Hallo Klaus,
ich fahre seit 14 Jahren einen MK II, Baujahr 1964.
Bei mir war immer eine Kühlerfigur vorhanden und diese machte bisher auch bei den TÜV Abnahmen keine Probleme.
Und die Verschraubung der Kühlerfigur ist so massiv, dass man diese wohl ohne brachiale Gewalt kaum entwenden kann.
Ob ein TÜV Prüfer die einschlägigen Kenntnisse hat, dass es ggf. für bestimmte Länder auch spezifische Ausstattungen gab, die nachträglich vom Fahrer nach eigenen Interessen angepasst wurden, glaube ich kaum.
Das gleiche gilt ja auch für die oft getauschten Lenkräder ( von Variante "Jaguar original" in ein Holzlenkrad ), oder auch bei Speichenräder die Zentralverschlüsse, die oftmals in der Ausführung "Flügelmutter" zu sehen sind und vom TÜV beanstandet werden können.
Da ist dann noch das Thema Sicherheitsgurte, die auch bei einigen MK II werkseitig vorhanden waren, aber von MK II-Besitzern auch der Optik wegen manchmal entfernt werden. Da sie aber bei der Auslieferung vorhanden waren, müssten sie rechtmäßig auch vom TÜV verlangt werden.
So gibt es viele Details, die TÜV-relevant wären, aber dann doch nicht beanstandet werden.
Aber gerade die TÜV-Abnahme ist auch immer ein Art "Glücksspiel", zumal es auch vom Bundesland abhängig sein kann.
In Oldtimer Magazinen wird über diese Diskrepanzen immer wieder berichtet.
Viel Erfolg bei der TÜV-Abnahme
Norbert