Ah,
da fällt mir noch was ein,
bei dem PowerOnSelf Test der Niveauregulierung nach dem morgendlichen Aufwecken des Fahrzeuges,
bei Modellen vor 1992 durchläuft der Test den gesamten Zyklus, das heißt einmal Komplett rauf, Heck hebt sich, einmal komplett runter, Heck senkt sich, um dann in Mittelstellung, richtige Fahrzeughöhe, je nach Beladung zu verharren,
übrigens bei diesem Test wird die Dämpferstange des BogeNiveau Dämpfers, das erste mal ( bei jedem Start ) axial verbogen, was die Lauffläche der Dämpferstange mit einem abplatzen der Chromschicht quittiert, und irgendwann zwischen 7000 - 50000 km den Dichtgummi der Membranen aufschmiergelt, Fazit Dämpfer hin,
gute, wirklich gute Fachwerkstätten stellen mittels Axialausgleichsscheiben den Schräglaufwinkel der Dämpfer ein, und der Effekt mindert sich und resultiert in einer höheren Laufleistung
Höhe bei laufendem Motor, Unterkante Kotflügel - OBKFFB ( Oberkante Fertig Fußboden ) 67 - 68 cm, oder etwa 2 Fingerbreit ( selbes Maß wie im Whisky Glas, beim Einschenken

) zwischen Reifen und Kotflügel,
nach ca. 10 std sollte diese gemessene Höhe um nicht mehr als 0,5 cm absinken, sonst Membrane undicht....... usw.
bei 1993 Modellen ist dieses hoch und niederfahren nicht mehr erkenntlich, bzw. nur ganz schwach, mit dem Ergebniss Dämpfer hält.
Übrigens immer wieder,
ohne Niveauregulierung hat der XJ40 keine ABE, und darf nicht zum Staßenverkehr zugelassen werden

,
der Grund ist die fehlende Leuchtweitenregulierung von innen

den er hat ja Niveau Ausgleich, der braucht keine Leuchtweitenregulierung da die Front immer die gleiche Höhe aufweisst.
Und selbst das Jaguar einen Umüstsatz anbietet, entbindet einen (den Fahrzeugeigentümer oder den -Halter / -Führer) nicht die Leuchtweitenregulierug nachzurüsten.
Es gab mal Gerüchteweise für Österreich ein Gutachten von Jaguar Austria die eine Unbedenklichkeitserklärung bezüglich der Leuchtweitenregulierung bei fehlender oder umgebauter Niveauregulierung erlaubte.
??Im Zuge der Europäisierung unsere aller Länder sollte es mittlerweile auch hier gültig sein, solange es kein nationales Recht bricht.??
Und so lange gilt für alle, die wissentlich :

oder auch unwissentlich :

ohne Niveauregulierung einherfahren, habt um Gotteswillen keinen Unfall mit einem Schaden wo die Versicherung oder der Staatsanwalt genau nachschauen.
gruß
gerd