Moin Burkhard,
da GB kein Exportkennzeichen besitzt (wer will auch schon ein Auto von denen?) gibt es ja diese Regelung mit der Grenzversicherung, welche eigentlich nur für den Export aus D gedacht ist, für den Import aus GB und Irland.
Mit dem Unterschied, das diese Versicherung hier nur für 4 Wochen gültig ist.
(Bei Export bis zu 6 Monate)
Willst du ein Fahrzeug aus D exportieren, kräht auch niemand nach einer Kfz-Steuer, da du ordnungsgemäß exportieren willst. (Jedenfalls besteht die Absicht öfter mal)
Das gleiche gilt im Prinzip für ein Kurzzeitkennzeichen.
Ein Kurzzeitkennzeichen darfst du zudem nicht im Ausland an das Fahrzeug basteln!
Wg. unerlaubter Fernzulassung, hoheitliche deutsche Amtshandlung, ... bla bla...
Darüber hinaus wäre ein Kurzzeitkennzeichen ja eine nicht erlaubte Doppelzulassung.
Zumindest bis das Fahrzeug bei der DVLA als dauerhaft exportiert gemeldet ist (mit dem Abschnitt aus dem V5C) oder vorher eine SORN-Meldung erfolgte (Statutory Off Road Notification).
Bei letzterem darfst du aber nicht mal in GB fahren

Die Regelungen sind hier wohl noch etwas unklar und/oder Auslegungssache.
Ob das britische Fahrzeug noch Tax hat, ist jetzt auch nicht sooo wichtig.
Allerdings MUSS es zwingend eine gültige MOT haben, da es ja noch regulär zugelassen ist.
Nur nicht mehr versichert, da in GB die Versicherung auf den Fahrer läuft und nicht auf das Auto.
Daher wieder die Grenzversicherung.
Ich hoffe dem ist etwas zu folgen?

Die sicherste Sache wäre natürlich ein Trailer, was natürlich erheblich aufwendiger, teurer und langweiliger wäre.
Ich wollte den Chasseur eigentlich auch nicht richtig zulassen, sondern wäre mit mehreren Kurzzeitkennzeichen weitaus günstiger.
Allerdings kann ich dann nie ins Ausland knallen und müsste mich ständig auf der Zulassungsstelle ärgern.
Gruß
Florian