Autor Thema: Gerichtsurteil  (Gelesen 4574 mal)

Offline JagDriver

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Gerichtsurteil
« am: Fr.09.Dez 2005/ 20:53:11 »
Hallo Zusammen,

schaut Euch das mal an:  >Link 1<   >Link 2<

Prost Mahlzeit. :P

Gruß
Detlef ;)
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Offline Kai Hoffmann

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Re:Gerichtsurteil
« Antwort #1 am: Fr.09.Dez 2005/ 22:16:10 »
Hallo Detlef,

nun darf man allerdings nicht vergessen, daß Heise in genanntem Urteil angekreidet wurde für ein Programm zu werben, daß das Knacken von DVDs erleichtert und möglich macht.

Nun fürchten einige das dieses sehr global gefaßte Urteil, in dem nicht der spezielle Fall erwähnt wurde, als Präzedenzfall für andere herangezogen wird. Die FDP will sich allerdings m.E. wiedereinmal als wahnsinig liberal profilieren....

Viele Grüße
Kai

Offline Guenter Seelinger

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Re:Gerichtsurteil
« Antwort #2 am: Sa.28.Jan 2006/ 00:07:48 »
nun darf man allerdings nicht vergessen, daß Heise in genanntem Urteil angekreidet wurde für ein Programm zu werben, daß das Knacken von DVDs erleichtert und möglich macht.

Hallo Kai,

das mit dem Programm ist defiitiv ein anderes Urteil. Hierbei geht es wirklich um einen Beitrag eines Forenteilnehmers, der dazu aufgerufen hatte einen Trojaner so oft wie möglich downzuloaden, um den schädlichen Server in die Knie zu zwingen.

Wenn man noch bedenkt, dass Abmahnungen wegen Verwendung eines rechtlich geschützten Markennamens als Usernamen in Foren verteilt wurden / werden, wird mir ganz schlecht. Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung  ;)

Recht haben und Recht bekommen scheint immer mehr zu differieren.  :( Wahrscheinlich sind unsere Herren Richter zu alt oder zu akademisch vorbelastet.
Viele Grüße,
Günter 2
« Letzte Änderung: Sa.28.Jan 2006/ 00:08:57 von Guenter Seelinger »

Offline Kai Hoffmann

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Re: Gerichtsurteil
« Antwort #3 am: Di.12.Jun 2007/ 12:31:17 »
Hallo,

eine Fortsetzung des Urteils ist ->Hier<- zu lesen.

Viele Grüße
Kai

Offline freeman04

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Re: Gerichtsurteil
« Antwort #4 am: Di.12.Jun 2007/ 12:38:57 »
ist doch klar kai.

so lange du nicht mitliest, bist du vordergründig nicht verantwortlich.

wenn du allerdings nicht mitliest und dir entgeht was, dann bist du in der 2. reihe als "Störer" eben doch verantwortlich.

Ich liebe insbesondere das deutsche Recht

entschuldige den Ausdruck, aber die haben manchmal echt den Schuss nicht gehört
Denn der Fehler liegt im Anfang, und der Anfang, heißt es, ist die Hälfte des Ganzen, so daß also auch ein kleiner Fehler im Beginn entsprechend große Fehler im weiteren Verlauf zur Folge hat.