Und hier im Anhang ist das ominöse V5C (Form V62),
das Ding regelt den ganzen Verkauf, und diese
Web - Seitebestehe unter allen, wirklich allen Umständen dass Du das originale V5 mit nach D nimmst. Der Engländer bietet Dir sicher an es selbst nach Swansea zu schicken, mach´ dass ja nicht, Du brauchst das V5 hier bei der Zulassung und nicht´s anderes.
Das V765 für die - Permanente Ausfuhr eines Vehicles aus GB -, welches Dir anstatt des V5 überreicht wird taugt in D nichts, aber auch gar nichts.
Kaufvertrag wie vor beschrieben, kann man auf der ADAC Seite runterladen in D und E.
Kein Zoll, keine Umsatzsteuer, keine Vorfahrt bei der Einfuhr in D beim Zoll zur Deklaration.
Vor der Fahrt zur Zulasungstelle und TÜH,
Reifen - wegen Geschweindigkeit und Gewichtsindex
Warnblinkanlage
Tachoumrüstungen eventuell

gruß
me. Gerd
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