Moin zusammen,
Na ja ich hab heute mal mit nem netten TÜV- Prüfer geredet und der hat mir gesagt das die Eintragung der neuen Dämpfer kein Problem darstellt...
Aber nur unter einer Bedingung:
es MUSS eine Leutweitenregulierung verbaut sein, es sei denn das Fahrzeug ist noch vor EZ 01.01.1990
ohne die keinen Tüv, keine Eintragung und keine Betriebserlaubnis.
mfG Bernd