Autor Thema: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer  (Gelesen 19539 mal)

Offline Tom

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #10 am: Mi.09.Nov 2011/ 21:29:57 »
Hallo, Florian,

Zitat von: Chefspakken
Also ist der E-Type in diesem Falle im Betriebsvermögen, gegen einen steuerneutralen Abgang liquider Mittel?
Korrekt. Allenfalls bei Verkauf gewinnerhöhend!

Steuerneutraler Abgang liquider Mittel  -  muß ich mir merken, feine Formulierung  :super
 
Wenn der E-Type regelmäßig in Gebrauch ist, also als "Nutz"fahrzeug dient, wird er ja auch beansprucht. Dann kann man auch die Abschreibungen vornehmen.
Man sollte sich dann aber darüber klar sein, dass der Wagen nach ein paar Jahren vollständig abgeschrieben ist, dann aber bei Verkauf oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen der dann vorhandene tatsächliche Wert zu versteuern ist. Wenn man ihn hegt und pflegt, dürfte sich das kaum rechnen.
Mit der 1%-Regelung setzt Du pro Jahr 12 % des früheren Listenpreises für die Privatnutzung gewinnerhöhend an. Zuzüglich Umsatzsteuer. Macht in 5 Jahren 60 % nur für die Nutzung.

Mal ein ganz vereinfachtes Rechenbeispiel:
Kaufpreis € 50.000
ehemaliger Neupreis: € 15.000
jährliche Kosten:
Steuer, Versicherung € 500
Benzin: 5.000 km x 20 l x 1,50 = € 1.500
Reparaturen: € 1.000
Abschreibung: € 10.000

Kosten in 5 Jahren: (500+1.500+1.000+10.000) x 5 = 65.000
Versteuerung Privatnutzung:
Listenpreis € 15.000 x 1% x 60 Monate = 9.000 als Nutzungsvorteil zu versteuern

Rechnung: + 9.000 ./. 65.000 = Gewinnminderung um 56.000 - verteilt über 5 Jahre

Nach 5 Jahren ist der Kaufpreis abgeschrieben, wird dann der Wagen für den Einkaufpreis von € 50.000 wieder verkauft, müssen diese 50.000 als Erlös versteuert werden. Die Gewinnminderung durch die laufenden Kosten der 5 Jahre wird damit auf schlappe € 6.000 reduziert. Und Du zahlst im Verkaufsjahr die Steuern auf volle € 50.000 Veräußerungsgewinn auf einen Schlag! Da hat schon mancher laut aufgestöhnt.
Und wenn das Auto inzwischen mehr wert geworden ist? Gut für den Geldbeutel, schlecht für die Steuer.

Und wenn dann noch so ein paar kleinere steuerliche Schweinereien wie Umsatz- und Gewerbesteuer dazukommen, dann hat man ganz schnell mal heftig draufgelegt.

Habt Ihr es alle verstanden?  ;D  Nein? Dann wisst Ihr jetzt, wie es mir geht, wenn Ihr Euch über Magnetventile oder Luftmassenmesser unterhaltet.  :+++ 


Gruß

Tom

Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #11 am: Do.10.Nov 2011/ 08:55:48 »
Habt Ihr es alle verstanden?  ;D  Nein? Dann wisst Ihr jetzt, wie es mir geht, wenn Ihr Euch über Magnetventile oder Luftmassenmesser unterhaltet.  :+++ 
:D

Moin Tom,  :super
mein Fachgebiet sind weder Magnetventile noch Steuerrechtssysteme  :gruebel

Ich versuche nur manchmal über den Tellerrand zu spähen  :-\

Betrachte ich hier die Opportunitätskosten, also die Kosten einer möglichen Alternative, ist das garnicht so schlecht mit der Beispielrechnung.

Wenn wir jedoch von einem identischen Kaufpreis bei einem Neuwagen von 50k€ ausgehen und der Listenpreis wohl möglich noch bei 60k€ liegt, ist meine Privatnutzung ja schon mit 60.000€ x 0,01 x 60 Monate = 36.000€ anzusetzen.

Wenn ich den Oldtimer aber nach 5 Jahren zum gleichen Preis wieder verkaufe, habe ich natürlich eine zu versteuernde Einnahme, welche aber höher ist als die des ehemaligen Neuwagens (logisch).
Das macht ja auch garnichts, denn eine zu versteuernde höhere Einnahme ist immer besser als eine niedrigere.
Ich habe ihn doch schon steuerlich abgeschrieben, sodass der Verkaufspreis wie eine aktivierte, stille Reserve zu sehen ist oder?

Die Unterhaltskosten können wir vernachlässigen, da zu modellspezifisch.

Wenn man steuerlich gut beraten ist und keine unnötigen Abgaben abführt, kann man sich doch dann über hohe Steuerzahlungen freuen, als Zeichen eines guten Wirtschaftens.
Das persönliche Empfinden über Sinn und Unsinn lassen wir aber lieber mal außen vor.
 ;)

Gruß
Florian
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Offline Dietrich

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #12 am: Do.10.Nov 2011/ 15:22:51 »
Moin gents,

einigermaßen kann ich folgen, wenn auch schwer. Letztendlich habe ich ähnlich gewirtschaftet mit den Oldies und der Autonutzung im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit meiner Frau.

Irgendwann wurde es dann dem Finanzamt zu bunt und uns wurde nachträglich aufgrund stetiger Verluste Liebhaberei erklärt. Klar. Auch bei einem Verlust von nur 3.000,- € bei einem Umsatz von 35.000,- €. Nicht viel, aber als Nebenerwerb nicht schlecht. Ich habe inzwischen den Scheuneninhalt aufgelöst und meine Frau gibt in der Steuererklärung nur noch Nullen an. So spare ich mir der Errechnung einer mehrtätigen nutzlosen Einkommensteuererklärung.

Allerdings wurde uns nun auch Liebhaberei bei einer Immobilie vorgeworfen, die jahrelang versteuerten Gewinn abgeworfen hatte und nur im letzten Jahr zu Verlusten führte. Hinweis des Finanzamtes: Verluste aus Vermietung und Verpachtung könnten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Gewinne seien zu versteuern. - Unglaublich !

kind regards
Dietrich

Offline Marcel

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #13 am: Do.10.Nov 2011/ 20:10:58 »
Hallo allerseits,

kauft Euch doch einfach diese Autos von Eurem Privatvermögen, dann ist das Thema doch erledigt. Warum muß ich in meinem Firmenfuhrpark einen Oldtimer haben, um ihn gelegentlich zu nutzen?
Freut Euch doch einfach über geringe Versicherungstarife und niedrige Kfz-Steuern, und genießt die Fahrerei. Ist doch viel schöner als sich mit dem Finanzamt rumzuärgern... .
Meine Meinung.

Viele Grüße,

Marcel.
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vaurien

Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #14 am: Fr.11.Nov 2011/ 03:22:25 »
Da schwinge ich doch mal in voller Resonanz zu Marcel. Doch da gibt es einen Trick der vielleicht für
die Zukunft hilft. Veräussert nicht Euere Geschäftswagen so einfach, wenn absehbar dieser schon
heute das Zeug hat ein Klassiker zu werden! Belasst diesen in der Firma und haltet ihn auf 1A tech.
Stand. Dann bekommt dieser mal den Status einer abgeschrieben Schreibmaschine und ist keine
"Liebhaberei" (sondern mehr)! Selbst wenn Ihr diesen dann an Euch verkauft -am besten mit einem Gefälligkeitsgutachten- wird es ein Geschäft = Vor-/ und nicht Nachdenken (v.Clausewitz).

Grüße

Gregor

Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #15 am: Fr.11.Nov 2011/ 08:13:19 »
Moin Marcel,

das kann man sich ja leider manchmal nicht aussuchen.

Wie Tom schon ganz richtig angeführt hat:
...
Solange der Jaguar zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist er zwangsweise Betriebsvermögen, bis er verkauft oder nach Anderung der Privat-Nutzung auf über 50 % entnommen wird. Nur sind halt die Kosten nicht absetzbar.
...
Es drehte sich ja um ein betrieblich genutztes Fahrzeug, also einen Oldtimer anstatt des üblichen Firmenwagens. (Vgl. Jag-Virus)
 ;)


@Gregor:
Mit dem Vordenken ist das so eine Sache, denn man müsste den Sachverhalt dann vollständig erfassen.
Dein "Trick" erweist sich möglicher Weise als unvorteilhaft, wenn man den Vorgang aus kostenrechnerischer Sicht betrachtet.
Ich denke dabei nur mal an Dinge wie Kapitalkosten und Eigenkapitalrendite.

Aber vielleicht ufert das Thema hier etwas zu weit aus?

Gruß
Florian
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vaurien

Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #16 am: Fr.11.Nov 2011/ 09:57:22 »
Aber Hallo ...darum geht es doch bei jeder Diskusion mit dem Finanzamt ausschliesslich......

Kosten sozialisieren....

......Gewinne privatisieren

und die Kapitalrendite unterliegt doch dem Wunsch nach dem Objekt der Begierde sowieso und stellt sich eventuell ein....nach dem Verkauf derselben....ansonsten wurde es halt über Jahre genutzt....auch nicht schlecht.

Grüße

Gregor

Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #17 am: Fr.11.Nov 2011/ 10:18:55 »
Moin Gregor,

du hast natürlich Recht.

Ich habe aber natürlich keine Kosten ohne Gewinne, zumindest nicht langfristig  :-\

Über eine möglichst lange Zeit zu nutzen macht in der Tat manchmal am meisten Sinn.
(Natürlich nicht bei allen Dingen)

Ich hatte Deine Ausführung etwas fehlgedeutet und dachte du wolltest das Fahrzeug nur in der Firma belassen ohne es zu nutzen.
Das hätte wenig Sinn gemacht und wir wären wieder beim Ausgangsthema!  ;)

Natürlich spielt überall etwas Wunschdenken, Geschmack und persönliche Überzeugung in die Entscheidungsfindung hinein.

Gruß
Florian
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Offline Marcel

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #18 am: Fr.11.Nov 2011/ 16:18:37 »
Hallo Florian,

warum kann ich es mir nicht raussuchen, ob ich einen e-Type als Firmenfahrzeug oder privat nutze? 600 km in 2 Jahren, der Wagen war also nach meinem Dafürhalten mit einer Fahrtstrecke von 25 km im Monat ohnehin ein Standzeug und nicht ein Fahrzeug.

Viele Grüße,

Marcel.

PS: In irgendeinem anderen Urteil wurde auch ein Ferrari aus den 70er Jahren nicht als Dienstwagen anerkannt.

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Offline V-Mann

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Re: Kein Betriebsausgabenabzug für Luxus-Oldtimer
« Antwort #19 am: Fr.11.Nov 2011/ 18:37:31 »
Moin Marcel,

natürlich kannst du dir das aussuchen, wenn du das Verhältnis von Privat- zu Firmenfahrten beachtest.

Du kannst natürlich auch einfach weniger Firmenfahrten angeben, dann stellst du dein Fahrzeug der Firma halt kostenlos zur Verfügung.

Aber wenn ich das Fahrzeug schon für den Job nutze, dann will ich dafür auch etwas haben...
D.h. wenigstens die (ich glaube) z.Zt. 0,30€/km

Wir hatten das Thema von diesem E-Type verallgemeinert  : flüster  :Cool2*

Gruß
Florian
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