hallo,
dies
hier sollte so manches klären!
und die Zulassungstelle,
stellt zwar auch kein Busgeldbescheid aus, leitet aber an die zuständige Behörde, diese sind die Kreis- und Ortspolizeibehörden, die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig sind, weiter,
und diese leitet dann im Rahmen der Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung (VOwiZustV) iVm § 26 I StVG den Bußgeldbescheid ein.
Die Rechtsgrundlage ist ein Bundesgesetz und gilt daher auch bundesweit.
gruß
gerd