Autor Thema: XJ Coupe  (Gelesen 11948 mal)

Offline jojo62

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Re: XJ Coupe
« Antwort #10 am: Mo.03.Dez 2007/ 17:41:01 »
... Entfallen dann alle "Einfuhrsteuern und -zölle"? Blöd nur, daß der momentane Verkäufer den deutschen Brief nicht hat.
.
Es spielt steuerlich keine Rolle, ob der Jag schon mal in D angemeldet war.
Meines Wissens kommst du um die 19% Märchensteuer nicht herum - es sei denn, du kennst einen Österreicher oder Holländer, den du als Strohmann einsetzen kannst. 

Offline Marcel

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Re: XJ Coupe
« Antwort #11 am: Di.04.Dez 2007/ 07:07:59 »
Hallo Joachim,

mit Österreich funktioniert das nicht mehr, habe ich gerade von jemandem erfahren, der einen Jensen aus der Schweiz einführen wollte.

Viele Grüße und vielen Dank,

Marcel.
XJ 5.3 Coupé (1975) und XJS V12 Convertible (1994)
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Offline jojo62

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Re: XJ Coupe
« Antwort #12 am: Di.04.Dez 2007/ 18:37:04 »
Hallo Joachim,

mit Österreich funktioniert das nicht mehr, habe ich gerade von jemandem erfahren, der einen Jensen aus der Schweiz einführen wollte.

.. warum das denn ? Der österreichiche Staatsbürger zahlt keine 19% Märchensteuer sondern weniger. Wenn das Auto in Österreich verzollt ist,  verliert der neue Besitzer plötzlich die Lust an seinem neuen Auto und verkauft es steuerfrei nach Deutschland an einen deutschen Käufer .....

Offline Marcel

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Re: XJ Coupe
« Antwort #13 am: Mi.05.Dez 2007/ 06:17:24 »
Hallo Joachim,

ich weis nicht warum, aber genau das scheint nicht mehr zu gehen. Der Freund von mir macht so was nicht zum ersten Mal, O-Ton "einige meiner vielen grauen Haare kommen von Debatten mit dem Zoll!"

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline carlv12

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Re: XJ Coupe
« Antwort #14 am: Mi.05.Dez 2007/ 10:02:39 »
Hallo allerseits,

ich kann euch nur über meinen Kauf des XJ Coupés vor einem Jahr in Österreich berichten. Bei Kauf von einer Privatperson zahlt man keine Mwst., da ein Privatmann keine Rechnung ausstellen kann.

In meinem Fall wurde der Wagen als Firmenwagen verkauft und da war also die österr. Mwst von 20% im Preis drin.

Zoll fällt meines Wissens aus EU-Staaten nicht an, aber natürlich schon bei Autos aus der Schweiz.

In Spanien musste ich dann beweisen, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Firma aus Österreich auch stimmt und dass der Wagen dort abgemeldet wurde und etliche Papiere übersetzen (aber das kann ich ja, hehe...) Die Oldtimer-Zulassung bekomme ich hoffentlich noch diesen Monat....

Gruß aus Valencia und viel Glück an Marcel bei seiner Besichtigung des XJ Coupés.

Carlos
3 x XJS/-S V12, 3 x E Type V12, 2 x XJ81, XKR, Jaguar XJ12 SIII,, Mercedes 250CE + 350SLC, Bentley Turbo R, Corvette Stingray, McBurnie Daytona Spyder, Buick Riviera, Aston Martin DB7, Viper SRT10

Offline Gerd Münch

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Re: XJ Coupe
« Antwort #15 am: Mi.05.Dez 2007/ 18:00:48 »
Abend´Leute,

.. warum das denn ? Der österreichiche Staatsbürger zahlt keine 19% Märchensteuer sondern weniger.

Zitat
ich weis nicht warum, aber genau das scheint nicht mehr zu gehen
Marcel.
Zur Info <Link>

deswegen geht das nicht mehr, bzw. macht das keinen Sinn mehr!

... und in Österreich heißt es auch richtigerweise  - Umsatzsteuer!

gruß
me. Gerd
« Letzte Änderung: Mi.05.Dez 2007/ 20:19:16 von Gerd Münch »

Offline Dietrich

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Re: XJ Coupe
« Antwort #16 am: Mi.05.Dez 2007/ 20:47:35 »
Moin gents,

bitte korrigiert mich aber ist es nicht so, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss, wenn aus einem Nicht-EU-Land ein Wertgegenstand importiert wird ?

Ich meine noch, mich an die zwei Kaufverträge die immer bei in den USA erworbenen Fahrzeugen abgeschlossen worden sind zu erinnern. Einer über den deal und einer für den deutschen Zoll.....

Aber das ist auch schon wieder 15, 20 Jahre her.

kind regards
Dietrich

Offline Markus

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Re: XJ Coupe
« Antwort #17 am: Do.06.Dez 2007/ 23:34:05 »
Hallo Dietrich,

im Korrigieren sind wir spitze  :D

Beim Import aus der Schweiz spielt es eine Rolle, ob der Wagen ursprünglich innerhalb der EU hergestellt worden ist, denn dann ist es ein Re-Import. Man braucht dazu nicht die Anmeldepapiere oder so, sondern die Bestätigung des Herstellers. Das gilt auch für so eindeutige Fälle wie Jaguar. Beim Re-Import ist man vom Zoll befreit, nicht aber von der Mehrwertsteuer. Würde der Verkaufspreis Schweizer MwSt beinhalten, würde diese erstattet.

Die Re-Import-Befreiung vom Zoll ist eine Sondervereinbarung zwischen der Eu und der Schweiz, und gilt daher nicht für die USA. Wenn Du in den USA zwei Verträge hattest, dann lag das daran, dass der Vertrag für den Deutschen Zoll als zu niedrig getürkt war, um Zoll zu sparen  : no no *

Gruß
Markus