Autor Thema: V5C / V52 / V756 /V561  (Gelesen 2001 mal)

Michaela

V5C / V52 / V756 /V561
« am: Do.09.Sep 2004/ 15:47:32 »
Hallo Leute,

gibt es jemand, der weiß oder der jemand kennt, der es wissen müsste, was der Unterschied zwischen einem "siehe oben" ist?


Also das V5 ist in UK der sogenannte Brief (Eigentumsnachweiß) den wollten auch die deutschen Behörden haben.
Die haben die Goldkatze aber mit dem V561 (Dokument of permanent Export) tüvabgenommen und zugelassen ???


In UK läuft nun immernoch die Geschichte mit dem V5. Dafür brauchen wir eine Adresse in UK (darf nicht der Verkäufer sein) Danke Alfred :-*
Wir könnten aber noch mal ein V561 beantragen, obwohl schon getan und mit 20 GBP bezahlt :P


Ausserdem liegt bei dem ganzen Wust noch mal ein Antrag V62 bei und ein V756.
Es gibt für die Adresse (in UK) immer nur ein Feld im Formular, sodass das ja dann der Eigentümer wäre ???


Gut, ich habe das Teil nun TÜV- und Zugelassen, was sollte es mich scheren ???
Oder brauche ich das V5 doch vielleicht noch irgendwann ???


Hier wäre guter Rat teuer und bevor ich nun alles ausfülle und abschicke und Alfred dann der neue Eigentümer meiner Katze ist und in UK Taxe dafür zahlen muss  :D!

Liebe Grüße
Michaela  :-*
« Letzte Änderung: Do.09.Sep 2004/ 16:49:05 von Michaela Münch »

Offline Dietrich

  • Sr. Member
  • *
  • Club Member
  • Moderator
  • Beiträge: 2.303
Re:V5C / V52 / V756 /V561
« Antwort #1 am: Do.09.Sep 2004/ 16:50:31 »
Moin Michaela,

wenn das Auto zugelassen ist, also nach deutschem Recht angemeldet und versichert ist, kannst Du normalerweise die Akte V schließen und damit Ende.

deshalb....

Viel Spaß mit dem S-Type
Schöne Grüße
Dietrich