Hallo zusammen,
ich hatte mich letztes Jahr mit der Thematik befasst, da ging es um den Kauf eines schweizer Fahrzeugs. Letzten Endes hatte ich einen Friedrichshafner Händler drum gebeten, mir im Falle eines Kaufs den Wagen zu überführen. Hätte mich glaube ich 700 Euro gekostet, und er hätte den Wagen mir mit H-Gutachten übergeben, so daß ich direkt mit Kennzeichen von der Zulassungsstelle hätte losfahren können.
Wie die rechtliche Lage beim Autokauf innerhalb der EU ist, kann ich nicht beurteilen - aber als Privatmann ein Auto in der Schweiz zu kaufen und auf eigener Achse zu überführen ist rechlich nicht zulässig, hat man mir damals mitgeteilt.
Viele Grüße,
Marcel.