Hallo Kai
jedes ab Bj.90 zugelassene Fahrzeug muß die Leuchtweitenregulierung haben(oder halt Niveau).Es steht nicht extra im Kfz-Schein,es steht nur dann etwas wenn er keine LW hat(opel Corsa B teilweise).Es besteht nur dann die Möglichkeit eine Außnahme zu bekommen wenn das Fahrzeug aus dem Ausland als Umzugsgut hier zugelassen wird.
Ich habe hier beim Tüv gefragt,aber er wollte sich nicht darauf einlassen die Doppelscheinwerfer beim XJS ab Bj.90 ohne LW abzunehmen

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Schöne Grüße
Günter
und es sieht einfach gut aus

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