Hallo,
leider bin ich kein Rechtsanwalt, sonst wüsste ich's ja bestimmt besser und würde nicht so unqualifizierte Fragen stellen, aber - was ist eigentlich mit dem sogenannten "Bestandsschutz"

? Aus meiner Studienzeit in den 90ern weiß ich noch, dass einige meiner Kommilitonen damals mit ihren alten Fords OHNE Sicherheitsgurte fahren durften, weil die eben im Baujahr keine hatten (oder haben die mich einfach nur angeschmiert und haben die Gurte einfach ausgebaut

?).
Ich könnte mir ja noch (auch hier : bitte am besten keine Gerechtigkeitsdiskussion ...

) vorstellen, dass man keine schadstoff"reichen" Fahrzeuge mehr um- oder anmelden darf. Oder das neu an- oder umgemeldete "Stinker" (der Begriff gefällt mir eigentlich gar nicht, ich rieche das Zeugs gerne

) keine Plakette mehr für die so genannten "Umweltzonen" mehr bekommen ... aber vorhandene, angemeldete Fahrzeuge

Sorry, aber wenn ich ein Fahrzeug gekauft und in gutem Glauben angemeldet habe, dieses in verkehrssicherem Zustand bewahre, brav meine Steuern und Versicherung bezahle - und mir Vater Staat auf einmal verbietet, damit dem Sinn und Zweck nachzukommen (es also nicht mehr aus der Garage fahren darf), dann ist das für mich nichts anderen als ZWANGSENTEIGNUNG ! Soll das etwa rechtens sein ? Schkandaal !
'S tut mir wirklich Leid, aber ich kann immer noch nicht glauben, dass das so ohne weiteres rechtlich einwandfrei sein soll

. Vielleicht liegt's aber auch daran, dass ich zu oft am Auspuff (... und an der Zapfsäule, 's gute Super Plus

) geschnüffelt habe und die Welt mit den wenigen noch nicht abgestorbenen Gehirnzellen einfach nicht mehr verstehen kann !
Im Wahn springt mich spontan der Begriff "Bundesgerichtshof" an ...

Mit leidvollem Gruß
Olaf