vom Zoll befreit, nicht aber von der Mehrwertsteuer. Würde der Verkaufspreis Schweizer MwSt beinhalten, würde diese erstattet.
Die Re-Import-Befreiung vom Zoll ist eine Sondervereinbarung zwischen der Eu und der Schweiz, und gilt daher nicht für die USA. Wenn Du in den USA zwei Verträge hattest, dann lag das daran, dass der Vertrag für den Deutschen Zoll als zu niedrig getürkt war, um Zoll zu sparen

Gruß
Markus