Tatsächliche Verdachtsmomente sind z.B. in Bayern schon gegeben, wenn div. Rauchutensilien im Fahrzeug gefunden werden, wie z.B. Wasserpfeife, Chilum, große Papers usw.
In diesem fall können die Beamten den Führerschein beschlagnahmen.
Der sog. Eignungstest muss dann zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gemacht werden, weil die Behörde annimmt, dass man nicht die geistige Reife zum führen eines Fahrzeuges hat.
Was für ein Glück, dass sonst alle so geistig ausgereift sind, die in der Kneipe 12 Bier saufen und danach Frau und Kinder blitz blau schlagen!

Nicht, dass ich ein Vertreter der Rastareligion bin, der jeden Tag 20 Tüten qualmt, ganz im Gegenteil, aber so manches mal wundere ich mich schon, mit was für Maßstäben in Deutschland gemessen wird.
In diesem Sinne
Benni