Moin Buddy,
meines Wissens haften Kommunen zu einem großen Teil bei Schäden, die an Fahrzeugen auftreten, die gemäßigt über unmarkierte Bodenwellen gefahren sind und beschädigt wurden. Hierzu gibt es entsprechende Rechtsprechung. Aus diesem Grunde werden auch keine Bodenwellen beispielsweise an verkehrsberuhigten Bereichen angelegt.
Bei Pollern, Blumenkübeln, Fahrbahnschäden usw., die man nicht richtig erkennt, die nicht großzügig genug markiert, ausgeweisen und positioniert worden sind etc. wird es wie üblich in der Rechtsprechung auf die "Umstände" ankommen. Merke aber: Grundsätzlich haben die Kommunen häufig die besseren Karten.
Ist mir bekannt, dass mein Auto von Pollern umgeben ist und fahre ich dennoch gegen einen, hafte ich für den Schaden, denn ich hätte natürlich aussteigen können und notfalls müssen, um mich über die Größe der Verkehrsfläche zu überzeugen.
Oder ein alltägliches Beispiel aus Berlin: Steht an einer dreispurigen breiten Hauptstraße eine Tempobegrenzung auf 30 km/h mit dem Hinweis auf Fahrbahnschäden, bin ich selbst Schuld, wenn ich mit dem Motorrad beim nächsten Krater stürze: 30 km/h ist lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit und ich habe mein Fahrverhalten den russischen Straßenbedingungen anzupassen.
Also schön vorsichtig...
Schöne Grüße
Dietrich