...ich nochmal zum Thema:
Nachdem ich nun die aufgearbeiteten 16-Zöller hier liegen und mir noch mal alles ganz genau in den Papieren angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass im alten Kfz-Brief die 235/60 er Bereifung als Alternative drinsteht. Da hätte ich besser gleich mal reingeschaut. Bei der Zulassungsstelle bekam ich zur Auskunft, dass, selbst wenn die Alternativbereifung nicht im aktuellen Kfz-Schein eingetragen ist, ich diese aufziehen kann. TÜV, Polizei und wen das sonst noch alles möglicherweise interessiert, können über die EU-Typgenehmigung feststellen, dass das korrekt ist. In den aktuellen (nach 2005 erstellten) Kfz-Schein wird nur die erstgenannte sämtlicher im alten Kfz-Brief vermerkten Reifengrößen übernommen. Es lebe der Bürokratieabbau.
Da es augenblicklich anscheinend P 600 in 235/60 zu kaufen gibt (zwar sackteuer), werde ich nun einen Satz bestellen und die aufgearbeiteten Felgen erstmal einlagern.
Beste Grüße
Tom