Autor Thema: TÜV Rück-Datierung?  (Gelesen 14545 mal)

Offline Hannes

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TÜV Rück-Datierung?
« am: Do.31.Jul 2008/ 12:30:12 »
Frage mein JAG hätte zum 12.2007 zum TÜV gemusst (HU) Dies habe ich nicht gemacht und er stand jetzt die ganze Zeit! Wie ist na das jetzt wenn ich zum TÜV fahre? Eine Vollabnahme §21 gibt es ja nicht mehr (Beim 21er war das je egal da hat man den gemacht und hatte von da an wieder ganz normal 2 Jahre) Wenn ich jetzt zum TÜV fahre datiert er mir den dann 1 Jahr zurück? Das währe voll scheisse oder kann der da einfach einen Strich machen und ab dem Datum wo ich den hab machen lassen wieder 2 Jahre zählen? (Wie ist na das dann wenn ein Auto 2 oder 3 Jahre stillgelegt war da müsste er ja theoretisch den TÜV rückdatierein und dann gleich nochmal berechnen) Ich hab jedenfalls keine Lust nur ein Jahr TÜV zu bekommen jetzt in meinem Fall!

Offline ken Willis

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #1 am: Do.31.Jul 2008/ 12:39:48 »
Es wird rückdatiert plus - € 40,oo Strafe und 1 Punkt in Flensburg.  Alles aus dem neusten Bußgeldkatalog. Also es ist Vorsicht geboten bei den Prüfstellen !
Greetings Euer Ken     Ps .Ist die Asu auch abgelaufen ? Ähnliche Procedur !

Offline Hannes

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #2 am: Do.31.Jul 2008/ 13:09:30 »
Jo also er hätte am 12. 2007 zum TÜV gemusst wurde aber scho 08.2007 abgemeldet (da hab ich nen gekauft) und seit dem nicht mehr zugelassen!

Offline Marcel

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #3 am: Do.31.Jul 2008/ 13:18:24 »
Hallo zusammen,

also die 40 Euro Bußgeld gibt's ja wohl bloß, wenn der Wagen angemeldet ist und in öffentlich zugänglichem Gelände steht.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, muß auch keine HU gemacht sein.

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline O-Men

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #4 am: Do.31.Jul 2008/ 13:28:43 »
Hallo Hannes, hallo Ken,
ganz so wild ist es nicht.
Der TÜV datiert zurück, soweit klar, aber Bußgelder darf er noch nicht ausstellen. Wenn natürlich die Polizei vor Ort bzw unterwegs kontrolliert, wird besagtes Busgeld fällig. Liegt allerdings auch an den Beamten und deren Bemessungsspielraum bzw. an der Begründung die man selbst bringt.

Eigenes Beispiel:
Habe an meinem Cabrio Saisonkennzeichen 04-10. TÜV war im November abgelaufen und ich war im folgenden Frühjahr unterwegs zum Termin. An der Grenze zu D fiel der abgelaufene TÜV sofort auf. Da ich aber einen Residentenstatus in CZ nachweisen konnte und sagte (stimmte auch), das Fahrzeug stand über den Winter in einer tschechischen Garage und ich bin auf dem Weg zum TüV (war 2. oder 3. April) erhielt ich nur eine Verwarnung ohne Geldstrafe /Punkt.

Gruß
Michael  :angelnot!
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Offline Gerd Münch

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #5 am: Do.31.Jul 2008/ 14:07:38 »
hallo,

dies hier sollte so manches klären!

und die Zulassungstelle,
stellt zwar auch kein Busgeldbescheid aus, leitet aber an die zuständige Behörde, diese sind die Kreis- und Ortspolizeibehörden, die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig sind, weiter,
und diese leitet dann im Rahmen der Verkehrsordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung (VOwiZustV) iVm § 26 I StVG den Bußgeldbescheid ein.

Die Rechtsgrundlage ist ein Bundesgesetz und gilt daher auch bundesweit.

gruß
gerd

Offline jojo62

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #6 am: Do.31.Jul 2008/ 14:34:11 »
Hannes,
es gibt mindestens ein Bundesland, in dem NICHT (!) zurückdatiert wird. Es ist das Saarland. Wenn du dort wohnst, hast du Glück.
Gruss Jojo

Offline Gerd Münch

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #7 am: Do.31.Jul 2008/ 14:44:30 »
@alle

tatsächlich datiert niemand zurück,
die Zeitabstände zwischen zwei Hauptuntersuchung sind bundeseinheitlich bei Personenkraftwagen auf 24 Monate festgelegt!

<Link>


gruß
gerd
« Letzte Änderung: Do.31.Jul 2008/ 15:56:14 von Gerd Münch »

Offline Hannes

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #8 am: Do.31.Jul 2008/ 14:58:11 »
Najo das kann scho sein aber, wie ich meinen 7er letzes Jahr im November zum TÜV hab haben die auch zurück datiert! Er hätte im August 2007 hin gemusst, ich hab den aber net zugelassen und bin erst im November hin und im schein steht nächste HU 08.2009! und auf den Papieren steht das auch! also haben die von November auf August zurück datiert (Hintergrund war ich hab ihn gekauf im August dann abgemeldet und bis zum November nicht mehr bewegt!)

Offline jojo62

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #9 am: Do.31.Jul 2008/ 15:00:43 »
@alle

tatsächlich datiert niemand zurück,
die Zeitabstände zwischen zwei Hauptuntersuchung sind bundeseinheitlich bei Pesonenkraftwagen auf 24 Monate festgelegt!



Leider liegst du da falsch. Im Saarland und noch einem Bundesland wird
zurückdatiert.

PS: In dem oberen Posting von mir ist das "NICHT" zu viel ....
Fakt ist, dass im Saarland zurückdatiert wird.
« Letzte Änderung: Do.31.Jul 2008/ 15:11:55 von jojo62 »