Autor Thema: TÜV Rück-Datierung?  (Gelesen 14552 mal)

Offline Gerd Münch

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #10 am: Do.31.Jul 2008/ 16:07:35 »
@jojo62

bitte mit Was liege ich falsch, ???

der Zeitrahmen zwischen HU und HU wird im Saarland anders festgelegt, hier sind es nicht 24 Monate wie im Rest der BRD, ?

sondern je nach Gutdüncken von Zulassungstelle und Sachverständigenorganisation mal mehr, mal weniger?

gruß
gerd


Offline Marcel

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #11 am: Do.31.Jul 2008/ 16:16:53 »
Hallo zusammen,

jetzt hat der Marcel mal eine saudumme Frage.
Ich melde meinen XJS sagen wir jetzt für 4 Jahre ab und stelle ihn daheim in eine Einzelgarage. Bevor ich ihn abgemelde habe, führe ich eine HU durch. Juli 2012 mag ich ihn wieder zulassen. Muß ich dann 2 HUs auf einmal machen (da ich ja die erste nicht durchgeführt habe)? Wäre doch etwas seltsam... .

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline jojo62

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #12 am: Do.31.Jul 2008/ 16:19:48 »
Nochmal ganz einfach. Vielleicht reden wir auch von 2 verschiedenen Dingen?

Was ich meine - Beispiel:

Heute ist 07/08
Du kommst mit einem Auto zur HU - Stempel ist 05/08

TüV in Saarland: Auto bekommt  neue Plakette 07/10
TüV sonstwo anders: Auto bekommt neue Plakette 05/10.

Marcel, wenn du ihn wieder zulässt und HU machen lässt, bekommst du natürlich 2 Jahre TüV.
  

Offline Gerd Münch

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #13 am: Do.31.Jul 2008/ 16:20:37 »
Hallo Marcel,

bitte auch immer meine links lesen,

Zitat: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
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Anlagen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10
 
Zitat
2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs.



you know,
gruß
gerd

Offline Marcel

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #14 am: Do.31.Jul 2008/ 16:23:09 »
Hallo Gerd,

danke für den Hinweis. Damit sollte sich langsam alles klären.

Viele Grüße,

Marcel.

PS: Mein XJS wird bei dem schönen Wetter bestimmt nicht abgemeldet... .
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Offline Tom

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #15 am: Do.31.Jul 2008/ 16:23:49 »
Zitat von: Gerd Münch
der Zeitrahmen zwischen HU und HU wird im Saarland anders festgelegt, hier sind es nicht 24 Monate wie im Rest der BRD, ?
De facto liegst Du damit richtig, ich kenne das auch nur so:

wenn die HU im Juni 2008 fällig gewesen wäre, Du aber erst morgen am 1. August zum TÜV fährst, dann pappt Dir der TÜV´ler den Aufkleber mit Ablauf Juni 2010 auf´s Auto.

2 Jahre ja, aber ab Ablauf der letzten Vorführfrist und nicht etwa ab spätetem Abnahmemonat. Da hat die TÜV-Lobby gut gearbeitet.

Gruß

Tom

Offline Gerd Münch

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #16 am: Do.31.Jul 2008/ 16:30:04 »
Ah jojo62,  ;D

nix zurückdatiert,

einfach nur dem Gesetz gefolgt, das sollte/wird auch in allen Bundesländern so gehandhabt,

gruß
gerd

Offline jojo62

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #17 am: Do.31.Jul 2008/ 16:57:49 »
einfach nur dem Gesetz gefolgt, das sollte/wird auch in allen Bundesländern so gehandhabt,
Und schon wieder liegst du falsch. Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

Schau mal hier, die Postings sind zwar älter aber thematisch immer noch aktuell.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=33174
Posting con Luxfor


http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=8489&st=40
Posting von Sachse

oder mal nach "TÜV Saarland rückdatieren" googeln
 8)

Offline Gerd Münch

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #18 am: Do.31.Jul 2008/ 17:51:02 »
Hallo ,

Und schon wieder liegst du falsch. Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

manchmal verwirren Begriffe scheinbar nur ...

Zitat:(Mauerer, Allg. Verwaltungsrecht, München 1986, S. 44, 46)

Zitat
Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung liegt ausschließlich darin, dass Gesetze "von den verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsorganen in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden sind" (also durch die Parlamente), während Verordnungen Rechtsnormen sind, "die von Exekutivorganen (Regierung, Minister, Verwaltungsbehörden) erlassen werden"


und festgelegt sind diese Art des Verwaltungsakt im § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, hier ging es dem Gesetzgeber vorranging um die Beschleunigung des Verfahrens ohne ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren,



gruß
gerd

P.S. und es war schon mal Thema und im PDF Dokument "Untersuchungen der Kraftfahrzeuge und Anhänger "
« Letzte Änderung: Do.31.Jul 2008/ 18:04:20 von Gerd Münch »

Offline Hannes

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Re: TÜV Rück-Datierung?
« Antwort #19 am: Fr.01.Aug 2008/ 14:17:24 »
Also ich war heute bei denen da -> http://www.pruefzentrum-kohl.de/ <- die haben gesagt wenn der Wagen abgemeldet ist wird gar nix zurück datiert dann bekommt man volle 2 Jahre TÜV nur wenn er angemeldet ist und halt TÜV überzogen hat, dann wird zurück datiert! Und wenn man 2 volle Jahre überzogen hat, z.B. man hätte 05.2006 hin gemusst und kommt 05.2008 dann hat man Glück gehabt und es wird auch nicht zurück datiert dann bekommt man das eine mal praktisch geschenkt und es muss auch nur einmal bezahlt werden! (Das waren Prüfers Worte) Und Strafe das macht nur die Polizeit also wenn du erwischt wirst wie du z.B. mit abgelaufenen TÜV durch die Gegen fährst, kommst du da an mit überzogenen TÜV, stellen die gar nix aus! So ist das bei Kohl in Diepersdorf bei Nürnberg, wie das wo anders gehandhabt wird weis ich nicht!

MFG
Hannes