Autor Thema: Kabelbaum auswechseln  (Gelesen 14667 mal)

Offline Dietrich

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Re:Kabelbaum auswechseln
« Antwort #10 am: Di.18.Mai 2004/ 13:15:17 »
Moin Detlef,

da habe ich dann wohl nicht genügend zwischen den Zeilen gelesen.

Sofern der Händler bisher top Waren geliefert hat und durch Zuverlässigkeit und Freundlichkeit aufgefallen ist, ist er in einem derartigen Fall natürlich genauso angemeiert, wie Du.

Und wenn der Hersteller bisher sehr gute Waren hergestellt hat und nun ein Montags-Kabelbaum dabei ist, wird es wohl sicherlich zu einer zufriedenstellenden Regelung kommen können.

Viel Erfolg
Dietrich

Offline sturm

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Re:Kabelbaum auswechseln
« Antwort #11 am: Fr.21.Mai 2004/ 17:20:49 »
Hallo,

ich kann den Unmut verstehen, den die ganze Angelegenheit verursacht hat. Aber leider hat die deutsche Rechtsprechung einfach ein paar Regeln aufgestellt, an die man sich halten muss.

Dazu gehört auch, dass der Käufer die gelieferte Ware zu prüfen hat, bevor er sie verarbeitet. Wenn nun die Frage nach dem wie kommt, dann würdest Du vor Gericht gesagt bekommen, dass ja die Kabel durch Farben zu unterscheiden sind und daher auch zumindest in Stichproben geprüft werden kann, ob alles ok ist, denn zum Einbau muss dem Betrieb ja der Schaltplan mit den Farbbangaben vorgelegen haben.

Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Reklamation auch ohne Probleme möglich gewesen. So stehst Du vor dem Problem, dass Du nur noch auf Kulanzbasis etwas regeln kannst, denn Du hast die Originalware beschädigt (Ummantelung aufgeschnitten), velötet und ergänzt.
Damit ist jeder in der Lieferkette aus der Haftung (nach deutschem Recht). Auch die sogenannte Durchgriffshaftung ist damit erledigt.

Des weiteren hast Du grundsätzlich nur eine Reklamationsfrist von 10 Tagen für offene Mängel. Fehlende Kabel sind ein offener Mangel. Bei den falschen Farben könntest Du mit Reklamation auf versteckten Mangel Glück haben, da hier in gutem Glauben die Richtigkeit angenommen werden musste. Aber - auch versteckter Mangel muss schriftlich innerhalb 10 Tagen nachdem er erkannt wurde reklamiert werden, um den Rechtsanspruch zu erhalten.

Ich kann nur allen Betroffenen empfehlen, sich an diese Regeln zu halten, wenn Ihr Geschäfte mit Lieferanten und/oder Zwischenhändlern macht, denn bei Nichtbeachtung seid Ihr die Dummen.

Zum Schlußß wünsche ich Dir, dass Deine Katze trotz des Ärgers demnächst läuft und sich des Sommers freuen kann.

Gruß

Sturm