Moooment!
...sollte man normalerweise dann das Auto in Berlin mit den holländischen Papieren auch irgendwann zugelassen bekommen.
Niederländische Fahrzeugpapiere gibts doch erst, wenn du das Fahrzeug dort zulassen würdest!
Egal über welches Drittland du importierst, es bleibt ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land!
Wenn du aber die Abfertigungs- und Zollpapiere meinst, das interessiert den §21 Abnahmeberechtigten doch garnicht! Höchstens vielleicht diese Unbedenklichkeitsbescheinigung unseres KBA?!
Und mit dem Zoll wäre ich mir da nicht so sicher!
Muß so ein altes Auto überhaupt noch verzollt werden? Hatte mal gelesen, für Oldtimer solle es keinen Zoll geben!
Und warum soll die Einfuhrumsatzsteuer entfallen?
Du bezahlst sie vielleicht nur nicht, weil du einfach so über die Grenze fährst??
Evtl. kann der Verkäufer seine Steuer geltend machen und dir das Fahrzeug "netto" verkaufen!
So viel Zeit muß sein

Gruß
Florian