Gutes Beispiel Dietrich

dennoch sehe ich, dass es so etwas wie ein statisches, auf alle Fälle anwendbares Recht nicht gibt und niemals
geben wird, weil es dann auch keine Ver(schlimm)besserungen mehr geben wird. Gerichte verwenden in ihren
Urteilsbegründungen oft die Worte: angemessen, zumutbar, der Situation angepasst usw.

M.E. drückt das das ganze Dilemma aus: Jede Situation ist verschieden, hat andere Aspekte und Bedingungen,
Konsequenzen, andere Motivationen, andere Folgen, einfach andere Beteiligte. Aus diesem Grunde ist unser Recht
ein individuelles. Da kann dann schon mal die Jeans vom Mopedfahrer zu 100% von der Kasse bezahlt von den
Knochen geschält werden - oder aber auch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als angemessen angesehen
werden - und nicht die 300 im Feierabendverkehr auf dem Kölner-Autobahn-Ring oder der Berliner-Stadtautobahn.
Eine "Alternative" wäre ein Recht, dass nicht differenziert: So wie im Mittelalter - die Beschuldigung der Hexerei reichte
aus, um der Prüfung nach dem Hexenhammer ausgeliefert zu werden: Beine und Hände zusammenbinden und ins
Wasser werfen; treibt sie oben ist sie eine Hexe und wird verbrannt, geht sie unter und ertrinkt, war sie keine und
hat ein Anrecht auf eine kirchliche Beerdigung. Hier reichte die Anschuldigung, nicht der individuelle "Fall". Also auch
Quatsch!
In jedem Fall aber muss ich mal loswerden, dass ich weder den Hummer noch jede Art SUV leiden mag; sie fahren
immer halb auf meiner Straßenseite, brauchen kackfrech zwei Parkplätze im überfüllten Parkhaus ohne den zweiten zu
bezahlen und stellen im Innerstadtverkehr eher eine Behinderung, als einen Verkehrsteilnehmer dar. Auch das Sicher-
heitsargument ist Quark, denn die gilt nur für den SUV-Fahrer, nicht für den FIAT darunter. In der Schneeeifel und auf
der Alm ist die Verwendung geschenkt und ok, aber wenn dieser Riesenquatsch nicht bald aufhört, kaufe ich mir
wieder einen Lanz-Bulldog von 56 und fahr damit mit 15 Km/h durch die Stadt - den ganzen Tag, immer im Kreis

LG,
Ralf