Moin gents,
für Berlin ist es nun halboffiziell: Laut Tagesspiegel sollen Oldtimer mit H und 07 vom Fahrverbot in der innerstädtischen Umweltzone mit einem jährlichen Distanzkontingent von 1000 km und dem Führen eines Fahrtenbuches ausgenommen werden.
Dass dies im krassen Gegensatz zum Inhalt des Bundesgesetzes, der 35. BImSchV , § 1 Abs. 2, steht scheint niemanden zu interessieren - bis dass auf Antrag irgend eines Bürgers das Verwaltungsgericht und/oder Oberverwaltungsgericht Berlin diese Regelung der Senatsverwaltung einmal mehr um die Ohren haut.....und plötzlich Oldies doch ausgeschlossen sind.
Im übrigen überlegt laut Tagesspiegel das Bundesverwaltungsgericht aufgrund des Antrages eines Münchener Bürgers, diese Grenzwerteregelung hinsichtlich Feinstaub und Stickoxiden, dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, mit der Bitte festzustellen, ob derartige Grenzwerte in Städten überhaupt realisierbar und/oder derart einschneidende Maßnahmen verhältnismäßig sind.
Schöne Grüße
Dietrich