Hallo Verkehrssünder,

Frankreich hat die Möglichkeit, über die deutschen Ordnungsbehörden die ausstehenden Beträge Beizutreiben. Ich empfehle, das Protokoll zu bezahlen.
Im Übrigen wundert mich immer wieder, wie Leute die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und ihr Fahrzeug im Parkverbot abstellen oder die zulässige Höchtgeschwindigkeit überschreiten sich anschließend darüber aufregen, wenn sie Strafe zahlen müssen. (Damit ist hier Niemand persönlich gemeint!!)
Gesetze, Verordnungen und Erlasse gelten halt immer nur für alle anderen und halt nie für einen selbst.

Gruß:
Christian