Hallo Jochen,
ich bin so ein "ganz Schlauer". :

Wenn die Erstzulassung Deines XJ40 vor dem 01.01.1990 lag hat sich's gerade schon erledigt.
Falls der Wagen aber jünger sein sollte wäre es super, wenn Du den Eintrag hier einmal einstellen könntest.
Es müsste dort dann sinngemäß stehen "Fahrzeug ohne Scheinwerferhöhenverstellung entgegen gesetzlicher Vorschrift mit entfernter automatischer Niveauregulierung".
Das wäre
der Hammer! Obwohl der Eintrag selbst dann trotzdem wirkungslos wäre ...
Grundsätzlich ist es übrigens tatsächlich so, daß kaum ein Polizeibeamter von der Problematik überhaupt weiß. Das erklärt sicher auch, daß die mit zunehmendem Fahrzeugalter (und abnehmendem Bereitschaft Geld in den Wagen zu investieren) immer häufigere Abrüstung auf die kostengünstigere Alternative kaum auffällt.
Von den Kollegen meines Bruders bei der Autobahnpolizei (zumindest bei seiner Dienststelle) wusste jedenfalls keiner etwas damit anzufangen.
Ich habe selbst keine Erfahrung mit dem Fahren eines XJ40 mit ausgebauter Niveauregulierung, wie ist das denn wenn Du hinten mal jemanden mitnimmst oder etwas im Kofferraum hast? Hängt der Wagen dann hinten wie ein alter Opel mit ausgeleierten Blattfedern? Und kannst Du dann bei Nebel oder diesiger Sicht im Dunkeln noch etwas sehen oder strahlst Du die Bäume an bzw. siehst im Nebel die Straße nicht mehr?

Übrigens meine ich das absolut nicht böse, jeder kann das handhaben wie er will! Ich hab' mich nur gerade spontan von Deinem Satz bzgl. der "ganz Schlauen" angesprochen gefühlt.

Viele Grüße
Peter