Moin gents,
was zum Schmunzeln aus der Welt des Rechts:
Unlängst blieb eine Frau auf der A24 bei Neuruppin mit ihrem Auto liegen, stellte es auf dem Standstreifen ab, rief den ADAC und wartete auf die Helfer hinter der Leitplanke, als ein dicker Sattelschlepper heranbrauste und sich anschickte an dem liegengebliebenen Kleinwagen vorbeizufahren.
Hierbei gab es dann aber einen riesigen Krach und die Fahrertür (zentraleuropäisches Modell - also linke Seite) flog, nachdem sie kurz ping-pong zwischen dem Sattelschlepper und dem Kotflügel gespielt hatte, in hohem Bogen rechts in den Straßengraben.
Unvermeidlich war das Treffen beim Kadi einige Zeit später. Die Frau verlangte Schadensersatz. Die Versicherung des Truckers lehnte ab. Begründung der Frau: Der Trucker hätte seine Geschwindigkeit angesichts des auf dem Standstreifen stehenden Autos derart reduzieren müssen, dass keine Gefährdung mehr vom LKW ausgehen würde. Begründung der Versicherung: Die Frau hätte die Tür ihres Autos schließen sollen, bevor sie sich vom selbigen entfernte.
Resultat: Das Gericht schloss sich der Begründung der Versicherung an und wies die Klage ab. Im Umkehrschluss heißt das, die Versicherung der Frau hat dem Trucker seinen Schaden (vermutlich drei bis vier Schrammen am Auflieger) zu ersetzen.
Schöne Grüße
Dietrich