Autor Thema: Standschäden u. CH-Trick  (Gelesen 17905 mal)

Offline Markus

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Re: Standschäden u. CH-Trick
« Antwort #20 am: Fr.23.Jun 2006/ 18:14:40 »
Zufällig war ich gerade mit dem V12 beim TÜV und habe das Thema nochmals angesprochen. Die Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO muß gut begündet sein, und die andere Variante wäre auch in Ordnung. Ich gebe zu, daß mir vorerst diese Auskünfte genügen, weil ich nicht von diesem Problem betroffen bin. Wer selber nachforschen mag, kann sich ja in die Gesetzeskommentare und die Rechtsprechung einarbeiten. Dort wird die Sache entschieden. Gibt's in jeder Unibibliothek. Deutschland, Dein Gestze.
« Letzte Änderung: Sa.24.Jun 2006/ 01:57:17 von Markus »

Offline Ralf B.

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Re: Standschäden u. CH-Trick
« Antwort #21 am: Sa.24.Jun 2006/ 02:16:24 »
...alles Schei... , alles Mist, wenn man nicht besoffen ist!

Moin Peter,
da gebe ich dir Recht ;D

ansonsten würde ich es so wie oben beschrieben probieren.Ich hätte den Tip nicht gegeben,wenn es nicht schon so funktioniert hätte ;)
Bin also nicht selber drauf gekommen,sondern durch jemanden,der von Amts wegen mit sowas zu tun hat!! :-[
Solch ein Problem hatten schon andere.......und es konnte gelöst werden. ;D
Gruß Ralf 8)