Autor Thema: Grenzversicherung  (Gelesen 17914 mal)

Offline Peter Pleyer

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #10 am: Do.26.Mär 2009/ 19:19:35 »
Stimmt nicht, Michael.... : nein
Erst wenn du dich länger als ein Jahr in dem EG-zugehörigen Land aufhältst. Bei Mitnahme des Fahrzeuges gilt die 90-Tage -Regelung. Immer unter dem Gesichtspunkt WO dein Hauptwohnsitz ist.
Gruß
Peter  8)
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Re: Grenzversicherung
« Antwort #11 am: Do.26.Mär 2009/ 20:17:05 »
Stimmt nicht, Michael.... : nein
Erst wenn du dich länger als ein Jahr in dem EG-zugehörigen Land aufhältst. Bei Mitnahme des Fahrzeuges gilt die 90-Tage -Regelung. Immer unter dem Gesichtspunkt WO dein Hauptwohnsitz ist.
Gruß
Peter  8)


Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei Peter und meinen unterschiedliche Situationen.
Da ich immernoch an 3 meiner Fahrzeuge CZ-Nummern habe und bei Grenzübertritt in D auch schon zur Zahlung aufgefordert wurde, weiss ich sehr wohl von was ich rede und wie es rechtlich richtig ist.

Gruß
Michael  :angelnot!
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Offline castello3,6

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #12 am: Do.26.Mär 2009/ 21:04:30 »
Hallo,
also ich möchte das Auto ja hier in D nicht endlos lang mit englischer Nummer fahren. Es ging mir nur um die rechtliche Situation bzgl. der Überführung.
Ich möchte soweit es geht den absolut legalen Weg einhalten, da ich das Auto nicht alleine holen würde (will niemanden in unangenehme Situationen bringen) und auch keine Lust habe irgendwo in GB von irgenwelchen Cops festgesetzt zu werden. Mit deutschen Überführungskennzeichen oder roter Nummer ist es offenbar nicht legal. Wenns bei irgendwem geklappt hat, wars wohl Glück.
Um die sog. Grenzversicherung komme ich also nicht herum (macht auch nix), solange das Auto MOT hat.
Kennt denn jemand einen legalen Weg ein Auto ohne MOT aus GB auf eigener Achse hierherzubringen?
Oder gibts diesen Weg gar nicht?
Gruß
Carsten

 
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Offline Ralph Loge

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #13 am: Do.26.Mär 2009/ 21:41:48 »
take a look ... ---> http://www.jaguar-online-club-forum.de/index.php?topic=3636.0

vielleicht der Schlüssel zum Erfolg.

Gruß Ralph
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Offline castello3,6

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #14 am: Fr.27.Mär 2009/ 07:13:10 »
Hallo Ralph,
ja, das hilft auf jeden Fall weiter. Geht doch nicht über Erfahrungsberichte.
Gruß aus dem verregneten Norden
Carsten
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Offline Peter Pleyer

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #15 am: Fr.27.Mär 2009/ 09:19:22 »
Kann sein Michael.... :gruebel
ich hatte halt mit den Italienern die umgekehrte Erfahrung..... :whistling
Bin aber den Klauen der Bürokratie entkommen weil mein Hauptwohnsitz immer in D lag. Nur das mit den 90 Tagen..... :whistling.
Gruß
Peter  :)
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Offline Marcel

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #16 am: Fr.27.Mär 2009/ 11:18:05 »
Hallo zusammen,

ich hatte mich letztes Jahr mit der Thematik befasst, da ging es um den Kauf eines schweizer Fahrzeugs. Letzten Endes hatte ich einen Friedrichshafner Händler drum gebeten, mir im Falle eines Kaufs den Wagen zu überführen. Hätte mich glaube ich 700 Euro gekostet, und er hätte den Wagen mir mit H-Gutachten übergeben, so daß ich direkt mit Kennzeichen von der Zulassungsstelle hätte losfahren können.
Wie die rechtliche Lage beim Autokauf innerhalb der EU ist, kann ich nicht beurteilen - aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.

Viele Grüße,

Marcel.
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Offline jojo62

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #17 am: Fr.27.Mär 2009/ 11:55:50 »
.... - aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.

..
Marcel, da hat dir aber jemand einen Bären aufgebunden.
Gruss Jojo

Offline O-Men

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #18 am: Fr.27.Mär 2009/ 12:18:48 »
........ aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.

Viele Grüße,

Marcel.

Das läuft unter der Rubrik: " HALT bleiben Sie stehen, Sie haben noch unser Geld in der Tasche "       :D :D


Gruß
Michael  :angelnot!
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Offline Marcel

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Re: Grenzversicherung
« Antwort #19 am: Fr.27.Mär 2009/ 12:25:07 »
Hallo Joachim,

dann mache mal einen Vorschlag wie...
Mit deutschen Kurzzeitkennzeichen darfst Du offiziell in der Schweiz nicht fahren.

Viele Grüße,

Marcel.
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