Hallo ,
Und schon wieder liegst du falsch. Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
manchmal verwirren
Begriffe scheinbar nur ...
Zitat:(Mauerer, Allg. Verwaltungsrecht, München 1986, S. 44, 46)
Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung liegt ausschließlich darin, dass Gesetze "von den verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsorganen in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden sind" (also durch die Parlamente), während Verordnungen Rechtsnormen sind, "die von Exekutivorganen (Regierung, Minister, Verwaltungsbehörden) erlassen werden"
und festgelegt sind diese Art des Verwaltungsakt im § 6 des Straßenverkehrsgesetzes, hier ging es dem Gesetzgeber vorranging um die Beschleunigung des Verfahrens ohne ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren,
gruß
gerd
P.S. und es war schon mal
Thema und im PDF Dokument "Untersuchungen der Kraftfahrzeuge und Anhänger "